Verordnungen

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1998

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 1998

VerordnungIn Kraft seit 29. Dezember 1999RIS-Stand 27. November 2019

RIS-Gesetzesnummer 20000302 · BGBl. II Nr. 499/1999 · 27/01 Rechtsanwälte · Original im RIS öffnen

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Art. 1

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Fassung: 29. Dezember 1999 bis laufend