Verordnungen

2. Tierhaltungsverordnung

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Haltung von Wirbeltieren, die nicht unter die 1. Tierhaltungsverordnung fallen, über Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen und über Wildtierarten, deren Haltung aus Gründen des Tierschutzes verboten ist (2. Tierhaltungsverordnung)

VerordnungIn Kraft seit 19. Juni 2026RIS-Stand 8. Juli 2026

RIS-Gesetzesnummer 20003860 · BGBl. II Nr. 486/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 144/2026 · 86/01 Veterinärrecht allgemein · Original im RIS öffnen

Gesamtansicht

Gesamte Rechtsvorschrift

§ 1

§ 1 Geltungsbereich und Zielsetzung

Fassung: 1. Januar 2005 bis laufend

Geltungsbereich und Zielsetzung

§ 1. (1) In der vorliegenden Verordnung werden Mindestanforderungen für Wirbeltiere, die zur Haltung in menschlicher Obhut geeignet sind, festgelegt sowie solche Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen und solche Wildtierarten, deren Haltung aus Tierschutzgründen verboten ist, bezeichnet.

(2) Diese Verordnung gilt für die Haltung von Wirbeltieren, die nicht unter die 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004, fallen.

(3) Grundlegendes Ziel ist es, Tieren in Menschenobhut ein Maximum an artspezifischen Verhaltensweisen nicht nur zu ermöglichen, sondern ein Maximum an artspezifischen Verhaltensweisen auch gezielt zu fördern.

§ 2

§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Tierhaltung

Fassung: 1. April 2016 bis laufend

Allgemeine Anforderungen an die Tierhaltung

§ 2. (1) Bei der Haltung der in der Verordnung genannten Tiere ist eine Überforderung der artspezifisch unterschiedlich vorhandenen Fähigkeiten der Anpassung verboten. Folgenden Kriterien ist hiebei Rechnung zu tragen:

(2) Jede Veränderung der Haltungsbedingungen eines Tieres in Menschenobhut ist zu vermeiden, wenn die Gefahr besteht, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.

(3) Einflussnahmen beim Fang und bei Behandlungen sind fachgerecht durchzuführen und ohne Verzug abzuwickeln.

(4) Bei der Ausgestaltung eines Haltungssystems sind der Mindestraumbedarf des gehaltenen Tieres sowie die biologisch sinnvolle Anordnung des Inventars, der Strukturelemente und deren Reizspektren zu beachten.

(5) Die gehaltenen Tiere müssen sich in arttypischen Ruhephasen in geeignete Rückzugmöglichkeiten zurückziehen können und dürfen keiner Dauerbeleuchtung ausgesetzt sein. Bei dauerhafter Haltung unter Kunstlicht ist dafür zu sorgen, dass die tägliche Lichtzeit entsprechend der Bedingungen im natürlichen Lebensraum jahreszeitlich verändert wird.

(6) Die Bodenbeschaffenheit der Haltungseinrichtung muss dem artspezifischen Verhalten Rechnung tragen. Werden Tiere in Stallungen gehalten, müssen diese, sofern in dieser Verordnung nicht anders vorgesehen, über eine geeignete Einstreu verfügen. Gehegeabgrenzungen müssen so beschaffen sein, dass die Tiere sicher verwahrt sind und Schäden an den gehaltenen Tieren durch die Begrenzung oder durch andere Tiere verhindert werden.

(7) Werden Tiere in Außenanlagen gehalten, muss allen Tieren gleichzeitig ein geeigneter Schutz gegenüber Witterungseinflüssen zur Verfügung stehen, ferner ist in Außenanlagen ein Schutz vor Raubwild zu gewährleisten. Wird Tieren, für die gemäß dieser Verordnung Bestimmungen über die Ausgestaltung einer Außenanlage vorgesehen sind, keine Außenanlage angeboten, so muss die Fläche der bereit gestellten Innenanlage der Summe der Mindestflächen der in der Verordnung angegebenen Außen- und Innenanlage entsprechen.

(8) Die gehaltenen Tiere sind gemäß § 20 TSchG auf Krankheitsanzeichen und Verletzungen zu kontrollieren. Gegebenenfalls ist gemäß § 15 TSchG ein Tierarzt zu konsultieren. Für Quarantäne- sowie für sonstige aufgrund von tierseuchenrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Schutz- und Überwachungsmaßnahmen oder für die Behandlung erkrankter Tiere sind fachlich begründete abweichende Haltungsbedingungen zulässig.

(9) Von den in den Anlagen 1 bis 5 genannten Mindestanforderungen kann dann abgewichen werden, wenn die Haltung mittels neuartiger technischer Ausrüstungen erfolgt, die, bei projektgemäßer Verwendung, von der gemäß § 18 Abs. 6 TSchG eingerichteten Fachstelle – auch unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorschriften – als tierschutzgesetzkonform befunden wurden.

§ 2a

§ 2a Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden

Fassung: 1. Juli 2026 bis laufend

Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden

§ 2a. (1) Der gemäß § 13 Abs. 4 TSchG zu absolvierende Theoriekurs für die Haltung von Hunden hat zumindest folgende Inhalte zu umfassen:

(2) Die gemäß § 13 Abs. 4 TSchG zu absolvierende Praxiseinheit bei Hunden hat zumindest folgende Inhalte zu umfassen:

(3) Personen, welche die entsprechende fachliche Eignung (Nachweis von fachrelevanten Aus- und Weiterbildungen) aufweisen sowie über langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden verfügen sind zur Durchführung der Theoriekurse gemäß Abs. 1 geeignet. Gegen diese Personen darf keine rechtskräftige Bestrafung wegen Übertretung des § 5 TSchG und keine rechtskräftige Verurteilung von einem Gericht wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und Leben sowie gegen § 222 StGB oder keine Einstellung eines solches Strafverfahrens mit diversionellem Vorgehen nach dem 11. Hauptstück der Strafprozessordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631/1975, vorliegen. Die Landesregierung veröffentlicht die geeigneten Personen namentlich.

(4) Personen, welche die entsprechende fachliche Eignung (Nachweis von fachrelevanten Aus- und Weiterbildungen) aufweisen sowie über langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit und dem Training von Hunden nach den Grundsätzen der Hundeausbildung im Sinne des § 2 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, verfügen, sind zur Durchführung der Praxiskurse gemäß Abs. 2 geeignet. Gegen diese Personen darf keine rechtskräftige Bestrafung wegen Übertretung des § 5 TSchG und keine rechtskräftige Verurteilung von einem Gericht wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und Leben sowie gegen § 222 StGB oder keine Einstellung eines solches Strafverfahrens mit diversionellem Vorgehen nach dem 11. Hauptstück der StPO vorliegen. Die Landesregierung veröffentlicht die geeigneten Personen namentlich.

(5) Folgende Personen sind von der Absolvierung des Theoriekurses gemäß Abs. 1 und der Praxiseinheit gemäß Abs. 2 befreit:

(6) Abweichend von Abs. 5, haben Personen nach erfolgter behördlicher Abnahme eines Hundes gemäß § 37 Abs. 2 und 2a sowie § 39 Abs. 3 TSchG innerhalb von sechs Monaten nach Wiederausfolgung des Hundes den Theoriekurs und die Praxiseinheit gemäß Abs. 1 und 2 zu absolvieren. Im Fall einer Neuaufnahme eines Hundes ist jedenfalls der Theoriekurs vor Aufnahme der Haltung und die Praxiseinheit gemäß den Fristen des § 13 Abs. 4 TSchG zu absolvieren.

(7) Über die Absolvierung des Theoriekurses sowie der Praxiseinheit ist von den Ausbildnerinnen bzw. Ausbildnern eine Bescheinigung auszustellen, welche zumindest Angaben über die absolvierte Ausbildung, den Namen der Kursteilnehmerin bzw. des Kursteilnehmers sowie den Namen und die Unterschrift der Person, die den Kurs abgehalten hat, zu beinhalten hat. Aus der Bescheinigung für die Praxiseinheit hat zweifelsfrei hervorzugehen, mit welchem Hund (Chipnummer) der Kurs absolviert wurde. Die Absolvierung des Kurses ist nur dann zu bescheinigen, wenn die Teilnahme am Kurs persönlich und bei der Praxiseinheit mit dem eigenen Hund erfolgt ist; dies gilt auch bei online abgehaltenen Kursen. Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz hat bundesweit einheitliche Muster für Bescheinigungen zu erstellen, die von den Ausbildnerinnen bzw. Ausbildnern verpflichtend zu verwenden sind. Von den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern der Theoriekurse und der Praxiseinheiten sind durch die Ausbildnerinnen bzw. Ausbildner kostendeckende Beiträge einzuheben.

§ 2b

§ 2b Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln

Fassung: 1. Juli 2026 bis laufend

Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln

§ 2b. (1) Der gemäß § 13 Abs. 4 TSchG zu absolvierende Theoriekurs bei Reptilien, Amphibien und Papageienvögeln mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche umfasst zumindest folgende Ausbildungsinhalte:

(2) Personen, welche die entsprechende fachliche Eignung (Nachweis von fachrelevanten Aus- und Weiterbildungen) aufweisen sowie über langjährige praktische Erfahrung auf Grund eigener Haltung oder beruflicher Erfahrungen im Umgang mit jenen Tieren, die vom Kurs umfasst sind, verfügen, sind zur Durchführung der Theoriekurse gemäß Abs. 1 geeignet. Gegen diese Personen darf keine rechtskräftige Bestrafung wegen Übertretung des § 5 TSchG und keine rechtskräftige Verurteilung von einem Gericht wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und Leben sowie gegen § 222 StGB oder keine Einstellung eines solches Strafverfahrens mit diversionellem Vorgehen nach dem 11. Hauptstück der StPO vorliegen. Die Landesregierung veröffentlicht die geeigneten Personen namentlich.

(3) Folgende Personen sind von der Absolvierung des Theoriekurses gemäß Abs. 1 ausgenommen:

(4) Über den absolvierten Theoriekurs ist von den Ausbildnerinnen bzw. Ausbildnern eine Bescheinigung auszustellen, welche zumindest Angaben über die absolvierte Ausbildung, den Namen der Kursteilnehmerin bzw. des Kursteilnehmers sowie den Namen und die Unterschrift der Person, die den Kurs abgehalten hat, zu beinhalten hat. Die Absolvierung des Kurses ist nur dann zu bescheinigen, wenn die Teilnahme am Kurs persönlich erfolgt ist; dies gilt auch bei online abgehaltenen Kursen. Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz gemäß § 18a TSchG hat bundesweit einheitliche Muster für Bescheinigungen zu erstellen, die von den Ausbildnerinnen bzw. Ausbildnern verpflichtend zu verwenden sind. Von den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern der Theoriekurse sind durch die Ausbildnerinnen bzw. Ausbildner kostendeckende Beiträge einzuheben.

§ 3

§ 3 Besondere Anforderungen an die Haltung von Säugetieren

Fassung: 1. Januar 2005 bis laufend

Besondere Anforderungen an die Haltung von Säugetieren

§ 3. (1) Für die Haltung von Säugetieren gelten die in der Anlage 1 enthaltenen Mindestanforderungen.

(2) Pflanzenfressern sind Futter und Wasser dauernd und frei zugänglich anzubieten.

(3) Tiere müssen, sofern es ihren artspezifischen Bedürfnissen entspricht, jederzeit die Möglichkeit haben, Bereiche aufzusuchen, die unterschiedliche Klimaparameter aufweisen.

(4) Entsprechend der Herkunft der spezifischen Tierarten und bezogen auf ihre natürlichen Lebensräume ist auf eine Klimatisierung mit besonderer Berücksichtigung der tageszeitlichen und jahreszeitlichen Rhythmen zu achten.

(5) Sind gehaltene Tiere Einzelgänger oder bestehen individuelle Unverträglichkeiten zwischen einzelnen gehaltenen Tieren, sind entsprechende Trennungen erforderlich.

(6) Bei der Haltung von Primaten, die freien Zugang zu Innen- und Außenanlagen haben, sind mindestens zwei offene Durchgänge erforderlich, wobei die Entstehung von Zugluft verhindert werden muss.

(7) Bei besonders kälteempfindlichen oder wärmeliebenden Tierarten ist neben einer Raumheizung bei Bedarf Strahlungswärme anzubieten.

§ 4

§ 4 Besondere Anforderungen an die Haltung von Vögeln

Fassung: 1. Januar 2005 bis laufend

Besondere Anforderungen an die Haltung von Vögeln

§ 4. (1) Für die Haltung von Vögeln gelten die in der Anlage 2 enthaltenen Mindestanforderungen sowie die folgenden Absätze.

(2) Den unterschiedlichen Lebensgewohnheiten und Bedürfnissen der Vögel, besonders dem Aggressionsverhalten mancher Arten sowie der Geschlechter in unterschiedlichen Lebensphasen, ist durch eine spezifische oder trennende Käfig-, Volieren- oder Gehegeausstattung Rechnung zu tragen.

(3) Ein geeigneter Schutz gegenüber allen Witterungseinflüssen muss allen Vögeln gleichzeitig zur Verfügung stehen.

(4) In Räumen ist für einen ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht entsprechend dem Lichtspektrum des natürlichen Sonnenlichtes zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer richtet sich nach den spezifischen Ansprüchen der Vogelart und der Jahreszeit. Ist eine künstliche Beleuchtung erforderlich, muss sie zwischen acht Stunden (Minimum) und 14 Stunden (Maximum) pro Tag liegen. Der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Den artspezifischen Anforderungen an das Klima ist Rechnung zu tragen. In geschlossenen Räumen ist für ein adäquates, der jeweiligen Vogelart entsprechendes Raumklima zu sorgen.

(5) Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind. Handaufzuchten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Künstliche Handaufzuchten aus kommerziellen Gründen sind verboten.

(6) Die dauerhafte Einschränkung der Flugfähigkeit durch operative Eingriffe ist verboten. Das Einschränken der Flugfähigkeit darf nur aus tier- oder artenschutzrelevanten Gründen durch regelmäßiges Kürzen der Schwungfedern der Handschwingen erfolgen.

(7) Das Futter muss den ernährungsphysiologischen Bedarf der Vögel in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien decken. Ferner muss auch die Darbietung des Futters dem artspezifischen Nahrungsaufnahmeverhalten entsprechen.

(8) Futter- und Wassergefäße sowie Badegelegenheiten sind so aufzustellen, dass die Verunreinigung durch Exkremente hintangehalten wird.

§ 5

§ 5 Besondere Anforderungen an die Haltung von Reptilien

Fassung: 19. Juni 2026 bis laufend

Besondere Anforderungen an die Haltung von Reptilien

§ 5. (1) Für die Haltung von Reptilien gelten die in der Anlage 3 enthaltenen Mindestanforderungen sowie die folgenden Absätze.

(2) Vor dem Kauf eines Reptils müssen Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erworben sowie ein Terrarium für seine artgemäße Haltung vorbereitet werden. Entsprechende Fachliteratur ist als Quelle für die laufende Weiterbildung über die Reptilienhaltung zu studieren.

(3) Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug zu geben.

(4) Eine, den natürlichen Verhältnissen entsprechende Klimatisierung der Gehege ist in Form einer, entsprechend den artspezifischen Bedürfnissen, in der Regel ein Temperaturgefälle im Haltungssystem und eine Nachtabsenkung der Umgebungstemperatur, mittels Licht und Wärmequellen einzurichten. Die Spannbreite dieser Minimal- und Maximaltemperatur sowie die Vorzugstemperatur für die gehaltene Tierart sind einzuhalten.

(5) Für frische Luft ist durch Be- und Entlüftung in artspezifisch erforderlichem Ausmaß zu sorgen. Zugluft ist zu vermeiden. Je nach Produktionsform muss die Terrarienseitenwand oder der Terrariendeckel Gitternetzteile aufweisen.

(6) Reptilien, die nicht in der Lage sind eine konstante Körpertemperatur aufrecht zu erhalten, ist eine ihren artspezifischen Bedürfnissen entsprechende Wärmequelle, vorzugsweise durch eine Koppelung von Licht mit Strahlungswärme bereitzustellen.

(7) Es dürfen nur sachgerecht angebrachte und geeignete Lampen und Leuchtstoffröhren verwendet werden. Geeignete Geräte zur Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit müssen vorhanden sein.

(8) Luft- und Bodensubstratfeuchtigkeit sowie sonstige Umweltfaktoren, wie beispielsweise Beleuchtungsdauer und Temperatur, müssen den natürlichen jahreszeitlichen Verhältnissen der Herkunftsbiotope angepasst sein. Die Parameter Makroklima und Mikroklima der Herkunftsbiotope, wobei das Mikroklima mitunter erheblich vom Makroklima abweichen kann, ist zu berücksichtigen.

(9) Eine, der jeweiligen Art adäquate Ernährung ist zu gewährleisten. Das eingesetzte Futter muss einen den Ernährungsbedürfnissen entsprechenden Gehalt an Vitaminen, Mineralien, essentiellen Aminosäuren und Ballaststoffen aufweisen. Ist es notwendig Wirbeltiere zu verfüttern, so sind nach Möglichkeit frisch tote Futtertiere zu verwenden. Insekten sind möglichst lebend zu verfüttern. Für die Möglichkeiten einer artgemäßen Wasseraufnahme ist zu sorgen.

(10) Die Gehegegestaltung und Infrastruktur des künstlichen Lebensraumes muss sich an den Bedürfnissen der gehaltenen Art wie zum Beispiel Graben, Wühlen, Klettern, Schwimmen oder das Aufsuchen unterschiedlicher Klimaparameter orientieren. Der Einsatz scharfkantiger, verletzender oder Haut reizender Stoffe ist verboten. Zu den wichtigsten Mindestausstattungen für Arten bei denen dies erforderlich oder möglich ist, gehören:

(11) Die Tiere sind artgemäß zu pflegen, Verunreinigungen sind regelmäßig zu beseitigen. Auf generelle Sauberkeit ist zu achten.

