§ 549 ABGB

Stand der Gesetzgebung: 13.11.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 13.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2017
§ 549 Begräbniskosten
Zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten gehören auch die Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte