Verordnungen

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2015

Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2015

VerordnungIn Kraft seit 24. Oktober 2019RIS-Stand 27. November 2019

RIS-Gesetzesnummer 20010784 · BGBl. II Nr. 309/2019 · 27/01 Rechtsanwälte · Original im RIS öffnen

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Art. 1

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Fassung: 24. Oktober 2019 bis laufend