(12) Zur Vermeidung von sozialem Stress bei Paar- und Gruppenhaltung ist die natürliche Sozialstruktur der Tiere einzuhalten. Bei der Vergesellschaftung verschiedener Arten mit gleichen Biotopansprüchen dürfen sich die Tiere nicht gegenseitig negativ beeinflussen.

(13) Für die Quarantäne und Behandlung erkrankter Tiere sowie bei der Simulation von Ruhephasen und der Aufzucht von Jungtieren sind fachlich begründbare abweichende Haltungsbedingungen zulässig.

§ 6

§ 6 Besondere Anforderungen an die Haltung von Amphibien

Fassung: 1. Januar 2005 bis laufend

Besondere Anforderungen an die Haltung von Amphibien

§ 6. (1) Für die Haltung von Amphibien gelten die in der Anlage 4 enthaltenen Mindestanforderungen sowie die folgenden Absätze.

(2) Der amphibischen Lebensweise ist durch das Anbieten von Wasser- und Landteilen grundsätzlich Rechnung zu tragen. Ausschließlich wasserlebende Arten sind wie Süßwasserfische zu halten.

(3) Die Klima- und Wasserverhältnisse sind an die Heimatgebiete der jeweils gehaltenen Art anzupassen.

(4) Hitzeempfindliche Arten aus tropischen Gebieten dürfen nicht permanent über 26°C gehalten werden.

(5) Gehege müssen über ausreichend große Lüftungsflächen verfügen.

§ 7

§ 7 Besondere Anforderungen an die Haltung von Fischen

Fassung: 19. Juni 2026 bis laufend

Besondere Anforderungen an die Haltung von Fischen

§ 7. (1) Für die Haltung von Fischen gelten die in der Anlage 5 enthaltenen Mindestanforderungen sowie die folgenden Absätze.

(2) Für die tiergerechte Haltung von Fischen sind die artspezifischen Bedürfnisse in Bezug auf die Herkunftsgewässer (Anlage 5) zu ermitteln.

(3) Bei Meerwasserarten muss der künstlich zu schaffende Lebensraum Aquarium die gleichen physikalischen und chemischen Parameter aufweisen wie die Heimatgewässer.

(4) Bei Süßwasserarten müssen die Variationsbreiten jene physikalischen und chemischen Parameter aufweisen, wie sie auch in Flüssen und Seen der Heimatgewässer im Jahresverlauf zu beobachten sind.

(5) Werden verschiedene Arten gemeinsam gehalten, ist darauf zu achten, dass die Fische hinsichtlich der Ansprüche an die Wasserqualität und Temperatur sowie ihres Sozialverhaltens zueinander passen und dass die Einrichtung den Bedürfnissen aller gemeinsam gehaltenen Arten Rechnung trägt.

(Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 26/2006)

§ 8

§ 8 Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung

Fassung: 1. Januar 2005 bis laufend

Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung

§ 8. (1) Folgende Wildtierarten stellen besondere Ansprüche an Haltung und Pflege und dürfen gemäß § 25 TSchG nur nach vorheriger Anzeige – unbeschadet anderer Pflichten nach dem Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz – Arthg) – BGBl. I Nr. 33/1998 sowie der Verordnung über die Kennzeichnung von Arten (Arten-Kennzeichnungsverordnung) – BGBl. II Nr. 321/1998 – an die Behörde gehalten werden:

(2) Alle gehaltenen Vögel der Ordnung Eulen (Strigiformes) und Greifvögel (Falconiformes) sind mittels Beinring oder Transponder identifizierbar zu kennzeichnen. Ebenfalls so zu kennzeichnen sind jene nicht domestizierten Vögel der Ordnung Papageien (Psittaciformes), welche im Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates genannt sind. Anlässlich der Anzeige gemäß Abs. 1 ist der Behörde die Kennzeichnung zur Identifizierung mitzuteilen.

§ 9

§ 9 Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere

Fassung: 19. Dezember 2018 bis laufend

Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere

§ 9. Außerhalb von Zoos, die über eine Bewilligung gemäß § 26 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes verfügen, sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen, die ihre Wildtierhaltung gemäß § 25 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes anzeigen, ist die Haltung folgender Wildtiere verboten:

§ 10

§ 10 Personenbezogene Bezeichnungen

Fassung: 1. Januar 2005 bis laufend

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 10. Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.

§ 11

§ 11 In-Kraft-Treten

Fassung: 19. Juni 2026 bis laufend

In-Kraft-Treten

§ 11. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 jedoch nicht vor dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.

(2) Anlage 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 57/2012 tritt mit 1. März 2012 in Kraft.

(3) § 2 Abs. 9 sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 68/2016 treten mit 1. April 2016 in Kraft.

(4) § 9 Z 12 sowie Punkt 3. der Anlage 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 341/2018 treten mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

(5) Die Punkte 1.2., 1.9., 1.10., 3.1. und 4.2. der Anlage 1, Punkt 9.2.4. und 11.2.1. der Anlage 2 sowie Punkt 4.2.3. der Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2024 treten mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft, gleichzeitig tritt Punkt 4.2.8. der Anlage 3 außer Kraft.

(6) Das Inhaltsverzeichnis, § 5 Abs. 5, § 5 Abs. 8, § 7 Abs. 4, § 12 Abs. 1 sowie die Punkte 3.1., 3.4., 5., 7.10.5., 7.10.6. der Anlage 1, Punkt 11.2.1. der Anlage 2, die Punkte 1.1., 1.2.10., 1.2.14., die Überschrift des Punkts 1.2.30., die Überschrift des Punkts 2.2.36. sowie die Überschrift des Punkts 2.2.53. der Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 144/2026 treten mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft, gleichzeitig tritt Punkt 3.1. Abs. 5 letzter Satz der Anlage 1 außer Kraft. § 2a und § 2b in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 144/2026 treten mit 1. Juli 2026 in Kraft.

§ 12

§ 12 Übergangsbestimmungen

Fassung: 19. Juni 2026 bis laufend

Übergangsbestimmungen

§ 12. (1) Entsteht auf Grund dieser Verordnung eine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht oder ein Haltungsverbot, so findet § 44 Abs. 8 und 9 TSchG Anwendung.

(2) Vom Tierhalter/Von der Tierhalterin bereits vor Inkrafttreten der Verordnung BGBl. II Nr. 68/2016 verwendete Boxen für den Transport und die Unterbringung von Schlittenhunden, die den Vorgaben von Anlage 1 Punkt 1.8. Abs. 2 lit. b) nicht entsprechen, dürfen bis zum 31. Dezember 2016 weiter verwendet werden. Vom Tierhalter/Von der Tierhalterin vor Inkrafttreten der Verordnung BGBl. II Nr. 68/2016 verwendete Haltungseinrichtungen für Tauben haben jedenfalls ab 1. Jänner 2017 Anlage 2 Punkt 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 68/2016 zu entsprechen.

Anl. 1

Anl. 1 Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren

Fassung: 19. Juni 2026 bis laufend

Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren

1. Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden

1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Hunden

(1) Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.

(2) Hunden, die vorwiegend in geschlossenen Räumen, z. B. Wohnungen, gehalten werden, muss mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden.

(3) Hunden muss mindestens zwei Mal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.

(4) Wer mehrere Hunde hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten. Von der Gruppenhaltung darf nur dann abgesehen werden, wenn es sich um unverträgliche Hunde handelt oder wenn dies aus veterinärmedizinischen Gründen erforderlich ist.

(5) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden; dies gilt nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder zum Schutz der Welpen erforderlich ist. Ist eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, so sind diese bis zu einem Alter von mindestens acht Wochen gemeinsam zu halten. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.

(6) Maulkörbe müssen der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein; sie müssen dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.

1.2. Anforderungen an das Halten von Hunden im Freien

(1) Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier auf Grund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit einer Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen.

(2) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund eine Schutzhütte zur Verfügung steht, die den Anforderungen nach Abs. 3 entspricht und außerhalb der Schutzhütte zusätzlich ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.

(3) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben, über eine für den Hund geeignete Unterlage verfügen, trocken und sauber gehalten werden und so bemessen sein, dass der Hund

(4) Werden Hunde im Freien in Gruppen gehalten, so müssen die Hundehütten und Liegeplätze so dimensioniert und in so großer Zahl vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können.

1.3. Anforderungen an die Haltung von Hunden in Räumen

(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Flächen der Öffnungen für das Tageslicht müssen bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich 12,5% der Bodenfläche betragen; dies gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-/Nachtrhythmus zusätzlich zu beleuchten.

(2) In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.

(3) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen an die Zwingerhaltung entspricht.

(4) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn diese mit einer Schutzhütte gemäß den Anforderungen an das Halten im Freien oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Zugluft und Kälte bietet, ausgestattet sind.

1.4. Anforderungen an die Zwingerhaltung

(1) Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist mindestens ein Mal täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.

(2) Jeder Zwinger muss über eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von 15 m2 verfügen. In diese Fläche ist der Platzbedarf für die Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund sowie für jede Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche uneingeschränkt benutzbare Grundfläche von 5 m2 zur Verfügung stehen.

(3) Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht zerstören, nicht überwinden und sich nicht daran verletzten kann. Einfriedungen müssen mindestens 1,8 m hoch sein und ausreichend tief im Boden verankert sein.

(4) An der Hauptwetterseite muss der Zwinger geschlossen ausgeführt sein. Die Zwingertüren sind an der Zwingerinnenseite mit einem Drehknauf auszustatten. Die Türen sind so auszuführen, dass sie nach innen aufschwingen.

(5) Der Zwingerboden und alle Einrichtungen des Zwingers müssen so gewählt und gestaltet werden, dass die Gesundheit der Hunde nicht beeinträchtigt wird und dass sie sich nicht verletzten können. Der Boden ist so auszuführen, dass Flüssigkeit abfließen kann. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig verletzten können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Außerhalb der Hundehütte muss eine Liegefläche aus wärmedämmendem Material bereitgestellt werden. Das Innere des Zwingers muss sauber, ungezieferfrei und trocken gehalten werden.

(6) Der Zwinger muss ausreichend natürlich beleuchtet sein.

(7) In Zwingern sind bauliche Vorkehrungen derart zu treffen, dass für alle im Zwinger gehaltenen Hunde jederzeit schattige Plätze zur Verfügung stehen.

(8) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten im Sprung erreichen kann, keine stromführenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, angebracht sein.

(9) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in einem Zwinger gehalten, so sind die Zwinger so anzuordnen, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben. Bei unverträglichen Hunden ist Sichtkontakt untereinander zu verhindern.

1.5. Fütterung und Pflege

(1) Der Halter hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewohnten Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht.

(2) Der Halter hat den Hund mit geeignetem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.

(3) Der Halter hat

1.6. Hundeausbildung

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 57/2012)

1.7. Hundesport

(1) Sportausübung ist nur mit Hunden zulässig, die hierfür physiologisch und psychologisch geeignet sind. Durch die Sportausübung darf keine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes des Tieres erfolgen.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 68/2016)

1.8. Schlittenhunde bei Sport- und Freizeitaktivitäten

(1) Allgemeines:

(2) Boxen für den Transport und die Unterbringung vor Ort:

Mittlere Widerristhöhe der Tiere (cm)

Länge (cm)

Behältnis Breite (cm)

Höhe (cm)

Fläche je Tier (cm²)

30

55

40

40

2 200

40

75

50

55

3 750

50

90

55

65

4 950

55

95

60

70

5 700

60

100

65

75

6 500

65

110

70

80

7 700

70

130

75

95

9 750

85

160

85

115

13 600

(3) Stake out:

(4) Mindestalter:

1.9. Hütehunde zum Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren

(1) Allgemeines:

(2) Für die Unterbringung in Boxen während des Transports sind die Bestimmungen des Punktes 1.8. Abs. 2 sinngemäß anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn für die allenfalls erforderliche kurzfristige Sicherung der Tiere anstelle des Anbindens eine Unterbringung in Boxen vor Ort erfolgen soll.

1.10. Herdenschutzhunde bei der Ausbildung und beim Einsatz zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren in Alm- oder Weidehaltung vor Beutegreifern

(1) Ausbildung:

(2) Einsatz:

(3) Besondere Haltungsbestimmungen in Alm- oder Weidehaltung:

(4) Haltung in Ställen außerhalb der Alm- oder Weidesaison:

(5) Für die Unterbringung in Boxen während des Transports sind die Bestimmungen des Punktes 1.8. Abs. 2 sinngemäß anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn für die allenfalls erforderliche kurzfristige Sicherung der Tiere anstelle des Anbindens eine Unterbringung in Boxen vor Ort erfolgen soll.

2. Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen

(1) Katzen dürfen nicht in Käfigen. gehalten werden. Eine Ausnahme stellt die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung dar.

(2) Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt

(3) Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich vorhanden sein.

(4) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen erforderlich ist. Ist dies der Fall, so dürfen die Wurfgeschwister nicht vor dem Alter von acht Wochen getrennt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.

(5) Die Katzen sind in ausreichender Menge mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen.

(6) Räumen in denen Katzen gehalten werden sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden, die entsprechend sauber zu halten sind.

(7) Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden.

(8) Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.

(9) Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.

(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.

(11) Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.

3. Mindestanforderungen für die Haltung von Kleinnagern

3.1. Allgemeine Haltungsbedingungen:

(1) Den Tieren ist ausreichend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Nagetieren muss Nagematerial in Form von gesundheitlich unbedenklichem Holz, Ästen und dergleichen ständig zur Verfügung stehen.

(2) Die Käfige müssen rechteckig sein. Und je nach Tierart hinsichtlich ihrer Größe mindestens die in 3.2. bis 3.9. festgelegten Abmessungen aufweisen.

(3) Gitterkäfige müssen querverdrahtet sein und aus korrosionsbeständigem und nicht reflektierendem Material bestehen. Die Gitterweite muss so gewählt werden, dass ein Hängenbleiben der darin lebenden Tiere ausgeschlossen ist.

(4) Glasbecken dürfen nur dann Verwendung finden, wenn sie über ausreichend dimensionierte, seitlich angebrachte Belüftungsöffnungen verfügen und oben nicht dicht geschlossen sind.

(5) Die Haltungseinrichtung muss dreidimensional strukturiert sein. Kleinnagern sind Rückzugsmöglichkeiten in Form von Häuschen, Papprollen, Rohren, Wurzeln oder zuvor heißgebrühter Korkeiche anzubieten.

(6) Boden und Einstreu müssen ständig in sauberem und trockenem Zustand gehalten werden. Die Einstreu muss so beschaffen sein, dass der gesamte Boden gleichmäßig rutschsicher bedeckt ist. Das verwendete Material muss saugfähig und gesundheitlich unbedenklich sein.

(7) Katzenstreu darf nicht als Einstreu verwendet werden.

(8) Wasser muss in Trinkwasserqualität in Hängeflaschen oder standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Wasser- und Futtergefäße sind so anzuordnen, dass sie nicht verschmutzt werden können. Futter und Wasser sind täglich frisch zu verabreichen.

(9) Futterheu ist in Heuraufen anzubieten.

(10) Für alle Heimtiere ist ein natürlicher Tag-/Nachtrhythmus einzuhalten.

(11) Werden Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen jedenfalls mehrmals wöchentlich ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen.

(12) Die Käfige sind in einer Mindesthöhe von 60 cm aufzustellen.

3.2. Mindestanforderungen für die Haltung von Chinchillas (Chinchillidae):

(1) Die Tiere sind paarweise zu halten.

(2) Die Käfiggröße muss mindestens 120 x 80 x 100 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen.Für jedes weitere adulte Tier sind 20% der Bodenfläche hinzuzurechnen.

(3) Den Tieren sind eine Schlafhöhle, Sitzbretter in unterschiedlicher Höhe und täglich ein Sandbad mit Chinchillaspezialsand anzubieten.

3.3. Mindestanforderungen für die Haltung von Gerbils:

(1) Die Tiere sind gruppenweise in Familiengruppen oder gleichgeschlechtlichen Gruppen zu halten.

(2) Die Käfiggröße pro Tier muss mindestens 60 x 30 x 40 cm (Länge x Breite x Höhe), die Terrariengröße mindestens 80 x 50 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, für jedes weitere adulte Tier sind 20% der Bodenfläche hinzuzurechnen

(3) Den Tieren sind Einstreu aus grabefähigem Substrat in einer Mindesthöhe von 10 cm und ein Sandbad anzubieten.

3.4. Mindestanforderungen für die Haltung von Hamstern (Cricetini):

(1) Goldhamster sind einzeln zu halten.

(2) Zwerghamsterarten wie Dsungarische-, Campbell-, Roborowski-Zwerghamster dürfen auch paarweise gehalten werden.

(3) Die Käfiggröße muss mindestens 60 x 30 x 40 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen.

(4) Den Tieren ist Einstreu aus grabefähigem Substrat in einer Mindesthöhe von 5 cm anzubieten.

(5) Wird den Tieren ein Laufrad oder eine ähnliche Vorrichtung zur Verfügung gestellt, so muss diese verletzungssicher und an ihre Größe angepasst sein.

3.5. Mindestanforderungen für die Haltung von Hausmäusen (Mus musculus):

(1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen zu halten.

(2) Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere adulte Tier sind 20% der Bodenfläche hinzuzurechnen

(3) Den Tieren sind eine Einstreu in einer Mindesthöhe von 5 cm und eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung anzubieten.

