Verordnungen

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2016

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2016

VerordnungIn Kraft seit 30. Mai 2020RIS-Stand 2. Juni 2020

RIS-Gesetzesnummer 20011185 · BGBl. II Nr. 245/2020 · 27/01 Rechtsanwälte · Original im RIS öffnen

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Art. 1

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Fassung: 30. Mai 2020 bis laufend