§ 30 1992

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1993
§ 30 Amtshilfe
Die AMA ist berechtigt, in den von ihr durchzuführenden behördlichen Verfahren die Bezirksverwaltungsbehörden um Beweisaufnahmen und Erhebungen zu ersuchen (§ 55 AVG).

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