3.6. Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen (Caviinae):

(1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, zu halten.

(2) Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 betragen.

(3) Den Tieren sind eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen anzubieten.

(Anm.: Punkt 3.7. aufgehoben durch Z 2, BGBl. I Nr. 341/2018)

3.8. Mindestanforderungen für die Haltung von Ratten (Rattus):

(1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen zu halten.

(2) Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 40 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere adulte Tier sind 20% der Bodenfläche hinzuzurechnen

(3) Den Tieren sind eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung anzubieten.

3.9. Mindestanforderungen für die Haltung von Degus (Octodon degus):

(1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen zu halten.

(2) Die Käfig oder Terrariengröße muss pro Paar mindestens 100 x 50 x 100 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere adulte Tier sind 20% der Bodenfläche hinzuzurechnen

(3) Den Tieren sind eine dreidimensionale Anordnung der Käfigstrukturen, eine Einstreuhöhe von mindestens 10 cm und ein Sandbad anzubieten.

4. Mindestanforderungen für die Haltung von Frettchen (Mustela putorius furo)

4.1. Allgemeine Bestimmungen:

(1) Mit Ausnahme von permanenter Käfighaltung in Außengehegen muss Frettchen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.

(2) Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinisch indizierten Gründen, verboten.

4.2. Käfighaltung in geschlossenen Räumen:

(1) Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.

(2) Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2.

(3) Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.

(4) Die Käfighöhe hat mindestens 60 cm zu betragen. Bei mehretagigen Käfigen hat die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm zu betragen.

(5) Der Käfig ist mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten auszustatten, die leicht reinigbar sind.

(6) Der Käfig ist mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 auszustatten.

4.3. Permanente Käfighaltung in einem Außengehege:

(1) Die Grundfläche des Außengeheges hat für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 zu betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.

(2) Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.

(3) Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.

(4) Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

5. Mindestanforderungen für die kurzfristige (maximal 28 Tage) Haltung von Ratten (Rattus) und Mäusen (Mus) als Futtertiere zum Zwecke der Verfütterung

5.1. Allgemeine Bestimmungen:

Ratten und Mäuse dürfen als Futtertiere unter den unten angeführten Mindestanforderungen gehalten werden, wenn zusätzlich sichergestellt ist, dass

5.2. Käfiggrößen:

Die in den nachstehenden Tabellen angeführten Größen der Käfige sind Mindestmaße. Die Anzahl der Tiere stellt die maximal zulässige Besatzdichte in diesen Käfigen dar.

Maus

Anzahl Tiere mit Gewicht 20 g

Anzahl Tiere mit Gewicht 21 – 30 g

Anzahl Tiere mit Gewicht 30 g

Grundfläche 360 cm², Höhe 14 cm

5

4

3

Grundfläche 810 cm², Höhe 15 cm

12

10

7

Grundfläche 1815 cm², Höhe 20 cm

28

22

16

Ratte

Anzahl Tiere mit Gewicht 250 g

Anzahl Tiere mit Gewicht 251 – 500 g

Anzahl Tiere mit Gewicht 500 g

Grundfläche 810 cm², Höhe 18 cm

3

2

nicht zulässig

Grundfläche 1815 cm², Höhe 20 cm

9

4

3

6. Mindestanforderungen für die Haltung von Miniaturschweinen

siehe 1. Tierhaltungsverordnung

7. Mindestanforderungen für die Haltung von Wildtieren

7.1. Kloakentiere (Monotremata): Schnabeligel (Tachyglossidae)

(1) Der Raumbedarf darf im Innenraum pro Paar 10 m2 nicht unterschreiten.

(2) Die Temperatur des Geheges muss mindestens 15°C betragen.

(3) Der Bodengrund des Geheges muss mindestens eine Tiefe von 0,5 m aufweisen. Als Einstreu muss Sand, Torf, Laub oder ähnliches angeboten werden, darüber hinaus Wurzeln und Steine als Versteckmöglichkeit. Die Haltung auf Freianlagen ist während der Sommermonate möglich.

(4) Die Tiere sind paarweise oder bei Verträglichkeit auch in Gruppen von mehreren Tieren zu halten.

(5) Den Tieren sind Insekten und andere Wirbellose sowie Nahrung aus tierischem und pflanzlichem Eiweiß mit Vitamin- und Mineralstoffzusätzen anzubieten.

7.2. Beuteltiere (Marsupialia)

7.2.1. Beutelratten (Didelphidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße) (pro Paar)

Gehegehöhe (Mindestmaße)

kleinere Arten, wie zB Spitzmausbeutelratten (Monodelphis), Zwergbeutelratten (Marmosa)

1,5 m2

2,5 m

größere Arten, wie zB Nordopossum (Didelphis marsupialis)

10 m2

2,5 m

(2) Beutelratten, die aus nördlicheren Gebieten stammen (Opossum), dürfen ganzjährig im Freien gehalten werden. Südliche Arten müssen bei einer Temperatur von mindestens 15°C unter erhöhter Luftfeuchtigkeit von mindestens 60% gehalten werden.

(3) Beutelratten sind Kletteräste anzubieten. Schlafhöhlen oder ausgehöhlte Baumstämme als Unterschlupfmöglichkeit sind einzurichten.

(4) Die Tiere sind paarweise oder in getrennten Einzelgehegen zu halten.

(5) Den allesfressenden Tieren ist Nahrung mit einem überwiegenden Anteil an tierischem Material anzubieten.

7.2.2. Raubbeutler (Dasyuridae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße) (pro Paar)

Gehegehöhe (Mindestmaße)

kleinere Arten, wie zB Beutelmäuse (Phascogalinae)

1,5 m2

2 m

Beutelmarder (Dasyurinae)

10 m2

2 m

Beutelteufel (Sarcophilus harrisi)

40 m2

2 m

(2) Für die Haltung des Beutelteufels ist eine Außenanlage verpflichtend. Beutelteufel dürfen ganzjährig im Freigehege gehalten werden, sofern ein frostfreier und wettergeschützter Unterschlupfraum zur Verfügung steht.

(3) Unbeschadet des Abs. 2 müssen die Innenanlagen eine Mindesttemperatur von 15°C aufweisen.

(4) Für alle Raubbeutler sind Versteckmöglichkeiten einzurichten, für Beutelmarder und Beutelmäuse auch Kletteräste. Der Käfig muss Gehegeeinstreu enthalten.

(5) Die Tiere sind paarweise oder in getrennten Einzelgehegen zu halten.

(6) Den Tieren ist Nahrung mit einem überwiegenden Anteil an tierischem Material anzubieten.

7.2.3. Kletterbeutler (Phalangeridae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße) (pro Paar)

Gehegehöhe (Mindestmaße)

Kuskus (Phalanger) und Kusu (Trichosurus)

16 m2

2,5 m

Gleitbeutler (Petauridae)

2 m2

3,5 m

Koala (Phascolartos cinereus) (pro Tier)

25 m2

4 m

(2) Die Temperaturen in den Innenanlagen dürfen nicht unter 15°C, bei tropischen Arten nicht unter 18°C, bei einer rel. Luftfeuchtigkeit über 60%. liegen

(3) Die Gehege sind mit Kletterästen in verschiedenen Längen und Höhen auszustatten.. Bei Gleitbeutlern muss das Gehege so proportioniert sein, dass ein Gleitflug ermöglicht wird und Schlafhöhlen müssen angeboten werden.

(4) Kuskus und Kusus können einzeln oder paarweise gehalten werden. Beutelflughörnchen können zusätzlich in kleinen Familiengruppen gehalten werden. Männliche Koalas sind außerhalb der Paarungszeit separiert zu halten.

(5) Die Nahrung muss bei Kletterbeutlern aus gemischter Kost, bei Koalas aus Eukalyptus bestehen.

7.2.4. Wombats (Vombatidae)

(1) Die Größe der Außenanlage muss eine Mindestfläche von 100 m2 pro Tier, die Größe der Innenanlage eine Mindestfläche von 20 m2 pro Tier aufweisen. Eine Freianlage muss angeboten werden. Der ganzjährige Zugang zum Außengehege muss zumindest tagsüber gewährleistet sein.

(2) Die Temperatur im Innengehege muss mindestens 15°C betragen.

(3) Im Gehege ist ein Wühlsubstrat mit Sand und Erde einzurichten.

(4) Wombats müssen im Gehege die Möglichkeit haben sich räumlich abzusondern.

(5) Neben Heu, Obst, Gemüse und Brot sind den Tieren laufend Zweige und Äste anzubieten.

7.2.5. Kängurus (Macropodidae)

(1) Mit Ausnahme der Ratten- und Bennettkängurus, sind allen Känguruarten Außen- und Innengehege bereit zu stellen. Der ganzjährige Zugang ist zumindest tagsüber zu gewährleisten. Für das Rattenkänguru ist nur eine Innenanlage, für das Bennettkänguru nur eine Außenanlage notwendig.

(2) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Innengehege (Mindestmaße) (bis höchstens 5 Tiere, jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Außengehege (Mindestmaße) (bis höchstens 5 Tiere, jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Rattenkängurus (Potoroinae)

16 m2

–

Bennettkängurus (Wallabia rufogrisea)

–

300 m2

große Känguruarten, Riesenkängurus (Macropus) wie Bergkängurus (Macopus robustus)

25 m2

500 m2

mittelgroße Arten, wie Felsenkänguru (Petrogasle), Arten der Gattung Wallabia

20 m2

300 m2

kleinen Kängurus wie Filander (Thylogae)

4 m2

200 m2

Baumkängurus (Dendrolagus): pro Paar Raumhöhe mindestens 3 m

20 m2

20 m2

(3) Bennetkängurus dürfen ganzjährig im Freien gehalten werden, wenn geeignete Unterstände gegen Witterungseinflüsse, wie Regen, Schnee, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze, für alle Tiere gleichzeitig in einem Gehege zur Verfügung stehen. Bei den anderen Arten muss die Temperatur in den Innenanlagen zum Überwintern mindestens 15°C betragen.

(4) Die Außengehege müssen aus Naturboden mit zusätzlichen Sandflächen zum Abliegen bestehen. Unterstellflächen müssen angeboten werden. Innen- und Außengehege müssen bei Baumkängurus mit Kletterästen reichlich ausgestattet sein. Bodenerhebungen und kleine Felsen sind für Felsenkängurus einzurichten.

(5) Känguruarten sind gruppenweise zu halten. Baumkängurus dürfen nur in Gruppen oder paarweise gehalten werden.

(6) Den Tieren sind Obst, Gemüse, Heu, Rauhfutter, Kraftfutter, Blätter und Äste anzubieten.

7.3. Insektenfresser (Insectivora)

7.3.1. Igel (Erinaceidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße) (pro Tier, jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Weißbauchigel (Atelerix albiventris)

2 m2

(alle anderen Arten von Igel inklusive der europäischen Igel, Erinaceus europaeus)

6 m2

(2) Europäische Igel sind Winterschläfer und sind in entsprechenden Schutzhöhlen und Nestern im Freien zu überwintern. Bei den wärmebedürftigen Arten muss die Gehegetemperatur mindestens 15°C betragen.

(3) Der Käfig ist mit Einstreu oder Naturboden zu versehen. Die Möglichkeit zum Unterschlupf ist anzubieten.

(4) Igel dürfen bei ausreichend großen und strukturierten Gehegen zu mehreren in einer Anlage gehalten werden.

(5) Neben tierischem Eiweiß ist den Tieren pflanzliche Kost anzubieten.

7.3.2. Tanreks (Tanrecoidea)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße) (jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Igeltanreks (Setifer, Echinops) (pro Paar)

2 m2

Große Tanreks (Tenrec ecaudatus) (pro Paar)

6 m2

(2) Die Temperatur der Innengehege muss mindestens 18°C betragen.

(3) Die Käfige sind mit Klettermöglichkeiten, Baumwurzeln und tiefem Bodensubstrat als Eingrabemöglichkeit auszustatten.

(4) Die Haltung muss paarweise erfolgen. Beim Großen Tanrek sind Haltungen zu mehreren Tieren möglich.

(5) Neben tierischem Eiweiß wie Fleisch und Insekten muss den Tieren Obst angeboten werden.

7.4. Fledertiere (Chiroptera)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße) (Gruppe bis zu 20 Tieren, jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Gehegehöhe (Mindestmaße)

Große Flughunde, wie der Gattung Pteropus

100 m2

5 m

kleineren Flughunden, wie Nilflughunde (Rousettus aegyptiacus)

30 m2

3 m

Kleine tropische Fledermäuse, wie der Gattung Glossophaga

20 m2

2,5 m

(2) Die Temperaturen dürfen nicht unter 15°C liegen. Bei allen tropischen Fledermäusen darf die Temperatur von 21°C nicht unterschritten werden. Eine erhöhte Luftfeuchte von mind. 70% ist erforderlich.

(3) Im Gehege müssen genügend Kletteräste und Aufhängemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Käfigeinrichtung muss freie Flugbahnen ermöglichen.

(4) Die Tiere sind in Gruppen zu halten. Bei haremsbildenden Arten ist darauf zu achten, dass mehr Weibchen als Männchen in der Kolonie sind.

(5) Flughunde und Fruchtvampire sind mit Obst zu ernähren. Vampiren müssen Rinderblut und Insekten angeboten werden. Fledermäusen müssen Insekten angeboten werden.

7.5. Nagetiere (Rodentia)

7.5.1. Hörnchen (Sciuroidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße) (jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Gehegehöhe (Mindestmaße)

Kleine Hörnchen, wie zB Streifenhörnchen (Tamias), pro Paar

2 m2

2 m

Größere Arten, wie zB Eichhörnchen (Sciurus), Gleithörnchen (Pteromyinae), Borstenhörnchen (Xerini), pro Paar

8 m2

2 m

großen Arten, wie Riesenhörnchen (Ratufini), pro Paar

16 m2

2,5 m

Präriehunde (Cynomys), Ziesel (Spermophilus) bis zu 5 Tiere

40 m2

–

Murmeltiere (Marmota), bis zu 5 Tiere

80 m2

–

(2) Winterharte Hörnchenarten wie Eichhörnchen, Flughörnchen und Murmeltier sowie winterschlafende Tiere wie Präriehunde und Murmeltiere dürfen ganzjährig im Außengehege gehalten werden, wenn frostfreie Schlafstellen und Nester vorhanden sind. Tropische Hörnchen wie Prevost-Hörnchen und Riesenhörnchen sind in der Winterzeit in Innenräumen zu halten. Bei tropischen Arten darf die Temperatur von 18°C nie unterschritten werden.

(3) Für Baumhörnchen sind die nagesicheren Gehege mit reichlich Ast- und Klettermaterial aus Holz einzurichten. Schlafhöhlen und –nester sind anzubieten. Murmeltieren, Präriehunden und anderen Erdhörnchen sind Anlagen mit Naturboden der zum Graben von Höhlen geeignet ist einzurichten. Die Möglichkeit zur Überwinterung in einem frostfreien Überwinterungsquartier in Form eines Natur- oder Kunstbaues, muss gegeben sein.

(4) Erdhörnchen sind in Familien oder Kolonien, Baumhörnchen solitär oder in Paaren zu halten.

(5) Zur Abnutzung der Zähne sind den Tieren regelmäßig Äste und anderen Hartmaterialien anzubieten. Ein zusätzliches Angebot von tierischem Eiweiß ist notwendig.

7.5.2. Springhasen (Pedetoidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Tiere

Gehegegröße (Mindestmaße) (jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Bis zu höchstens 5 adulte Tiere

20 m2

(2) Die Innenanlagen müssen eine Temperatur von mindestens 18°C aufweisen.

(3) Der Gehegeboden muss mit Einstreu wie Sandgemischen versehen sein. Für Schlafboxen und Höhlen ist zu sorgen. Heu ist einzustreuen.

(4) Die Tiere sind in Gruppen zu halten. Eine Vergesellschaftung in Nachttierhäusern, zum Beispiel mit Erdferkeln, ist möglich.

7.5.3. Biber (Castoridae)

(1) Der Raumbedarf pro Paar mit Jungen hat aufzuweisen:

(2) Biber sind ganzjährig im Freien zu halten.

(3) In der Biberanlage ist ein Wasserbecken mit einer Mindesttiefe von 1 m an der tiefsten Stelle einzurichten. Der Einschlupf zur Schlafbox ist unter Wasser zu wählen. Die Anlage ist mit Holzmaterialien zum Nagen und zur Beschäftigung reichlich zu bestücken.

(4) Biber sind paarweise oder als Familiengruppen zu halten.

(5) Den Tieren sind Äste, Zweige und ergänzend Obst, Gemüse und Brot anzubieten.

7.5.4. Mäuseartige (Muroidea)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße) (Gruppenhaltung)

kleinere Arten, wie Zwerghamster (Cricetini), Hausmäuse (Mus), Streifenmäuse (Sicista), Stachelmäuse (Acomys), Baumwollratten (Sigmodon)

1 m2

größere Arten, wie Riesenhamsterratten (Cricetomys)

4 m2

(2) Arten aus kälteren Klimaten wie Zwerghamster und Wühlmäuse dürfen in der Winterzeit bei abgesenkten Temperaturen gehalten werden. Bei wärmeliebenden Arten darf die Temperatur 15°C nicht unterschreiten.

(3) Alle Mäusekäfige müssen Einstreu erhalten sowie Unterschlupfkästen und Versteckmöglichkeiten aufweisen. Zusätzlich sind Heu als Nistmaterial und ausreichend Holz zum Nagen anzubieten. Kletterfreudigen Arten, wie etwa Bilchen, sind zusätzlich Äste in den Käfig zu stellen.

(4) Je nach Art sind Mäuse paarweise oder in Gruppen zu halten.

