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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2019

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2019

VerordnungIn Kraft seit 11. Juni 2024RIS-Stand 11. Juni 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012601 · BGBl. II Nr. 145/2024 · 27/01 Rechtsanwälte · Original im RIS öffnen

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Art. 1

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Fassung: 11. Juni 2024 bis laufend