§ 68 1992

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1992
§ 68 Interne Kontrolle
Der Kontrollausschuß hat die Gebarung der Arbeiterkammer nach Maßgabe des § 59 zu prüfen.

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