(5) Mäuseartigen sind zusätzliche Gaben von tierischem Eiweiß anzubieten.

7.5.5. Stachelschweine (Hystricoidea)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße)

Stachelschweine (Hystricidae) (pro Paar)

40 m2

für kleinere Arten, wie Quastenstachler (Atherurus) (pro Paar)

15 m2

(2) Stachelschweine der Gattung Hystrix dürfen mit Unterstand ganzjährig in der Freianlage gehalten werden. Tropische Arten, wie Quastenstachler und Zwergstachelschwein, sind zumindest zur Winterzeit in Innenräumen nicht unter 18°C zu halten.

(3) Der Bodengrund von Stachelschweinanlagen muss ihrem Grabbedürfnis Rechnung tragen und ist mit einer Sand- oder Erdschicht zu versehen. Ausgehöhlte Baumstämme oder Schlafhöhlen sind anzubieten.

(4) Ausgehend von der paarweisen Haltung (Quastenstachler) dürfen große Stachelschweinen auch in Familiengruppen gemeinsam gehalten werden.

(5) Stachelschweinen sind frische Pflanzenkost und Äste sowie Knochen zum Nagen mit Fleischresten anzubieten.

7.5.6. Baum- oder Ferkelratten (Capromyidae)

(1) Innen- und Außengehege haben pro Tierpaar mindestens 20 m2 aufzuweisen.

(2) Die Innenanlage muss eine Mindesttemperatur von 15°C haben.

(3) Ausreichende Klettermöglichkeiten und Schlafhöhlen müssen vorhanden sein.

(4) Die Haltung kann paarweise oder in Gruppen erfolgen.

(5) Den Tieren sind überwiegend Pflanzenkost und regelmäßig frische Äste anzubieten.

7.5.7. Nutrias (Myocastoridae)

(1) Gehege mit bis zu 20 Tieren haben folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere Tier sind zusätzlich 10% der Mindestfläche vorzusehen.

(2) Nutrias oder Sumpfbiber sind ganzjährig im Freien zu halten.

(3) In der Nutriaanlage ist ein Wasserbecken bei einer Tiefe von mindestens 0,5 m an der tiefsten Stelle und einem Flachwasserbereich einzurichten. Das Gehege ist mit Holzmaterialien zum Nagen und zur Beschäftigung reichlich zu bestücken. Nistboxen und Höhlen sind anzubieten.

(4) Sumpfbiber sind paarweise oder als Familiengruppen zu halten.

(5) Den Tieren sind Äste und Zweige sowie zusätzlich Obst, Gemüse und Brot anzubieten.

7.5.8. Chinchillaartige (Chinchilloidea) als Wildarten

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße), (jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Chinchillas (Chinchilla) (pro Paar)

8 m2

Viscacha (Lagostomus) (pro Paar)

20 m2

(2) Den Tieren sind sowohl ein Innen- als auch ein Außengehege bereit zu stellen. Die Raumhöhe muss mindestens 2 m betragen.

(3) Die Temperatur der Innenräumen muss mindestens 15°C betragen.

(4) Im Gehege sind ausreichende Kletter- und Versteckmöglichkeiten sowie Etagen einzurichten.

(5) Die Tiere sind paarweise oder in Familiengruppen zu halten.

(6) Zur Zahnabnutzung ist für regelmäßige Gaben von Ästen und anderen Hartmaterialien zu sorgen.

7.5.9. Meerschweinchen (Caviidae) als Wildarten

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße), (jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Arten wie Wieselmeerschweinchen (Galea musteloides), Aperea (Caviinae aperea) und Bergmeerschweinchen (Keredon), bis 10 Tiere

10 m2

Maras (Dolichotinae), pro Paar

60 m2

(2) Pampashasen (Maras) dürfen ganzjährig im Freien gehalten werden, wenn ihnen entsprechende Unterschlupfmöglichkeiten und Wetterschutz geboten werden. Wilde Meerschweinchen sind an den frostigen Wintertagen in frostgeschützten Innenanlagen unterzubringen.

(3) Meerschweinchenkäfige müssen Einstreu und reichlich Heu zum einwühlen aufweisen. Anlagen für Maras müssen als Untergrund Sand oder bewachsenen Boden erhalten. Schutz- und Wurfkisten sind einzurichten. Für Bergmeerschweinchen sind Klettervorrichtungen aus Felsen oder Ästen vorzusehen. In der kalten Jahreszeit ist Bodenfeuchte zu vermeiden.

(4) Echte Meerschweinchen wie Maras sind in der Gruppe zu halten. Die Gemeinschaftshaltung von Pampashasen mit anderen Säugern und Vögeln auf sogenannten Südamerika-Anlagen ist zulässig.

(5) Das Futter muss reich an tierischem Eiweiß sein. Zur Zahnabnutzung ist für regelmäßige Gaben von Ästen und anderen Hartmaterialien zu sorgen.

7.5.10. Wasserschweine (Hydrochoeridae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Art

Außengehegegröße (Mindestmaße), (jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Innengehege (Mindestmaße), (jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Wasserschweine (Hydrochoerus hydrochaeris) (pro Paar)

100 m2

10 m2

(2) Ein ganzjährig Zugang zum Außengehege muss gewährleistet sein.

(3) Während der warmen Jahreszeit dürfen Wasserschweine ganztägig im Freien gehalten werden.

Bei Kälte müssen sie wahlweise ein Innengehege mit einer Mindesttemperatur von 12°C aufsuchen können.

(4) Der Gehegeuntergrund muss aus Naturboden bestehen. Ein mindestens 10 m2 großes Badebecken, mit einer Mindesttiefe von 0,5 m ist einzurichten. Auch in der Innenanlage muss eine geeignete Badegelegenheit vorhanden sein.

(5) Die Tiere sind zumindest paarweise oder in Gruppen zu halten.

(6) Das bereitzustellende Futter hat vor allem auch Äste zu enthalten.

7.5.11. Agutis (Dasyproctidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße), (jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Agutis (Dasyproctidae) (Gruppe bis höchstens 5 Tiere)

20 m2

Pakas (Cuniculinae) (pro Paar)

20 m2

(2) Pakas und Agutis müssen im Winterhalbjahr in einem geheizten Haus untergebracht werden, dessen Temperatur 15°C nicht unterschreiten darf.

(3) Als Bodengrund für Agutigehege sind Sand oder Torf-Laub-Gemische zu wählen. Auf Außenanlagen ist bewachsener Boden zu bevorzugen. Unterschlupfmöglichkeiten wie hohle Baumstämme müssen angeboten werden.

(4) Agutis sind paarweise zu halten. Bei entsprechend großer Anlage dürfen sie auch in Gruppen gehalten werden.

(5) Das Futter muss reich an tierischem Eiweiß sein. Zur Zahnabnutzung ist für regelmäßige Gaben von Ästen und anderen Hartmaterialien zu sorgen.

7.5.12. Baumstachler (Erethizontoidea)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße), (jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

pro Paar

30 m2

(2) Tropische und subtropische Arten wie Greifstachler müssen im Winter in geheizten Häusern bei mindestens 18°C gehalten werden.

(3) Im Gehege sind ausgiebige Klettermöglichkeiten, ausgehöhlte Baumstämme und Schlafhöhlen anzubieten.

(4) Die Tiere sind paarweise zu halten.

(5) Den Tieren sind überwiegend Pflanzenkost und frische Äste anzubieten.

7.6. Hasenartige (Lagomorpha)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße), (jedes weitere Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Schneehase( Lepus timidus t.), Pfeifhasen (Ochotona) (pro Paar)

20 m2

Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) (Gruppe bis 5 Tiere)

20 m2

(2) Schneehasen und Kaninchen dürfen ganzjährig im Freien gehalten werden wenn trockene Unterstände angeboten werden.

(3) Die Gehegeeinrichtung muss als Deckungsmöglichkeit Büsche, kleine Bäume und Boxen enthalten. Für Kaninchenarten sind zusätzliche Baumstümpfe und andere Versteckmöglichkeiten anzubieten, der Bodenuntergrund muss in seiner Beschaffenheit dem Grabbedürfnis Rechnung tragen.

(4) Der nördliche Schneehase ist paarweise oder in Gruppen zu halten. Kaninchenarten dürfen in kleinen Gruppen gehalten werden.

(5) Den Tieren müssen hauptsächlich frisches Grünfutter und Heu sowie frische Äste und Zweige zur Abnützung der Zähne angeboten werden.

7.7. Herrentiere (Primates)

7.7.1. Nachtaktive Affen

(1) Als Nachtaktive Affen werden folgende Arten bezeichnet:

Nachtaffen.

(2) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße)

Gehegehöhe* (Mindestmaße)

Mausmakis (Microcebus murinus), Paar oder Familiengruppe

3 m2

2 m

Loris (Lorisidae), Galagos (Galagidae), Koboldmakis (Tasiidae), Fettschwanzmakis

(Cheirogaleus medius), Paar oder Familiengruppe

4 m2

2 m

Riesengalagos (Otolemur crassicaudatus) und Nachtaffen (Aotes trivirgatus), Paar oder Familiengruppe

20 m2

3 m

Fingertiere (Daubentoniidae), Paar mit Jungtier

20 m2

3 m

* bei oben geschlossenen Anlagen

(3) Die Temperaturen der Innenanlagen muss für nachtaktiven Primaten aus tropischen Ländern mindestens 20°C betragen. Die Luftfeuchtigkeit muss 50 bis 75% betragen. Es ist für eine Tageslichtlänge von 12 Stunden mit einem dem natürlichen Sonnenlicht entsprechenden Lichtspektrum zu sorgen.

(4) Als Gehegeeinrichtung sind vertikale und horizontale Klettergelegenheiten, vorzugsweise aus Naturmaterialien, mit zahlreichen Versteckmöglichkeiten vorzusehen. Mausmakis, Fettschwanzmakis, Fingertieren, Loris, Galagos und Koboldmakis sind Schlafboxen in den oberen Bereichen der Anlage einzurichten. Für Nachtaffen muss die Schlafbox so groß bemessen sein, dass sie auch die gesamte Gruppe beherbergen kann. Im Gehege müssen Laubzweige, Rindenmulch, Torf, trockenes Laub als Bodenbedeckung und Nistmaterial vorhanden sein.

(5) Die Haltung muss paarweise oder in kleinen Familiengruppen erfolgen. Bei den Mausmakis dürfen zwei bis drei verwandte Weibchen mit zwei Männchen zusammen gehalten werden.

(6) Die Fütterung muss mehrmals, mindestens jedoch zweimal täglich erfolgen. Den Tieren sind vielseitige Obst- und Gemüse anzubieten, wobei die Fütterung tierisches Eiweiß zum Beispiel Heuschrecken, Grillen und neugeborene Mäuse, beinhalten muss.

7.7.2. Spitzhörnchen (Scandentia) und Lemuren (Lemuriformes)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Innenanlage (Mindestmaße), (Paar oder Familiengruppe)

Außenanlage (Mindestmaße), (Paar oder Familiengruppe)

Gehegehöhe*) (Mindestmaße),

Spitzhörnchen (Scandentia)

5 m2

–

2 m

Arten aus der Familie der Lemurenartigen (Lemuridae)

15 m2

40 m2

2,5 m

Arten aus der Familie der Indriartigen (Indriidae)

30 m2

60 m2

4 m

*) bei oben geschlossenen Anlagen

(2) Für Lemurenartige und Indriartige müssen sowohl Innen- und Außenanlagen vorhanden sein. Der ganzjährige Zugang zur Außenanlage mit mindestens 2 Aus- oder Eingängen, ist zumindest tagsüber zu gewähren.

(3) In den der Innenanlagen muss die Raumtemperatur mindestens 15°C betragen. Zusätzliche punktuelle, höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme müssen angeboten werden. Es ist für eine Tageslichtlänge von 12 Stunden mit einem, dem natürlichen Sonnenlicht entsprechenden, Lichtspektrum zu sorgen.

(4) Die Gehegeeinrichtung muss mit horizontal und vertikal verlaufenden Klettermöglichkeiten, vorzugsweise aus Naturholzästen, ausgestattet sein. Es müssen breite Sitzplätze in der Horizontalen, auf denen die Lemuren auch in größeren Gruppen sitzen können, vorhanden sein. Außenanlagen sind mit natürlichem Bewuchs auszustatten. Eine Schlaf- und Nestbox in den oberen Käfigbereichen sind einzurichten. Für Spitzhörnchen sind mindestens zwei Schlafkisten pro Tier vorzusehen. Weiblichen Varis sind je zwei Nestboxen einzurichten.

(5) Bei Außenanlagen auf Inseln müssen bei Lemuren als Randzone Flachwasserstreifen oder geeignete Klettermöglichkeiten vorhanden sein um gegebenenfalls aus dem Wasser zu kommen.

Beschäftigungsmaterialien und -futter sind anzubieten.

(6) Die Tiere sind paarweise oder in Familienverbänden zu halten. Lemuren dürfen in großen bepflanzten Freianlagen auch in Familiengruppen mit mehreren Arten gehalten werden.

(7) Die Fütterung soll mehrmals jedoch mindestens dreimal täglich erfolgen. Ein vielseitiges Angebot an Obst und Gemüse im jahreszeitlichen Wechsel, belaubte Äste sowie tierisches Eiweiß sind anzubieten.

7.7.3. Springtamarine (Callimiconidae) und Krallenaffen (Callithricidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße), (Paar oder Familiengruppe)

Gehegehöhe*) (Mindestmaße),

Zwergseidenäffchen(Callithrix pygmaea)

4 m2

2 m

alle andere Arten

10 m2

2,5 m

*) bei oben geschlossenen Anlagen

(2) Die Temperaturen im Innengehege müssen mindestens 15°C betragen. Bei Zwergseidenäffchen sind 20°C erforderlich. Zusätzlich müssen punktuell höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme angeboten werden. Für eine Tageslichtlänge von zwölf Stunden, mit einem dem natürlichen Sonnenlicht entsprechenden Lichtspektrum, muss gesorgt werden.

(3) Als Gehegeeinrichtung sind viele vertikale und horizontale Äste als Kletter-, Lauf- und Springeinrichtungen sowie ausreichende Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten, besonders in den oberen Bereichen der Anlage, bereitzustellen. Sitzplattformen, auf denen die ganze Familie zusammen sitzen kann sowie Schlaf- und Nestboxen für jede Familiengruppe sind einzurichten. Visuelle Kontakte zwischen benachbarten Krallenaffengruppen sind durch undurchsichtige Trennwände zu vermeiden. Außenanlagen sind mit einem Wetterschutz, natürlichem Boden und Bewuchs auszustatten.

(4) Die Haltung hat paarweise oder in Familiengruppen zu erfolgen.

(5) Den Tieren ist ein vielseitiges Angebot an Obst und Gemüse anzubieten. Das Futter muss reich an tierischem Eiweiß, Vitaminen und Mineralien sein. Während der Wintermonate sind den Tieren bei ausschließlicher Innenhaltung Zusätze von Vitamin D3 zu geben. Für eine Familie sind mehrere Futternäpfe im Gehege zu verteilen. Als Beschäftigungsfutter sind Obst, Holzstückchen mit Honig, lebende Insekten, Gummi Arabicum oder Ähnliches anzubieten.

7.7.4. Kapuzinerartige (Cebidae): Springaffen (Callicebus), Sakis (Pithecia), Uakaris (Cacajao), Totenkopfäffchen (Saimiri sciureus), Kapuziner (Cebus), Brüllaffen (Alouattinae, Alouatta), Wollaffen (Lagothrix), Klammeraffen (Ateles)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße), Paar oder Familiengruppe bis höchstens 5 Tiere, jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Gehegehöhe*) (Mindestmaße),

Totenkopfäffchen (Saimiri sciureus), Springaffen (Callicebus), kleine Saki-Arten

16 m2

2,5 m

Saki-Arten (Pithecia), Uakaris (Cacajao), Kapuziner (Cebus), Brüllaffen (Alouattinae, Alouatta)

20 m2

3 m

Wollaffen (Lagothrix), Klammeraffen (Ateles)

30 m2

3 m

*) bei oben geschlossenen Anlagen

(2) Es sind sowohl Innen- und Außenanlagen erforderlich, jeweils mit den gleichen Mindestanforderungen an die Gehegefläche. Der ganzjährige Zugang zur Außenanlage mit mindestens 2 Aus- oder Eingängen, ist zumindest tagsüber zu gewähren.

(3) Die Temperaturen im Innengehegen müssen mindestens 20°C betragen. Zusätzlich müssen punktuelle, höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme angeboten werden. Es ist für eine Tageslichtlänge von 12 Stunden, mit einem, dem natürlichen Sonnenlicht entsprechenden Lichtspektrum, zu sorgen.

(4) Als Gehegeeinrichtung sind viele Kletter- und Schwingeinrichtungen in Form von Seilen, Netzen, Hängematten und Sitzbrettern in verschiedenen Höhen einzurichten. Die Raumgestaltung ist mit Sichtblenden, Nischen und anderen Rückzugsmöglichkeiten, vor allem im oberen Käfigbereich, auszustatten. Brüllaffen und Klammeraffen sind viele Strukturen, an denen sie sich mit ihrem Schwanz halten können anzubringen. Bei geschlossenen Gehegen sind Klettereinrichtungen an der Decke vorzusehen. Klammeraffen und Totenkopfäffchen sind breite Schlafplätze, so dass mehrere Tiere zusammen sitzen können, anzubieten.

(5) Inseln für Klammeraffen müssen zum Wasser hin sanft abfallen. Die Wassertiefe muss mindestens 1 m im tiefsten Bereich betragen. Die Breite des Wassergrabens muss mindestens 4 m betragen.

