§ 13L 2002

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.08.2019
§ 13l Übergangsbestimmungen für Kunststofftragetaschen
Letztvertreiber können Kunststofftragetaschen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 AN Letztverbraucher abgeben.

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