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Ein Abend im Zeichen von nachhaltiger Immobilienwirtschaft im Kampf gegen Greenwashing

Mit dem Inkrafttreten der EU-Taxonomie-Verordnung hat die EU einen bedeutenden Schritt in Richtung Umsetzung der ESG-Ziele gemacht. Mit den damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen, hat sich speziell in der Immoblienbranche eine gewisse Unsicherheit breitgemacht.

Die Taxonomie-Verordnung hat nun Kriterien definiert, die die Nachhaltigkeit von Tätigkeiten und Maßnahmen messbar darstellen sollen. Der teilweise hochtechnische Rahmen der EU-Regeln lässt zwar noch viel Interpretationsspielraum offen, klar ist aber schon jetzt, dass für nachhaltige Investoren in der Immobilienwirtschaft an deren strengen Vorgaben zukünftig kein Weg vorbeiführen wird.

Um über den Weg vom Feigenblatt hin zu konkreten Anforderungen für ESG gemäß Taxonomie-Verordnung zu informieren und diskutieren, lud DORDA gemeinsam mit TPA und Drees & Sommer zum Online-DORDA Sustainability Talk, unter der Leitung von Stefan Artner, Partner und Leiter der Real Estate Practice Group, ein.

“Der Megatrend Nachhaltigkeit ist in der Immobilienbranche angekommen, steht aber auch hier noch am Anfang. Innovative Lösungen werden sich immer mehr bei Investoren und auch bei Immobilienentwicklern durchsetzen, auch wenn der Weg sich dahin als steinig zeigt.”

Stefan Artner

Gerald Kerbl, Partner bei TPA Österreich, informierte die zahlreichen Online-Zuhörer über den regulatorischen Rahmen zu “Going Green”, insbesondere über die aktuellen Offenlegungs- und Berichtspflichten bei ESG, bis hin zu einer ökologischen Steuerreform und der damit verbundenen Implikationen für die Immobilienbranche.

In seinem Vortrag beleuchtete Georg Stadlhofer, Geschäftsführer von Dees & Sommer Österreich, aufgrund der neuen Regelung eine effiziente und sichere Planung von Neubauten sowie die Anforderungen an Erwerb und Eigentum. Darüber hinaus informierte er über zusätzliche Anpassungen und die daraus resultierenden weiteren Anforderungen an Unternehmen. Was die Änderungen durch ESG und die Taxonomie-Verordnung aus rechtlicher Sicht bedeuten, welchen Zweck sie haben, ab wann sie gelten und wen sie betreffen, wurde von Julia Haumer-Mörzinger, Rechtsanwältin der Real Estate Practice Group bei DORDA genau definiert. Einen wichtigen Punkt strich sie in ihrem Vortrag speziell heraus – nämlich was die Neuerungen für Neubauten bedeuten und welche die Anreize dabei für Bauträger sind.

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