(6) Totenkopfäffchen, Kapuziner, Wollaffen und Klammeraffen sind in großen Verbänden, Weißkopfsakis und Springaffen in Familiengruppen zu halten.

(7) Sakis, Brüllaffen, Klammeraffen und Wollaffen sind ein vielseitiges Obst- und Gemüseangebot sowie Getreide, Nüsse und zusätzlich tierisches Eiweiß anzubieten. Es sind mehrere Futterstellen einzurichten, damit auch rangniedere Tiere Futter erlangen können.

7.7.5. Meerkatzen (Cercopithecus spp.)

(1) Die Gehege haben bis zu einer Zahl von höchstens 5 Tieren folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen.

(2) Es sind Innen- und Außenanlagen erforderlich jeweils mit den gleichen Mindestanforderungen an die Gehegefläche. Der ganzjährige Zugang zur Außenanlage mit mindestens 2 Aus- oder Eingängen, ist zumindest tagsüber zu gewährleisten.

(3) Die Temperatur darf im Innengehege 16°C nicht unterschreiten. Bei Grünen Meerkatzen, Mona Meerkatzen und bergbewohnenden Arten ist eine Mindesttemperatur von 12°C notwendig. Zusätzliche, punktuelle, höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme und eine Tageslichtlänge von 12 Stunden, mit einem, dem natürlichen Tageslicht entsprechenden Lichtspektrum, müssen angeboten werden.

(4) Als Gehegeeinrichtung müssen ausreichende Klettermöglichkeiten, Sichtblenden, Nischen und andere Rückzugsmöglichkeiten sowie Spielmöglichkeiten und Beschäftigungsfutter mit Laubzweigen und Maisstrünken. Bewegliche Strukturen wie Seile und Ketten sollen als Beschäftigungsmaterial angeboten werden.

(5) Die Tiere sind mindestens paarweise, sonst in Familien- oder Haremsgruppen zu halten.

(6) Mehrmals, jedoch mindestens zweimal täglich, muss Futter in Form von vielseitiger Obst- und Gemüsenahrung, Getreide und ausreichend tierischem Eiweiß angeboten werden. Laubzweige und Maisstrünke sind als Beschäftigungsfutter erforderlich.

7.7.6. Husarenaffen (Erythrocebus spp.) und Mangaben (Cercocebus spp.)

(1) Die Gehege haben bis zu einer Zahl von höchstens 5 Tieren folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen.

(2) Es sind Innen- und Außenanlagen erforderlich. Der ganzjährige Zugang zur Außenanlage mit mindestens 2 Aus- oder Eingängen, ist zumindest tagsüber zu gewährleisten.

(3) Im Innengehege müssen Temperaturen von mindestens 15°C und zusätzliche punktuelle, höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme angeboten werden.

(4) Die Gehegeeinrichtung muss ausreichende Klettermöglichkeiten, Sichtblenden, Nischen und andere Rückzugs- und Trennmöglichkeiten bieten. Für Husarenaffen sind zusätzlich erhöhte Beobachtungspunkte und Laufflächen sowie Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten mit Zweigen und Stroh einzurichten sowie bewegliche Strukturen wie Seile und Ketten anzubieten.

(5) die Tiere sind mindestens paarweise, sonst in Familien- oder Haremsgruppen zu halten.

(6) Mehrmals, jedoch mindestens zweimal täglich, sind Futter in Form von vielseitiger Obst- und Gemüsenahrung, Getreide und ausreichend tierischem Eiweiß sowie Laubzweige als Beschäftigungsfutter anzubieten.

7.7.7. Makaken (Macaca spp. und Cynopithecus sp.)

(1) Die Gehege haben bis zu einer Zahl von höchstens 5 Tieren folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere Tier sind zusätzlich 10% der Fläche anzubieten.

(2) Kälteverträglicheren Arten wie Bergrhesus, Rotgesichtsmakaken und Magots können ganzjährig in Außenanlagen mit geeigneten Unterständen gegen Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze, die von allen Tieren gleichzeitig wahlweise aufgesucht werden können, gehalten werden. Bei Rhesusaffen und Schweinsaffen sind Innenboxen von mindestens 1,5 m2 pro Tier ausreichend.

(3) Rhesusaffen und Schweinsaffen dürfen ganzjährig in Freigehegen gehalten werden, wenn temperierte Innenboxen mit einer Mindesttemperatur von 10°C und zusätzlich punktuelle, höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme bereitgestellt sind.

(4) Arten wie Javaneraffen, Hutaffen, Bartaffen, Mohrenmakaken und Schopfmakaken sind Innenräume mit einer Mindesttemperatur von 15°C sowie zusätzliche punktuelle, höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme bereitzustellen.

(5) Die Gehegeeinrichtung muss ausreichende Klettermöglichkeiten, Sichtblenden, Nischen und andere Rückzugsmöglichkeiten aufweisen. Zusätzlich sind erhöhte Beobachtungspunkte und Laufflächen, Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten wie Zweige und Stroh sowie bewegliche Strukturen wie Seile und Ketten einzurichten.

(6) Die Tiere sind paarweise, oder in Gruppen zu halten.

(7) Den Tieren sind mehrmals, mindestens jedoch zweimal täglich vielseitige Obst- und Gemüsenahrung, Getreide, ausreichend tierisches Eiweiß sowie Laubzweige oder Ähnliches als Beschäftigungsfutter anzubieten.

7.7.8. Paviane (Papio spp.) und Dscheladas (Theropithecus sp.)

(1) Die Gehege haben bis zu einer Zahl von höchstens 5 Tieren folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen.

(2) Es sind Außenanlagen mit geeigneten Innenräumen für die gesamte Gruppe erforderlich. Der ganzjährige Zugang zur Außenanlage mit mindestens 2 Aus- oder Eingängen, ist zumindest tagsüber zu gewährleisten.

(3) Die Tiere dürfen ganzjährig in Freigehegen gehalten werden, wenn wahlweise temperierte Innenräume für die gesamte Gruppe von mindestens 10°C Raumtemperatur zur Verfügung stehen und zusätzlich punktuelle, höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme angeboten werden.

(4) Als Gehegeeinrichtung sind ausreichende Klettermöglichkeiten, Sichtblenden, Nischen und andere Rückzugsmöglichkeiten vorzusehen. Zusätzlich sind erhöhte Beobachtungspunkte und Laufflächen, Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten wie Zweige und Stroh sowie bewegliche Strukturen wie Seile und Ketten anzubieten.

(5) Die Tiere sind mindestens paarweise oder in Familiengruppen zu halten.

(6) Pavianen sind mehrmals, jedoch mindestens zweimal täglich sind vielseitige Obst- und Gemüsenahrung, Getreide, ausreichend tierisches Eiweiß sowie Laubzweige, Maisstrünke oder Ähnliches als Beschäftigungsfutter bereitzustellen. Dscheladas sind ausreichend Gras, Heu und frische Blätter anzubieten.

7.7.9. Drill und Mandrill (Mandrillus spp.)

(1) Die Gehege haben bis zu einer Zahl von höchstens 5 Tieren folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen.

(2) Es sind Innen- und Außenanlagen erforderlich. Der ganzjährige Zugang zur Außenanlage mit mindestens 2 Aus- oder Eingängen ist zumindest tagsüber zu gewährleisten.

(3) Im Innengehege sind Mindesttemperaturen von 15°C erforderlich. Es ist für eine Tageslichtlänge von 12 Stunden mit einem, dem natürlichen Sonnenlicht entsprechenden, Lichtspektrum zu sorgen.

(4) Als Gehegeeinrichtung sind Klettergelegenheiten, Sichtblenden, Nischen und andere Rückzugsmöglichkeiten einzurichten. Zusätzlich zu erhöhten Beobachtungspunkten und Laufflächen sind Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten wie Zweige und Stroh und bewegliche Strukturen wie Seile und Ketten anzubieten.

(5) Die Haltung hat paarweise oder in Haremsgruppen zu erfolgen.

(6) Mehrmals, mindestens jedoch zweimal täglich, sind vielseitige Obst- und Gemüsenahrung, Getreide, ausreichend tierisches Eiweiß sowie Laubzweige oder Ähnliches als Beschäftigungsfutter bereitzustellen.

7.7.10. Schlankaffen (Colobidae): Languren (Presbytis), Stummelaffen (Colobus), Kleideraffen (Pygathrix nemaeus) und Nasenaffen (Nasalis)

(1) Die Gehege haben bis zu einer Zahl von höchstens 5 Tieren folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen.

(2) Es sind Innen- und Außenanlagen mit jeweils den gleichen Mindestanforderungen an die Gehegefläche erforderlich. Der ganzjährige Zugang zur Außenanlage mit mindestens 2 Aus- oder Eingängen ist zumindest tagsüber zu gewährleisten.

(3) Die Temperatur im Innengehege muss mindestens 20°C mit erhöhter Luftfeuchtigkeit, für Bergwald bewohnende Arten mindestens 15°C betragen. Zusätzlich müssen punktuelle, höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme angeboten werden. Arten der Gattung Rhinopithecus dürfen ganzjährig in einer Außenanlage gehalten werden, wenn geeigneten Unterständen gegen Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze, die von allen Tieren gleichzeitig wahlweise aufgesucht werden können, angeboten werden.. Eine Tageslichtlänge von 12 Stunden mit einem, dem natürlichen Sonnenlicht entsprechenden, Lichtspektrum muss angeboten werden.

(4) Als Gehegeeinrichtung sind besonders viele Kletter- und Schwingeinrichtungen nötig. Der Raum muss mit Sichtblenden, Nischen und anderen Rückzugsmöglichkeiten, vor allem im oberen Käfigbereich ausgestattet sein. Seile, Netze, Hängematten, ausreichend dimensionierte Sitzmöglichkeiten, die es der ganzen Gruppe gestattet zu ruhen, sind vorzusehen. Bei geschlossenen Gehegen sind auch an der Decke Klettereinrichtungen notwendig.

(5) Inseln müssen zum Wasser hin sanft abfallen. Die Wassertiefe muss mindestens 1 m im tiefsten Bereich betragen, die Breite des Wassergrabens mindestens 4 m.

(6) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen zu halten.

(7) Die Fütterung muss mehrmals, jedoch mindestens dreimal täglich mit Laubmahlzeiten, Zusatzfutter mit Blattgemüse und anderen Gemüsearten erfolgen. Auch die Gabe von kleinen Mengen Obst ist vorzusehen. Das Ersatzfutter in Form von Gemüse, Obst und Getreide muss möglichst zellulose- und rohfasenreich sein. Nahrungsmittel wie Banane, Reis, Brot und Nüsse müssen mit größter Vorsicht gegeben werden. Frisches Laub muss in großen Mengen ganzjährig angeboten werden. Im Winter ist tiefgefrorenes und immergrünes Laub zu verwenden. Ergänzend müssen den Tieren tierisches Eiweiß und Beschäftigungsfutter angeboten werden.

7.7.11. Menschenaffen (Pongidae)

(1) Die Gehege haben bis zu einer Zahl von höchstens 5 Tieren folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außengehege (Mindestmaße)

Innengehege (Mindestmaße)

Höhe*) (Mindestmaße)

Gorillas (Gorilla gorilla)

500 m2

300 m2

5 m

Bonobos (Pan paniscus)

400 m2

200 m2

6 m

Schimpansen (Pan troglodytes)

400 m2

200 m2

6 m

Orang Utans (Pongo pygmaeus)

300 m2

150 m2

6 m

*) bei geschlossenen Anlagen

Für jedes weitere Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen.

(2) Es sind Innen- und Außenanlagen erforderlich. Der ganzjährige freie Zugang zur Außenanlage mit mindestens 2 Aus- oder Eingängen, ist zumindest tagsüber und bei geeigneter Witterung zu gewährleisten.

(3) Die Temperatur im Innengehege muss mindestens 20°C betragen. Zusätzlich müssen punktuelle, höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme angeboten werden. Eine Tageslichtlänge von etwa 12 Stunden, mit einem, dem natürlichen Sonnenlicht entsprechenden Lichtspektrum muss angeboten werden

(4) Als Gehegeeinrichtung sind Kletterstrukturen, Schwingvorrichtungen und Sitzgelegenheiten in verschiedenen Höhen, so dass der zur Verfügung stehende Raum dreidimensional genutzt werden kann, einzurichten. Sichtblenden, Nischen oder andere Rückzugs- und Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch das Vorhandensein von mehr als einem Verbindungsschieber zwischen zwei Gehegen, sind zur Verfügung zu stellen. Absperrmöglichkeiten mit Kontaktgittern, Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Material zum Bau von Schlafnestern sind einzurichten.

(5) Die Tiere sine mindestens paarweise, jedoch bevorzugt in Familienverbänden zu halten. Auch Männchengruppen sind möglich.

(6) Mehrmals, mindestens jedoch dreimal täglich sind, entsprechend den artspezifischen Ansprüchen, vielseitige Obst- und Gemüsenahrung, ausreichend tierisches Eiweiß, Laub und Zweige (auch im Winter) sowie Beschäftigungsfutter in Form von verstreuten Getreidekörnern, künstlichen Termitenhügeln, Rosinenhölzern und Ähnlichem, anzubieten.

7.7.12. Gibbons (Hylobatidae)

(1) Die Gehege haben für ein Paar mit Jungtieren folgende Maße aufzuweisen:

(2) Es sind Innen- und Außenanlagen erforderlich. Der ganzjährige freie Zugang zur Außenanlage mit mindestens 2 Aus- oder Eingängen, ist zumindest tagsüber bei geeigneter Witterung zu gewährleisten.

(3) Die Temperatur im Innenraum darf nicht weniger als 15°C betragen. Zusätzlich müssen punktuelle, höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme angeboten werden. Eine Tageslichtlänge von etwa 12 Stunden, mit einem, dem natürlichen Sonnenlicht entsprechenden Lichtspektrum muss angeboten werden.

(4) Als Gehegeeinrichtung sind Kletter- und Schwingvorrichtungen, die das Schwinghangeln ermöglichen sowie Sitzgelegenheiten in verschiedenen Höhen, Sichtblenden, Nischen oder andere Rückzugs- und Ausweichmöglichkeiten und Absperrmöglichkeiten einzurichten. Der Gehegeraum ist durch die entsprechend hohe und lange Konstruktion für die Schwinghandler nutzbar zu machen. Bei geschlossenen Gehegen sind auch an der Decke Klettereinrichtungen anzubringen.

(5) Die Tiere sind paarweise zu halten.

(6) Mehrmals, mindestens jedoch dreimal täglich, sind vielseitige Obst- und Gemüsenahrung, ausreichend tierisches Eiweiß sowie Beschäftigungsfutter anzubieten.

7.8. Nebengelenktiere (Xenarthra)

7.8.1. Gürteltiere (Dasypodidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße), (pro Paar, jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Riesengürteltier (Priodontini)

15 m2

alle anderen Arten

10 m2

(2) Die Temperatur muss laufend über 18°C liegen. Kalte Nässe ist zu vermeiden.

(3) Die Gehegeeinrichtung muss aus Sand oder gewachsenem Boden mit einer Sicherung gegen zu tiefes Eingraben bestehen. Eine Bademöglichkeit muss angeboten werden.

(4) Die Tiere sind paarweise oder in kleinen Gruppen zu halten.

(5) Bei einzelnen, insbesonders den aasfressenden Arten muss der tierische Anteil des Futters stark überwiegen. Das Futter des Borstengürteltieres muss zur Zahnabnutzung Festbestandteile wie Wurzeln enthalten.

7.8.2. Ameisenbären (Myrmecophagidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Art

Außengehegegröße (Mindestmaße)

Innengehege (Mindestmaße)

Großer Ameisenbär (Myrmecophaga tridactyla)

150 m2 pro Paar

20 m2 pro Tier

Tamandua (Tamandua tetradactyla) *)

16 m2 pro Tier

16 m2 pro Tier

*) Raumhöhe bei oben geschlossenen Anlagen mindestens 2,5 m

(2) Die Temperatur im Innengelände darf beim Großen Ameisenbär 15°C und beim Tamandua 18°C nicht unterschreiten. Beim Großen Ameisenbär muss zumindest tagsüber ein freier Zugang zum Außengehege ganzjährig gewährleistet sein.

(3) Die Gehegeeinrichtung beim Großen Ameisenbär muss in der Außenanlage Sand oder gewachsenen Boden aufweisen. Eine Bademöglichkeit ist einzurichten. Der Innenboden muss scharr- und grabfest, jedoch nicht rau sein. Einstreu oder Bodenheizung für die Liegeflächen ist anzubieten.

(4) Die Gehegeeinrichtung beim Tamandua muss Klettermöglichkeiten und Wasserbecken vorgesehen.

(5) Die Haltung hat paarweise zu erfolgen, mit Abtrennungsmöglichkeiten bei Jungtieraufzucht

(6) Ameisenbären sind als Zusatz Ameisen, Termiten u.ä. Insekten anzubieten. Tierisches Eiweiß in Form von Hackfleisch, Hundekuchen-Mehl, pflanzliche Produkte, Mineral- und Vitaminzusätze müssen in stark zerkleinerter Breiform dargereicht werden. Die Zugabe von Erde, Torf, Sand oder ähnlichen Ballaststoffen zu den Futtermitteln ist erforderlich.

7.8.3. Faultiere (Bradypodidae)

(1) Die Gehege haben pro Paar folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere erwachsene Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen.

(2) Die Temperatur im Innengehege muss mindestens 20°C betragen und eine möglichst hohe Luftfeuchtigkeit aufweisen.

