§ 15 ÜHG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 24.12.2020
§ 15
§ 10 Abs. 1 bis 3 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 153/2020, tritt mit 29. Jänner 2020 in Kraft.

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