ART. 3 § 14

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 15.08.2018
Art. 3 § 14
§ 10 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2018, BGBl. I Nr. 60/2018, tritt mit 8. Jänner 2018 in Kraft.

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