(3) Als Gehegeeinrichtung sind horizontale und vertikale Klettereinrichtungen, Klettermöglichkeiten an der Decke, ein Kletterbaum mit Futterstelle sowie Wasserbecken einzurichten.

(4) Die Tiere sind paarweise zu halten.

(5) Als Nahrung sind ihnen verschiedenes Laub, Gemüse, gekochter Reis und Obst anzubieten.

7.9. Erdferkel (Tubulidentata)

(1) Die Gehege haben pro Paar folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere erwachsene Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen.

(2) Es sind Innen- und Außenanlagen jeweils mit den gleichen Mindestmaßen erforderlich.

(3) Die Temperatur des Innengeheges muss mindestens 15°C, in der Höhle über 22°C betragen.

(4) Als Gehegeeinrichtung sind tiefe Grabmöglichkeiten erforderlich. Bei gewachsenen Böden ist außen eine Unterwühlsicherung notwendig. Schlafkasten und Höhlen müssen mindestens 0,5 m2 groß sein. Eine Liegemulde ist erforderlich.

(5) Die Tiere sind paarweise zu halten.

(6) Den Tiere sind Termiten anzubieten. Tierisches Eiweiß in Form von Hackfleisch, Hundekuchen-Mehl, pflanzliche Produkte, Mineral- und Vitaminzusätze müssen in stark zerkleinerter Breiform dargereicht werden. Die Zugabe von Erde, Torf, Sand oder ähnlichen Ballaststoffen zu den Futtermitteln ist erforderlich.

7.10. Raubtiere (Carnivora)

7.10.1. Marder (Mustelidae)

(1) Die Mindestmaße für Außengehege gelten jeweils für ein erwachsenes Paar:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße)

Gehegehöhe*) (Mindestmaße)

Mauswiesel (Mustela nivalis)

4 m2

2 m

Hermelin (Mustela erminea)

10 m2

2 m

Iltis (Pitorius), Nerz (Lutreola) **)

20 m2

2,5 m

Baummarder (Martes martes), Steinmarder (Martes fiona)

30 m2

2,5 m

Skunk (Mephitinae), Zwergotter (Amblonyx cinerea) **)

20 m2

2 m

Honigdachs (Mellivorinae), Dachs (Melinae), Europäischer Otter (Lutra lutra) **)

50 m2

2 m

Vielfraß (Gulo gulo)

200 m2

2 m

Riesenotter ***) (Pteronura brasiliensis)

150 m2

2 m

(2) Eine Ausnahme von der Paarhaltung sind Mauswiesel, Hermelin und Nerz. Sie sind außerhalb der Paarungszeit einzeln zu halten.

(3) Bei Zwerg- und Riesenotter sind Innen- und Außenanlagen mit jeweils den gleichen Mindestanforderungen an die Gehegefläche erforderlich.

(4) Für die ganzjährige Haltung von winterharten Arten im Außengehegen sind wettergeschützte Schlafboxen mit Einstreu oder Stroh einzurichten.

(5) Für die Haltung von tropischen Arten wie Zwerg- und Riesenotter sind in der kalten Jahreszeit geheizte Innenanlagen von mindestens 15°C mit einem beheizten Schwimmbecken erforderlich.

(6) Als Gehegeeinrichtung sind außer beim Riesenotter Naturboden mit Grabemöglichkeiten und mindestens zwei Schlafboxen oder –höhlen erforderlich. Die Gehegestrukturierung muss mit Kletterästen, hohlen Baumstämmen, Wurzeln, Strohballen, Steinen, Felsen und natürlicher Vegetationen erfolgen. Für alle Otterarten und auch für Nerze muss sowohl ein Land- als auch ein Wasserteil in etwa gleicher Größe vorhanden sein. Es sind langgestreckte Becken mit strukturiertem Ufer zu errichten. Für die übrige Arten sind Wasserbecken ausreichend.

(7) Die Tiere sind – mit Ausnahme von Mauswiesel, Hermelin und Nerz die überwiegend getrennt gehalten werden müssen – paarweise zu halten. Beim Honigdachs, Dachs, Skunk und einigen anderen Otterarten ist die Haltung vom Familiengruppen möglich.

(8) Den Tieren sind ganze, der Art entsprechende Futtertiere wie Mäuse, Tagesküken und Fische zu füttern. Vitamin- und Mineralstoff-Zusätze sowie Obst und Gemüse müssen angeboten werden.

7.10.2. Kleinbären (Procyonidae) einschließlich Katzenbären (Ailurus sp.)

(1) Die Gehege haben pro Paar folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße), (pro adultes Paar mit Jungtieren, jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Gehegehöhe *) (Mindestmaße)

Katzenfrett (Bassariscus), Schlankbär (Bassaricyon gabbii), Wickelbär (Potos flavus)

16 m2

2,5 m

Nasenbär (Nasua), Waschbär (Procyon), Kleiner Panda (Ailurus fulgens)

40 m2

3 m

*) bei oben geschlossenen Anlagen

(2) Bei kälteempfindlichen Arten, wie Katzenfrett, Schlankbär, Wickelbär gilt die Gehegegröße sowohl je für das Innen- als auch für das Außengehege. Das Außengehege muss ganzjährig zugängig sein.

(3) Waschbär, nördlicher Nasenbär und Kleiner Panda dürfen ganzjährig im Freien gehalten werden, wenn ein entsprechender Wetterschutz geboten wird. Die übrigen Arten sind in der kalten Jahreszeit in geheizten Innengehegen, in denen die Temperatur über 15°C liegen muss, zu halten. Bei dem Kleinen Panda ist besonders auf die Ausgewogenheit der Belüftung zu achten.

(4) Die Gehegeeinrichtung muss aus Naturboden bestehen, Kletteräste und Versteckmöglichkeiten sowie Wurf- und Schlafboxen sind einzurichten.

(5) Die Tiere sind paarweise oder in kleinen Gruppen zu halten.

(6) Den Tieren sind Fleisch, Obst und Gemüse anzubieten. Der Kleine Panda muss regelmäßig Bambus erhalten.

7.10.3. Großbären (Ursidae) einschließlich Großer Panda (Ailuropoda sp.)

(1) Die Gehege haben pro Paar folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außengehege (Mindestmaße/pro Paar) *)

Innengehege (Mindestmaße/pro Paar) *)

Bemerkung

Eisbär (Thalarctos)

400 m2

Überwinterungsbox 8 m2/Tier

Wasserbecken mit mittlerer Wassertiefe 2 m und Mindestgröße 60 m2 notwendig

Braunbär (Ursus arctos), Kragenbär (Ursus thibetanus),

300 m2

Überwinterungsraum 6 m2/TierWurfbox 6 m2/Tier

für Braunbären Wasserbecken mit Wassertiefe 1,5 m und Mindestgröße 20 m2 notwendig

Großer Panda (Ailuropoda melanoleuca)

600 m2

50 m2/Tier

Wasserbecken mit Wassertiefe von 1,5 m und Mindestgröße von 20 m2 notwendig

Malaienbär (Helarctos malayanus) Lippenbär (Melursus rsinus) Brillenbär (Tremarctos ornatus)

300 m2

8 m2/Tier

*) Für jedes weitere adulte Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen.

(2) Bei Malaien-, Lippen- und Brillenbären muss die Temperatur des Innengeheges mindestens 12°C betragen.

(3) Als Gehegeeinrichtung sind Klettergelegenheiten, Beschäftigungsmöglichkeiten und Badebecken sowie weitgehend Naturboden vorzusehen. Die Möglichkeit zur Einzelaufstallung muss gegeben sein. Für die Zucht ist eine Wurfbox mit Einstreu erforderlich. Beim Gehegebau sind Sicherheitseinrichtungen in Form von blechbeschlagenen Vollschiebern, Türen und Schleusen zu berücksichtigen.

(4) Die Tiere sind paar- oder gruppenweise zu halten.

(5) Den Tieren sind Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse und Wirbellose anzubieten. Für Lippenbären ist ein zusätzlich erhöhter Insektenanteil erforderlich, bei Großen Pandas überwiegend Bambus und zusätzlich wenig tierisches Eiweiß.

7.10.4. Schleichkatzen (Viveridae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außengehege (Mindestmaße/pro Paar) *)

Zwergmanguste (Mungo mungo)

10 m2

Musang (Paradoxurus), Mungo (Herpestes), Zebramanguste (Mungos mungo), Erdmännchen (Suricata suricatta)

16 m2

Zibetkatzen (Viverrinae), Fossa (Cryptoprocta ferox), Binturong (Arctictis binturong), Ichneumon (Galerella, Ichneumia, Atilax)

30 m2

*) Für jedes weitere adulte Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen.

(2) Den Tieren ist sowohl ein Innen- als auch ein Außengehege einzurichten. Die Größe des Innengeheges muss mindestens 50% des Außengeheges betragen. Der Zugang zur Außenanlage ist zumindest tagsüber ganzjährig zu gewährleisten.

(3) Die Temperatur im Innengehege muss mindestens 18°C betragen. Zibetkatzen, Erdmännchen und Zebramangusten, dürfen ganzjährig im Freien gehalten werden, wenn ihnen jederzeit ein Zugang zu Innenräumen oder Schlafboxen mit einer Temperatur von mindestens 15°C ermöglicht wird.

(4) Im Außengehege müssen Wärmequellen in Form von Wärmestrahlungslampen ausreichend zur Verfügung stehen. Die Einrichtung ist mit Naturboden oder einem befestigten Boden und Sandplatz, Rindenmulch, einer Scharr- oder Grabgelegenheiten und Versteckmöglichkeit zu gestalten. Schlaf- und Wurfboxen, erhöhte Aussichtspunkte, Badebecken für teilaquatische Arten wie zum Beispiel den Sumpfichneumon sind erforderlich. Für baumlebende Arten wie Genette, Musang und Binturong sind viele Kletteräste anzubringen.

(5) Die Tiere sind je nach Art paarweise oder in Familiengruppen zu halten.

(6) Den Tieren sind Fleisch, Futtertiere, besonders auch Insekten sowie Obst und Gemüse anzubieten.

7.10.5. Hyänen (Hyaenidae) und Erdwölfe (Protelidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

(2) Die Gehegeeinrichtung ist mit einem Naturboden und befestigten Bodenteilen auszustatten. Badebecken sind bei der Tüpfelhyäne verpflichtend einzurichten. Ausreichend Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten müssen vorhanden sein. Ein Wasser- oder Trockengraben als Gehegebegrenzung ist möglich. Die Gehegeumzäunung muss gegen Unterwühlen gesichert werden.

(3) Die Tiere sind paar- oder gruppenweise zu halten. Geeignete Abtrennmöglichkeiten, vor allem für die Nacht, sind vorzusehen.

(4) Als Nahrung ist Fleisch mit Knochen anzubieten. Dem Erdwolf als Termitenfresser ist tierisches Eiweiß in Form von Hackfleisch, Hundekuchen-Mehl, etc., pflanzlichen Produkten und Mineral- und Vitaminzusätzen in stark zerkleinerter Breiform anzubieten. Die Zugabe von Erde, Torf, Sand oder ähnlichen Ballaststoffen zu den Futtermitteln ist erforderlich.

7.10.6. Hundeartige (Canidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außenanlage (Mindestmaße), (pro adultes Paar mit Jungtieren, jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Wölfe (Canis lupus), Afrikanische Wildhunde (Lycaon)

800 m2

Rothunde (Cuon)

400 m2

Mähnenwölfe (Chrysocyon)

400 m2

Schakal- u. Wolfsartige (Canis), Füchse (Vulpes), Marderhunde (Nyctereutes)

300 m2

Löffelhunde (Otocyon), Waldhunde (Speothos), Steppenfüchse (Alopex), Fennek (Fennecus zerda)

100 m2 *)

*) Bei diesen Arten (Löffelhunde, Waldhunde, Steppenfüchse, Fennek) sind sowohl Innen- und Außenanlagen erforderlich. Innenanlagen haben einen Raumbedarf von mindestens 50% der Mindestanforderungen der Außenanlage. Ein ganzjähriger Zugang zur Außenanlage ist zumindest tagsüber zu gewährleisten. Wetterschutz-Boxen sind einzurichten.

(2) Winterharte Arten dürfen ganzjährig im Freien gehalten werden. Als Deckung zum Schutz gegen Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze sind natürliche Deckungen und Unterstände (Wetterschutz-Boxen) einzurichten. Hunde tropischer Herkunft dürfen nach einer Eingewöhnung ganzjährig in Freigehegen gehalten werden, wenn sie Zugang zu geheizten Innenanlagen mit einer Mindesttemperatur von 18°C haben.

(3) Die Gehegeeinrichtung muss einen gewachsenen Gehegeboden und Sandplätze umfassen. Eine Gliederung des Geheges in Nischen durch Sichtblenden wie Stämme, Felsen, Gebüsch müssen Rückzugsmöglichkeiten ermöglichen. Mehrere Wurf- und Schlafboxen sowie ein Badebecken für Waldhunde ist zur Verfügung zu stellen.

(4) Wolf, Wildhund und Rothund sind in Rudeln, die meisten anderen Arten paarweise mit den Jungtieren zu halten.

(5) Als Futter sind Fleisch mit Knochen, frischgetötete ganze Futtertiere und für Mähnenwölfe und Waldhunde eine abwechslungsreiche Kost mit Fisch, Eiern, Obst und Gemüse anzubieten.

7.10.7. Katzen (Felidae)

7.10.7.1. Kleinkatzen (Felini)

(1) Die Außengehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Gehegegröße (Mindestmaße pro adultes Paar mit Jungtieren, jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Gehegehöhe *) (Mindestmaße)

Schwarzfußkatze (Felis nigripes), Salzkatze (Leopardus geoffroyi), Bengalkatze (Prionailurus bengalensis)

30 m2

2,5 m

Wildkatze (Felis silvestris), Manul (Otocolobus manul), Fischkatze (Prionailurus viverrinus), Rohrkatze (Felis chaus)

30 m2

2,5 m

Serval (Leptailurus serval), Wüstenluchs (Caracal caracal), Ozelot (Leopardus pardalis), Jaguarundi oder Wieselkatze (Herpailurus yagouaroundi), Goldkatze (Profelis)

50 m2

3 m

Luchs (Lynx)

200 m2

3 m

*) bei oben geschlossenen Anlagen

(2) Bei tropischen Arten müssen das Innengehege mindestens 50% der Mindestanforderungsfläche der angegebenen Gehegegröße aufweisen. Bei wenig temperaturempfindlichen Arten, wie Serval und Wüstenluchs müssen die Innengehege mindestens 30% der Mindestanforderungsfläche der angegebenen Gehegegröße aufweisen. Der Zugang zu den Außengehegen muss ganzjährig zumindest tagsüber und witterungsabhängig gewährleistet werden.

(3) Winterharte Arten wie der Nordluchs, die Europäische Wildkatze und das Manul müssen ganzjährig in Außengehegen mit witterungsgeschützten Schlafboxen gehalten werden. Manuls sind vor Überhitzung und Feuchtigkeit zu schützen. Für weniger frostempfindliche Arten sind als Mindesttemperatur 10°C, für tropische Formen geheizte Innengehege mit einer Mindesttemperatur von 18°C erforderlich.

(4) Als Gehegeeinrichtung sind im Außengehege ein gewachsener Boden und Sand einzurichten. Kletter-, Kratz- und Versteckmöglichkeiten sind vorzusehen. Für Bengalkatzen, Fischkatzen und Rohrkatzen sind Wasserbecken erforderlich.

(5) Die Tiere sind zumindest paarweise zu halten.

(6) Als Futter sind ganze, frisch getötete Futtertiere und Fleisch mit Mineralstoff- und Vitaminzusatz anzubieten.

7.10.7.2 Großkatzen (Pantherini)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außengehege (Mindestmaße), je Paar oder je Weibchen mit Jungen abgetrennt, +10% zusätzliche Fläche für jedes weitere adulte Tier

Innengehege (Mindestmaße), je Paar oder je Weibchen mit Jungen abgetrennt, +10% zusätzliche Fläche für jedes weitere adulte Tier

Gehegehöhe **) (Mindestmaße)

Amur-Tiger (Panthera tigris altaica), Amur-Leopard (Panthera pardus orientalis)

500 m2

Wetterschutz mit Einstreu

3,5 m

Löwe (Panthera leo)

500 m2

10 m2/Tier

3,5 m

Tiger (Panthera tigris) (außer Amur-Tiger), Leopard (Panthera pardus) (außer Amur-Leopard), Jaguar (Panthera onca)

500 m2

50 m2

3,5 m

Puma (Puma concolor), Schneeleopard (Unica unica)

500 m2

Wetterschutz mit Einstreu

3,5 m

Nebelparder (Neofelis nebulosa)

200 m2

50 m2

4 m

*) Gepard (Acinonyx jubatus) (je zwei Weibchen und ein Männchen, für Weibchen mit Jungen eigenes Gehege erforderlich)

800 m2

10 m2

2,5 m

*) Längsstreckung der Anlage.

**) bei oben geschlossenen Anlagen

(2) Winterharten Arten wie der Irbis, Amur-Leopard, Amur-Tiger und Puma sind wettergeschützte frostfeste Schlafboxen einzurichten. Für alle anderen Arten und Unterarten sind beheizte Innenräume mit einer Mindesttemperatur von 15°C erforderlich.

(3) Der Zugang zum Außengehege muss ganzjährig ermöglicht werden.

(4) Das Außengehege ist mit gewachsenem Boden und Sand zu gestalten. Kletter- und Kratzmöglichkeiten, erhöhte Aussichtsplattformen sowie witterungsgeschützte Liegeplätze sind erforderlich. Für Tiger und Jaguare sind Badebecken notwendig.

