Straßburg (ots) – Am Donnerstag gab das Europäische Parlament in Straßburg grünes Licht für einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Produktkennzeichnung und -haltbarkeit. Irreführende Angaben über Produkte sollen verboten werden.
Das Video zum Thema finden Sie im Newsroom des Europäischen Parlaments unter https://www.presseportal.de/nr/106967
- Verbot allgemeiner, unbegründeter Umweltaussagen
- Produktlebensdauer darf nicht absichtlich begrenzt werden
- Produkte sollten auch mit Teilen anderer Hersteller gut funktionieren
Mit 544 zu 18 Stimmen bei 17 Enthaltungen nahm das Plenum des Europäischen Parlaments den Vorschlag für eine neue Richtlinie an, die die Verbraucherinnen und Verbraucher bei umweltfreundlichen Kaufentscheidungen stärken soll.
Die Vorschriften sollen ihnen vor allem helfen, sich für umweltfreundliche Erzeugnisse zu entscheiden, aber auch Unternehmen dazu bewegen, haltbarere und nachhaltigere Produkte anzubieten.
Verbot irreführender Werbung und allgemeiner Umweltaussagen
Das vom Parlament gebilligte Verhandlungsmandat sieht vor, dass allgemeine umweltbezogene Angaben wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ künftig nur noch verwendet werden dürfen, wenn die detailliert nachgewiesen wird.
Außerdem sollen Umweltaussagen verboten werden, die ausschließlich auf der Grundlage von Emissionsausgleichssystemen getroffen werden. Das Gleiche gilt für andere irreführende Praktiken, wie Eigenschaften von Teilen des Produkts für das das gesamte Produkt auszugeben. Wenn nur die Verpackung aus wiederverwerteten Rohstoffen besteht, darf nicht damit geworben werden, dass das Produkt aus Recyclingmaterialien besteht.
Zur Vereinfachung der Produktinformationen will das Parlament nur noch Nachhaltigkeitssiegel zulassen, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden.
Kampf gegen geplanten Verschleiß
Damit Produkte länger halten, will das Parlament Konstruktionsmerkmale verbieten, die die Lebensdauer eines Produkts einschränken oder bewirken, dass es schon nach kurzer Zeit nicht mehr funktioniert. Außerdem sollte es den Herstellern nicht gestattet sein, die Funktionalität eines Produkts einzuschränken, wenn es mit Materialien, Ersatzteilen oder Zubehör, etwa Ladegeräten oder Tintenpatronen, anderer Unternehmen verwendet wird.
Damit sich die Kundschaft für haltbarere und besser reparierbare Produkte entscheidet, muss sie vor dem Kauf über mögliche Reparatureinschränkungen informiert werden.
Darüber hinaus schlagen die Europaabgeordneten ein neues Garantiezeichen vor, das nicht nur die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie, sondern auch die Dauer möglicher Garantieverlängerungen angibt, die die Hersteller anbieten. So könnte man hochwertige Produkte hervorheben und die Unternehmen dazu bewegen, stärker auf Haltbarkeit zu setzen.
Zitat
Berichterstatterin Biljana Borzan (S&D, Kroatien) erklärte nach der Abstimmung: „In Zukunft zieht die Industrie keinen Nutzen mehr daraus, dass sie Konsumwaren herstellt, die kurz nach Ablauf der Garantiezeit nicht mehr funktionieren. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in klarer Form über Reparaturmöglichkeiten und -kosten informiert werden. Produktkennzeichnungen informieren künftig darüber, welche Waren garantiert länger halten, und das kommt Herstellern zugute, deren Waren haltbarer sind. Der Dschungel der falschen Umweltaussagen wird bald gelichtet, weil nur noch zertifizierte und begründete umweltbezogene Angaben zur Umweltleistung zulässig sind.“
Nächste Schritte
Der Rat der EU nahm sein eigenes Verhandlungsmandat am 3. Mai an. Demnach können die Verhandlungen zwischen dem Parlament und den Mitgliedstaaten über den endgültigen Inhalt und Wortlaut der Richtlinie bald beginnen.
Hintergrundinformationen
Die vorgeschlagene Richtlinie gehört zum ersten Paket zur Kreislaufwirtschaft – gemeinsam mit der Ökodesign-Verordnung, der Bauprodukteverordnung und einem Initiativbericht über die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien . Sie bereitet den Weg für eine neue Richtlinie über den Nachweis umweltbezogener Angaben , in der die Bedingungen für die Verwendung von Umweltaussagen in Zukunft genauer festgelegt werden sollen.
LINKS
Den angenommenen Text finden Sie hier (unter folgendem Datum: 11.5.2023)
https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/texts-adopted.html
Video der Debatte (9.5.2023)
Verfahrensschritte
Eingehende Analyse des Europäischen Parlaments zu nachhaltigem Verbrauch und Verbraucherschutzrecht (April 2020)
Das Video zum Thema finden Sie im Newsroom des Europäischen Parlaments unter https://www.presseportal.de/nr/106967
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