§ 3 2008

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 17.09.2024
§ 3 Farbe und Inhalt der Banderole
Die Farben der Banderole sind rot-weiß-rot. Die Banderole hat den der ausgebenden Druckerei zugeteilten Kennbuchstaben oder die zugeteilte Kombination aus Kennbuchstaben, das österreichische Staatswappen und die Betriebsnummer zu enthalten. Das Staatswappen muss sich zwischen dem Kennbuchstaben oder der Kombination aus Kennbuchstaben auf linker Seite und der Betriebsnummer auf rechter Seite befinden.

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