(5) Löwen sind rudelweise, die übrigen Arten paarweise zu halten. Weibchen sind zur Geburt und während der Aufzucht der Jungen zumindest zeitweise getrennt zu halten.

(6) Als Futter sind ganze Futtertiere, Muskelfleisch am Knochen mit Mineralstoff-Vitaminzusatz und gelegentlich Innereien anzubieten.

7.10.8. Wasserraubtiere (Pinnipedia)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Wasserfläche (Mindestmaße) (für jedes weitere adulte Tier 10% mehr)

Wassertiefe (Mindestmaße)

Arten der Familie der Hundsrobben (Phocidae) und Seehunde (Phocinae), außer Elefantenrobben (Mirounga): bis höchstens 5 Tiere

200 m2

1,5 m

Arten der Familie der Ohrenrobben (Otariidae): bis höchstens 5 Tiere

300 m2

2 m

Walross (Odobenidae) und Elefantenrobben (Mirounga): pro Paar mit Jungtier

400 m2

3 m

(2) Bei allen Arten ist darauf zu achten, dass ein Landteil zur Verfügung steht, der es allen Robben erlaubt, sich gleichzeitig am Land aufzuhalten. Neben dem Landteil müssen Absperrboxen vorhanden sein, deren Maße sich nach der Körpergröße der einzelnen Arten richtet, das heißt in einer Absperrbox muss sich eine erwachsene Robbe der jeweiligen Art ohne Mühe ausgestreckt hinlegen und umdrehen können. Zusätzliche Becken für Mutter und Kind oder kranke Tiere sind vorzusehen.

(3) Alle Arten sind winterhart und dürfen ganzjährig im Freien gehalten werden.

(4) Ein regelmäßiger Wasserwechsel ist für den Erhalt der Wasserqualität vorzunehmen. Neben den Landflächen sind Inseln und Unterwasserstrukturen im Wasserbecken als Bereicherung für den Lebensraum der Robben anzubieten. Flachwasserzonen für die Jungtieraufzucht und Beschäftigseinrichtungen müssen abgeboten werden.

(5) Die Haltung hat paarweise oder in Familiengruppen zu erfolgen.

(6) Mehrmals, jedoch mindestens zweimal täglich ist Futter anzubieten. Als Hauptfutter ist Seefisch mit Zusätzen an Vitaminen und speziell Vitamin B1 (Thiamin) zu geben.

7.11. Rüsseltiere (Proboscidea)

7.11.1. Elefanten (Elephantidae)

(1) Die Haltungsansprüche von Afrikanischen (Loxodonta africana) und Asiatischen Elefanten (Elephas maximus) sind weitgehend gleich, sodass beide Arten gemeinsam geregelt sind.

(2) Eine dauerhafte Anbindehaltung ist verboten.

(3) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Haltungsform

Außenanlage (Mindestmaße)

Innenanlage (Mindestmaße)

Adulte Elefantenkühe (bis 3 Tiere, für jedes weitere adulte Tier zusätzliche 10% derFläche)

3.000 m2

300 m2

Adulter Bulle, pro Tier

700 m2

100 m2

Einzelbox pro adulte Elefantenkuh

40 m2

Einzelbox pro adulten Elefantenbullen

50 m2

(4) Eine Außen- und eine Innenanlage sind erforderlich. Der Zugang zur Außenanlage muss ganzjährig gewährleistet werden.

(5) Die Innentemperatur des Stalles muss mindestens 15°C betragen. Bei Minusgraden ist darauf zu achten, dass bei den Elefanten keine Erfrierungen an den Ohrrändern auftreten. Eine gute und zugfreie Belüftung der Innenanlage ist sicherzustellen.

(6) Bei der Haltung von erwachsenen Elefantenbullen ist ein separater Bullenstall mit Einzelbox für erwachsene Tiere vorzusehen.

(7) Als Bodenmaterial für die Außenanlage ist Naturboden mit Sandstellen einzurichten. Als Bodenbelag für die Innenanlagen dürfen unterschiedliche Materialien, wie Recycling Gummiboden, Asphalt und andere zur Verwendung gelangen, wobei eine Bodenheizung erforderlich ist.

(8) Ein Schlammbad und Bademöglichkeiten sind einzurichten. Zur Hautpflege sind Scheuersäulen, Baumstämme, oder Ähnliches vorzusehen und für die Tiere jederzeit erreichbar zu halten. Tägliches Duschen ist zwingend durchzuführen. Der Zustand von Fußsohle und Nägel ist regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls per Fußpflege zu korrigieren.

(9) Vorrichtungen zur kurzfristigen Ankettung für Routinearbeiten wie das Waschen oder veterinärmedizinische Untersuchungen sind vorzusehen.

(10) Trockengräben zur Gehegebegrenzung sind wegen der Unfallgefahr verboten.

(11) Elefanten sind Herdentiere. Die Einzelhaltung eines Elefanten ist verboten. Für erwachsene Bullen müssen Einrichtungen zur separaten Absperrung vorgesehen sein. Die Haltung von Kühen muss zumindest paarweise erfolgen. In der Gruppe geborene Elefantenweibchen sollen zeitlebens in dieser Gruppe verbleiben. Jungbullen dürfen nicht vor einem Alter von fünf bis sieben Jahre abgeben werden. Jungbullengruppen sind möglich.

(12) Die Betreuung ist durch einen geschulten Pfleger vorzunehmen, der ein regelmäßiges Trainingsprogramm im direkten oder geschützten Kontakt durchzuführen hat.

(13) Als Hauptnahrung ist raufaserreiches Futter anzubieten. Zusätzlich müssen ganzjährig bis zu armdicke Äste angeboten werden. Ergänzend sind insbesondere bei trächtigen und im Wachstum befindlichen Tieren Obst, Gemüse, Vitamin- und Mineralstoffmischungen zu verabreichen. Der ständige Zugang zu sauberem Trinkwasser ist zu gewährleisten.

7.11.2. Seekühe (Sirenia)

(1) Seekühe werden, entsprechend den klimatischen Bedingungen, in Anlagen in beheizbaren Gebäuden bei Tageslicht gehalten. Die Anlage muss aus mindestens drei, durch Schieber abtrennbare, und wenn möglich um eine Insel angeordneten Wasserarealen bestehen, die ein Kreisschwimmen ermöglichen.

(2) Einzelbecken müssen getrennt entleert werden können. Unterschiedliche Wassertiefen und ein Flachwasserbereich von 40 cm und Tiefezonen von mindestens 4 m sind einzurichten. Die Tiefezonen dürfen insgesamt 50% der geforderten Wasserfläche nicht unterschreiten.

(3) Die Wasserzusammensetzung ist nach den Erfordernissen der Tierart entweder als Süßwasser (Rundschwanz– Seekühe) oder als Salzwasser (Dugong) einzurichten. Die Wasserqualität muss durch ein geeignetes Filtersystem gewährleistet werden.

(4) Für bis zu zwei erwachsene Paare und je ein Jungtier müssen die Wasserbecken insgesamt mindestens eine Wasserfläche von 300 m2 haben. Für jedes weitere erwachsene Tier sind 10% der Fläche zusätzlich vorzusehen.

(5) Die Luftfeuchtigkeit muss mindestens 60% relative Luftfeuchtigkeit entsprechen. Die Wassertemperatur muss zwischen 22°C und 25°C liegen. Kurzzeitige Temperaturunterschreitungen bis minimal 18°C sind tolerierbar.

(6) Die Tiere sind paar- oder gruppenweise zu halten.

(7) Während der Vegetationsperiode sind den Tieren kultivierte Grassorten wie Weidegras und Knaulgras sowie Wildgräser, außerhalb der Vegetationsperiode Endivien- und Kopfsalat, mindestens viermal pro Tag anzubieten. Als zusätzliches Futter fungieren Wasserpflanzen (Helodea, Potamogeton, Eichhornia), Mais (grüne Pflanzen und Kolben), Gemüse jeglicher Art in kleineren Mengen roh oder in Salzwasser gekocht. Das Futter ist durch Gaben von Vitaminen (A,E) sowie Selen und Kochsalz zu ergänzen.

7.11.3. Schliefer (Hyracoidea)

(1) Die Gehege bis höchstens 5 Tiere haben folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen. Ein ganzjähriger Zugang zur Außenanlage mit mindestens zwei Ausbeziehungsweise Eingängen ist zu gewährleisten.

(2) Die Temperatur im Innengehege muss mindestens 12°C betragen. Lokale Strahlungswärme ist anzubieten.

(3) Als Gehegeeinrichtung sind Klettermöglichkeiten, kleine Felsaufbauten mit Nischen, Naturboden mit Sand oder Sandbecken einzurichten.

(4) Die Haltung hat paarweise oder in Gruppen zu erfolgen.

(5) Die Ernährung hat überwiegend mit pflanzlicher Kost zu erfolgen. Zusätzlich sind tierisches Eiweiß und Gaben von frischen Ästen und Laub erforderlich.

7.12. Unpaarhufer (Perissodactyla)

7.12.1. Pferdartige Wildtiere (Equidea)

(1) Die Gehege bis zu einer Gruppe von 5 Tieren haben folgende Maße aufzuweisen:

(2) Eine überdachte, wettergeschützte Fläche im Gehege muss wahlweise von allen Tieren aufgesucht werden können. Bei Zebras und Wildeseln darf die Temperatur in Innenanlagen nicht weniger als 10°C betragen. Für winterharte Arten, wie zum Beispiel das Przewaksipferd oder der Halbesel sind keine Innenanlagen nötig, wenn geeignete Unterstände für alle Tiere angeboten werden.

(3) Im Gehege muss der Untergrund häufig begangener Stellen wie Futterstelle oder Tränke befestigen sein. Sandbadeplätze zum Wälzen sind erforderlich. Trocken- oder Wassergräben, jedoch keine Steilgräben, sind als Absperrung möglich.

(4) Die Haltung hat paarweise oder als Herde mit einem erwachsenen Hengst zu erfolgen. Junghengste und Jungstuten müssen von der Herde getrennt gehalten werden können. Die Haltung in Jungesellentrupps ist zulässig.

(5) Als Futter müssen Grünfutter, Heu, Kraftfutter auf Getreidebasis sowie Saftfutter in Form von Rüben und Möhren sowie Laub und Äste angeboten werden.

7.12.2. Tapire (Tapiridae)

(1) Die Gehege pro Paar haben folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere erwachsene Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen. Absperrgehege zum Separieren einzelner Tiere müssen vorhanden sein. Ein ganzjähriger Zugang zur Außenanlage ist zumindest tagsüber zu gewährleisten.

(2) Mit Ausnahme des Bergtapirs dürfen Stalltemperaturen nicht unter 15°C liegen. Auf der Außenanlage ist ein Schutz vor zu starker Sonneneinstrahlung einzurichten.

(3) Als Gehegeeinrichtung sind die Außenanlage mit Naturboden oder Sand als Untergrund zu gestalten. Sowohl Außen- wie Innenanlagen sind mit Bademöglichkeiten zu versehen.

(4) Die Tiere sind in Paaren oder in kleinen Gruppen zu halten.

(5) Den Tieren sind Gras, Heu, Obst, Gemüse, Laub, Äste und Kraftfutter anzubieten.

7.12.3. Nashörner (Rhinocerotidae)

(1) Die Gehege pro Paar haben folgende Maße aufzuweisen:

Für jedes weitere erwachsene Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen. Ein ganzjähriger Zugang zur Außenanlage ist zu gewährleisten.

(2) Das Außengehege muss sich für ein Paar Nashörner in zumindest zwei einzelne Abteilungen trennen lassen. Innenanlagen müssen eine Einzelaufstallung zulassen.

(3) Die Mindesttemperaturen in der Innenanlage betragen für Afrikanische Arten 15°C, für Asiatische Arten 18°C.

(4) Als Gehegeeinrichtung sind Außengehege mit einem Untergrund aus Sand oder Naturboden zu gestalten. Eine Schlammsuhle und Bademöglichkeit ist für alle Arten im Außengehege erforderlich, für Panzer- und Sumatranashörner ist auch eine Bademöglichkeit im Innengehege einzurichten. Scheuermöglichkeiten sind für alle Arten anzubieten.

(5) Die Tiere müssen mindestens paarweise gehalten werden.

(6) Den Tieren sind Gras, Heu, Kraftfutter, Obst und Laub anzubieten.

7.13. Paarhufer (Artiodactyla)

7.13.1. Schweine (Suidae) und Pekaris (Tayassuidae)

(1) Die Gehege bis höchstens 5 Tiere haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außenanlage (Mindestmaße) (bis zu höchstens 5 adulte Tiere)

Innenanlage (Mindestmaße) (bis zu höchstens 5 adulte Tiere)

Tropische Arten, wie zB Warzenschwein (Phacochoerus aethiopicus), Buschschwein (Potamochoerus porcus pictus), Hirscheber (Babyrousa babyrussa)

200 m2(jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

30 m2plus Wurfbox

Pekaris (Tayassuidae)

100 m2(jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

2 m2(pro Tier)

(2) Der Zugang zum Außengehege muss für alle Arten ganzjährig gewährleistet sein.

(3) Die Temperaturen der Innenanlagen müssen bei tropischen Arten mindestens 15°C, bei Pekaris mindestens 10°C betragen.

(4) Im Gehege muss ausreichend störungsfreie Deckung zum Schutz gegen Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze in Form von natürlicher Deckung und Unterständen vorhanden sein. Sauberes Trinkwasser und Schlammlöcher zum Suhlen sowie die zugehörigen Scheuerbäume (Mahlbäume) müssen ständig zur Verfügung stehen. Dem angeborenen Wühltrieb muss die Bodenbeschaffenheit in Form von Naturboden Rechnung tragen, ein geeigneter Unterwühlschutz muss vorhanden sein. Die Umgebung der Futtertröge muss befestigt sein. Im Innenstall ist eine tiefe Einstreu zB. in Form eines Strohlagers einzurichten. In der feuchten Jahreszeit Frühling und Herbst ist ein Wühlgehege als Vorgehege in Form eines Wechselgeheges erforderlich.

(5) Die Haltung muss zumindest paarweise oder in Gruppen erfolgen.

(6) Den Tieren sind mindestens zweimal täglich, Kraftfutter wie Pellets und Getreide, gekochte Kartoffeln, Gemüse, Obst, Gras, Silage, Laub und wenig Heu anzubieten. Ergänzend ist dem Futter tierisches Eiweiß beizumengen.

7.13.2. Flusspferde (Hippopotamidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außenanlage (Mindestmaße) (pro Paar, jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Innenanlage (Mindestmaße) (pro Paar, jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Bemerkung

Zwergflusspferd(Choeropsis liberiensis)

200 m2 *)

20 m2pro adultes Tier

Ständig zugängiges Wasserbecken: 10 m2 pro Tier, Mindesttiefe 1 m

Flusspferd(Hippopotamus amphibius)

500 m2

20 m2pro adultes Tier

Ständig zugängiges Wasserbecken: 15 m2 pro Tier, Mindesttiefe 1,5 m

*) die Anlage muss sich für ein Paar in zumindest zwei einzelne zusammenhängende Abteilungen trennen lassen. Die Innenanlage muss eine Einzelaufstallung zulassen.

(2) Bei Flusspferden ist eine ganzjährige Haltung im Außenbereich bei Wassertemperaturen über 15°C möglich. Bei Zwergflusspferden müssen sowohl Wasser- und Lufttemperatur mindestens 18°C betragen.

(3) Als Gehegeeinrichtung sind in den Außenanlagen Naturboden oder befestigter Boden ohne scharfkantige Steine einzurichten. Im Innenbereich ist ein wärmeisolierter, abspritzbarer Bodenbelag zu wählen. Der Badebeckenzugang muss durch eine Rampe oder niedrige Stufen erreichbar sein.

(4) Zwergflusspferde sind paarweise zu halten, eine Trennmöglichkeit muss jedoch bestehen. Flusspferde dürfen paarweise oder im Familienverband gehalten werden.

(5) Den Tieren sind Gras, Heu, Silage, Kraftfutter, Obst und Gemüse anzubieten.

7.13.3. Kamele (Camelidae)

(1) Die Gehege bis höchstens 5 Tiere haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außenanlage (Mindestmaße) (bis höchstens 5 adulte Tiere, jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Unterstände (Mindestmaße)

Bemerkung

Großkamele (Camelus)

800 m2

6 m2(pro Tier)

Kleinkamele (Guanako, Lama guanicoë und Vikunja, Lama vicugna)

800 m2

2 m2(pro Tier)

stärkerer Laufdrang

(2) Kamelartige sind winterhart und sind ganzjährig in Außengehegen zu halten, wobei Unterstände zum Schutz gegen Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze, zur Verfügung stehen müssen, die allen Tieren gleichzeitig Platz bieten. Eine Ausnahme bilden Dromedare, ihnen ist eine Innenanlage mit einer Raumtemperatur über 10°C und einer Fläche von 15 m2 pro Tier einzurichten.

(3) Als Gehegeuntergrund ist Naturboden wie Sand und Wiesenboden einzurichten. Für Kleinkamele ist eine Geländestrukturierung in Form von Aussichtshügeln vorzusehen.

(4) Kamelartige sind zumindest paarweise oder in kleinen Gruppen zu halten, die auch Hengstgruppen sein können.

(5) Den Tieren sind Heu, im Sommer Gras, etwas Obst, Gemüse und Astwerk anzubieten. Kraftfutter ist nur als Zusatz zu verwenden. Die Gabe von Mineralsalz ist erforderlich.

(6) Bei Kamelen ist regelmäßig Klauenpflege durchzuführen.

7.13.4. Zwergböckchen (Tragulina)

(1) Die Gehege haben pro Paar in der Innenanlage eine Mindestfläche von 30 m2 aufzuweisen. Für jedes weitere erwachsene Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen.

(2) Die Innenanlagen müssen eine Temperatur von mindestens 18°C aufweisen.

(3) Die Gehege sind mit Naturboden wie Rindenmulch und zahlreichen Versteckmöglichkeiten aus Pflanzen und Wurzeln auszustatten. Kleine Hütten als Schlaf- oder Wurfboxen sind einzurichten.

(4) Die Tiere müssen paarweise oder in kleinen Familiengruppen gehalten werden.

(5) Den Tieren sind blattreiches Heu, Grünfutter, frische Äste und Zweige, Obst und Gemüse, Haferflocken und tierisches Eiweiß in Form von Insekten anzubieten.

7.13.5. Giraffen (Giraffinae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Tiere

Außenanlage (Mindestmaße) *)

Innenanlage (Mindestmaße) *)

Höhe (Mindestmaße)

Bis zu höchstens 5 Tiere

1000 m2

30 m2pro Tier

Innenanlage: 5,5 m Eingangstor: 3,2 m

(2) Die Temperatur im Innengehege muss mindestens 15°C betragen.

(3) Im Gehege sind griffige und befestigte Laufflächen aus Schotter, Kies und Naturboden sowie hochhängende Futterraufen, Sandliegeflächen und Schattenflächen durch Bäume oder Gebäude einzurichten.

(4) Die Tiere sind paarweise oder in kleineren Gruppen zu halten.

7.13.6. Okapis (Okapiinae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Tiere

Außenanlage (Mindestmaße)

Innenanlage (Mindestmaße)

Pro Tier

150 m2

15 m2

(2) Das Innengehege muss eine Temperatur von mindestens 15°C aufweisen.

(3) Im Gehege sind die Außenanlagen mit Naturboden wie Rasen, Schattenflächen durch Bäume, Sichtblenden und reichlich strukturierte Anlagen einzurichten.

(4) Die Haltung muss zumindest paarweise erfolgen. Trennmöglichkeiten für Einzelgänger sind vorzusehen.

(5) Den Tieren sind blattreiches Heu, Luzerne, auch in der kalten Jahreszeit reiche Gaben von Ästen und Laub sowie Obst, Gemüse, Kraftfutter und Salzlecksteine anzubieten.

7.13.7. Hirsche (Cervidae) mit Ausnahme von Schalenwild

(1) Die Gehege bis höchstens 5 Tiere haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außenanlage (Mindestmaße) (bis höchstens 5 adulte Tiere, jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Bemerkung

in Zoos

sonstige Haltung

Kleinhirsche, wie Wasserreh (Hydropotes inermis), Moschustier (Moschus moschiferus), Muntjak (Muntiacus muntjak), Schopfhirsch (Elaphodus cephalophus), Schweinshirsch (Axis porcinus)

120 m2

Außengehege ganzjährig zugängig

mittelgroße Arten, wie Weißwedel (Odocoileus virginianus)- und Maultierhirsch (Odocoileus hemionus), Axis (Axis axis), Pferdehirsch (Cervus unicolor), Leierhirsch (Cervus eldi), Sumpfhirsch (Odocoileus dichotomus), Pampashirsch (Odocoileus bezoarticus), Rentier (Rangifer tarandus),

500 m2

5000 m2 in extensiver Haltung

Große Arten, wie Wapiti (Cervus elaphus), Weißlippenhirsch (Cervus albirostris), Barasingha (Cervus duvauceli), Elch (Alces alces)

800 m2

10000 m2 in extensiver Haltung,

(2) Für alle Hirscharten sind Unterstände zum Schutz gegen Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze einzurichten, so dass alle Tiere gleichzeitig bei Bedarf Unterschlupf finden können. Tropischen Arten, wie zum Beispiel der Leierhirsch oder das Vietnam-Sika sind einen beheizter Stall mit einem Mindestausmaß von 4 m2 pro weibliches Tier und mit einer Mindesttemperatur von 10°C, der wahlweise aufgesucht werden kann, anzubieten.

(3) Außengehege sind mit Naturboden und befestigtem Untergrund an den Futterstellen auszustatten. Unterstände oder Innengehege sind mit festem Untergrund und Einstreu einzurichten. Große Gehege sind mit Raumteilern wie Pflanzeninseln, Baumschutzringen, Erdhügeln oder Ähnlichem zu versehen. Für Kleinhirsche sind Versteckmöglichkeiten einzurichten. Asthaufen als Abliegeplätze der sich drückenden Neugeborenen, Fegebäume für Geweihträger und eine Suhle sind notwendig. Trennmöglichkeiten für männliche Tiere in der Brunft sind vorzusehen.

(4) Den Tieren sind Heu ad libitum und zu jeder Tageszeit anzubieten. Die Gabe von Laub, Zweigen und Nadelbäumen sind ganzjährig bei allen Arten notwendig. Grünfutter beziehungsweise Heu, Kraftfutter auf Getreidebasis, Obst und Gemüse nach Saison und Salzlecksteine sind anzubieten. Kleinhirschen wie Schopfhirsche sind auch kleinere Mengen an tierischem Eiweiß zu füttern.

7.13.8. Gabelhorntiere (Antilocapridae)

(1) Die Gehege bis höchstens 5 Tiere haben folgende Maße aufzuweisen:

Tiere

Außenanlage (Mindestmaße) *)

Innenanlage (Mindestmaße) *)

bis zu höchstens 5 adulten Tieren

800 m2

10 m2 pro Tier

(2) Kalte Nässe ist zu vermeiden. Die Unterbringung muss in temperierten Innenanlagen von mindestens 10°C erfolgen.

(3) Außengehege sind mit Naturboden und an den Futterstellen befestigtem Untergrund auszustatten. Unterstände oder Innengehege sind mit festem Untergrund und Einstreu zu versehen. Große Gehege sind mit Raumteilern wie Pflanzeninseln, Baumschutzringen, Erdhügeln oder ähnlichem einzurichten.

Abtrennungen für männliche Tiere sind vorzusehen.

(4) Die Haltung hat paarweise oder in kleinen Gruppen mit nur einem erwachsenen Männchen zu erfolgen.

(5) Den Tieren sind eiweißreiche Pflanzennahrung und Salzlecksteine anzubieten.

7.13.9. Hornträger (Bovidae)

7.13.9.1. Ducker (Cephalophinae) und Böckchen (Neotraginae)

(1) Die Gehege bis höchstens 5 erwachsene Tiere haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außenanlage (Mindestmaße) *)

Innenanlage (Mindestmaße) *)

für kleine Arten (wie zB die Dikdikarten [Madoquini])

100 m2

4 m2pro Tier

für mittelgroße Arten (wie zB Klippspringer [Oreotragus oreotragus])

200 m2

10 m2pro Tier

für größere Arten (wie zB Gelbrückenducker [Cephalophus sylvicultor])

500 m2

10 m2pro Tier

(2) Die Temperatur der Innenanlage muss mindestens 18°C betragen.

(3) Im Gehege müssen ausreichend Versteck- und Ausweichmöglichkeiten vorhanden sein. Für Klippspringer sind Kletterfelsen vorzusehen.

(4) Die Tiere müssen paarweise oder in Familiengruppen gehalten werden.

(5) Den Tieren sind Gräser, Laub, Obst und Gemüse, Körner sowie ein geringer Anteil an tierischem Eiweiß und Salzlecksteine anzubieten.

7.13.9.2. Waldböcke (Tragelaphinae), Kuhantilopen (Alcephalinae), Pferdeböcke (Hippotraginae) Riedböcke (Reduncinae), Gazellenartige (Antilopinae) und Saigaartige (Saiginae)

(1) Die Gehege bis höchstens 5 Tiere haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außenanlage (Mindestmaße) *)

Innenanlage (Mindestmaße) *)

mittelgroße Arten, wie Ried- und Wasserböcke (Reduncinae), Impalas (Aepyceros melampus), etc.

500 m2

4 m2pro Tier

größere Arten, wie Oryx (Orynx gazella)-, Elen (Taurotragus orynx)- und Nilgauantilopen (Boselaphus tragocamelus), etc.

800 m2

5 m2pro Tier

(2) Tropische Arten brauchen im Innengehege eine Temperatur von mindestens 10°C. Winterharten Formen wie der Kropfgazelle, Hirschziegenantilope und Saiga-Antilope sind Unterstände zum Schutz gegen Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze, so einzurichten, dass bei Bedarf alle Tiere gleichzeitig Unterschlupf finden können.

(3) Für wenig temperaturempfindliche Arten wie Springböcke und Oryx-Antilopen muss der Zugang zu einem trockenen, windgeschützten Innenraum gewährleistet sein.

(4) Die Strukturierung des Geheges durch Bäume, Pflanzeninseln, Hügel, große Steine oder andere Raumteiler muss den Tieren der Herde das Ausweichen ermöglichen. Häufig begangene Gehegeteile wie Futterstelle und Tränke sind zu befestigen. Versteckmöglichkeiten für Neugeborene des „Abliege-Typs“ sind einzurichten. Absperrmöglichkeiten für aggressiven Männchen müssen vorhanden sein.

(5) Die Haltung hat in Gruppen mit einem erwachsenen Männchen, mehreren Weibchen und deren Nachwuchs zu erfolgen.

(6) Den Tieren sind jedenfalls Äste und Laub, Heu, Gras, Gemüse und Obst sowie Kraftfutter und Salzlecksteine anzubieten.

7.13.9.3. Rinder (Bovinae) die nicht unter die 1. Tierhaltungsverordnung fallen:

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Arten

Außenanlage (Mindestmaße) (bis zu höchstens 5 adulte Tiere, für jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Innenanlage (Mindestmaße)

Anoas (Bubalus depressicornis) (pro Paar)

300 m2

8 m2pro Tier

alle anderen Arten

800 m2

10 m2pro Tier

(2) Arten aus gemäßigten und nordischen Klimazonen dürfen ganzjährig im Freien gehalten werden, wenn ein geeigneter Unterstand zum Schutz gegen Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze, zur Verfügung steht. Für tropische Arten muss die Temperatur im Innengehege mindestens 18°C betragen.

(3) Befestigte Stellen am Futterplatz oder auf Hauptwechseln sind notwendig. Scheuerbäume, Sandbäder und bei Wasserbüffeln auch Wasserbecken, sind erforderlich. Gehegeunterteilungen müssen vorhanden sein.

(4) Die Tiere sind paarweise, in Familiengruppen oder Herden zu halten. Bei Anoas ist die Haltung als Paar oder Familiengruppen nur zeitweise möglich.

(5) Den Tieren sind Heu, Grünfutter, Kraftfutter auf Getreidebasis, Obst und Gemüse nach Saison, Laub, Äste und Salzlecksteine anzubieten.

7.13.9.4. Ziegenartige (Caprinae), außer Arten der Gattung Budorcas und Ovibos

(1) Für Gruppen bis zu 10 erwachsene Tiere haben die Gehege eine Mindestfläche von 500 m2 aufzuweisen. Für jedes weitere erwachsene Tier ist die Grundfläche um 50 m2 zu erweitern.

(2) Unterstände zum Schutz gegen Witterungsverhältnisse wie Regen, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze sind einzurichten, so dass alle Tiere bei Bedarf gleichzeitig Unterschlupf finden können.

(3) Als Gehegeeinrichtung sind ein Absperrgehege und Steinaufbauten als Kletterfelsen und zur Raumgliederung vorzusehen. Im Futterbereich sind Naturboden wie Naturfels und befestigter Boden erforderlich.

(4) Die Tiere müssen je nach Art paarweise oder in Herden gehalten werden.

(5) Den Tieren sind Heu, Grünfutter, Kraftfutter, Obst und Gemüse sowie reichlich Laub, Zweige, Nadelhölzer und Salzlecksteine anzubieten.

7.13.9.5. Takine (Budorcas sp.) und Moschusochsen (Ovibos sp.)

(1) Für Gruppen bis zu zehn erwachsene Tiere haben die Gehege eine Mindestfläche von 500 m2 aufzuweisen. Für jedes weitere erwachsene Tier ist die Grundfläche um 50 m2 zu erweitern.

(2) Unterstände zum Schutz gegen Witterungsverhältnisse wie Regen, Wind Sonneneinstrahlung und Hitze müssen angeboten werden, so dass alle Tiere bei Bedarf darin gleichzeitig Unterschlupf finden können.

(3) Für Moschusochsen sind sehr stabile Metallzäune, Beton oder Fels nötig. Die Gliederung des Raumes durch Steine, Bäume oder mittels Rundlaufmöglichkeit durch Vorgehege ist einzurichten. Kletterhügel für Takine sowie Unterstände sind erforderlich.

(4) Die Haltung hat in kleinen Herden mit einem erwachsenen Bullen zu erfolgen.

(5) Den Tieren sind pflanzliche Nahrung in Form von Heu, Grünfutter, Kraftfutter, Obst und Gemüse und Salzlecksteine anzubieten. Laub und Zweige sind ad libitum anzubieten.

Anl. 2

Anl. 2

Fassung: 19. Juni 2026 bis laufend

Anl. 3

Anl. 3 Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien

Fassung: 19. Juni 2026 bis laufend

Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien

1. Mindestanforderungen an die Haltung von Schildkröten

1. 1. Allgemeine Haltungsbedingungen

(1) Die Mindestanforderungen gelten für die Pflege erwachsener Tiere. Sie sind sinngemäß auf die Aufzucht junger Tiere anzuwenden, abweichenden Haltungsansprüchen ist jedoch Rechnung zu tragen.

(2) Viele Schildkrötenarten werden sehr groß und erreichen bei guter Pflege ein hohes Alter von 25 bis 50 Jahre bei Wasserschildkröten, ein noch wesentlich höheres Alter bei Landschildkröten. Das ist bei der Anschaffung von Schildkröten zu berücksichtigen.

(3) Die Notwendigkeit eines natürlichen Lichteinfalls oder künstlicher Beleuchtung sind artgemäß zu berücksichtigen um den Tieren den Tag-Nacht-Rhythmus und die jahreszeitliche Schwankungen zwischen Kurztag und Langtag zu signalisieren. Notwendigen Ruhephasen, verbunden mit Lichtentzug und Temperaturabsenkung, im Extremfall Hibernation ist Rechnung zu tragen. Lokale Strahlungswärme ist für viele Schildkrötenarten zur Erreichung einer optimalen Körpertemperatur anzubieten.

(4) Im saisonalen Hauptaktivitätszeitraum der Schildkröten muss die Tagestemperatur von Luft/ Wasser für die meisten Arten bei mindestens 23-bis 26 °C liegen.

(5) Die nachfolgenden Angaben sind Mindestmaße die das Terrarium in denen die Tiere gehalten werden aufweisen muss.

1.2. Spezielle Haltungsbedingungen

1.2.1. Testudo Kleinmanni (Ägyptische Landschildkröte)

Terrarium /Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 6 cm

6-12 cm

über 12 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,00 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,20 m²

0,40 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Strukturierung der Bodenfläche mit flachen Steinen; Versteckplätze;

Trinkmöglichkeit; HQI- und Wärmestrahler

Bodengrund:

grober Sand, Lehm, zum Eingraben geeignet;

Temperatur:

Einrichtung warmer und kühler Zonen; Sommer: tagsüber

25-35 °C; lokale Erwärmung auf 35-45 °C durch

Wärmestrahler; Nachtabsenkung um ca. 15-20 °C;

Winter: tagsüber 15-23 °C; lokale Erwärmung auf 25-30 °C durch

Wärmestrahler; Nachtabsenkung um ca 5-10 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit täglich 10-14 Stunden; HQI-Strahler für hohe

Beleuchtungsintensität; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

40-60 %; bei Jungtieren 60-80 %; im Winter täglich sprühen

Besondere Hinweise: Ägyptische Landschildkröten halten keine Winterruhe, sie sind ganzjährig aktiv; Ruheperioden werden häufig im Sommer gehalten; Tiere möglichst weinig manipulieren,häufiges Anfassen der Tiere kann stressbedingt zum Todführen; von einer Freilandhaltung ist abzuraten;Unterbringung im Wintergarten oder Glashaus

1.2.2. Emys orbicularis (Europäische Sumpfschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

über 15 cm

1-2 Tiere

300 l

500 l

750 l

Landteil

0,05 m²

0,10 m²

0,20 m²

jedes weitere Tier

100 l

150 l

250 l

Landteil

0,02 m²

0,06 m²

0,10 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

einige Holz- oder Korkrindenstücke als Landteil, die so befestigt sind, dass der Schwimmraum nicht wesentlich beeinträchtigt ist; Wärmestrahler über dem Sonnenplatz; UV-Strahler

Bodengrund:

2 – 3 cm Sand oder Kies

Temperatur:

Sommer: 20-28 °C Wassertemperatur;

Lufttemperatur: unter dem Wärmestrahler 35-45 °C;

Winter: Winterruhe im Wasser oder in feuchtem Substrat bei 4-8 °C, je nach

Herkunft der Tiere 3-5 Monate

Beleuchtungsdauer:

im Sommer mindestens 12 Stunden täglich; UV- Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

70 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige Lage mit mindestens 8 Stunden Sonne täglich

Wasserteil:

Einrichtung:

Bepflanzung; ins Wasser ragende Holzstücke;

Flachwasserbereiche

Bodengrund:

Sand oder Kies

Landteil:

Einrichtung:

Bepflanzung mit Stauden; Hügel mit teilweise pflanzenfreien Zonen für die Eiablage

Besondere Hinweise: für den ganzjährigen Aufenthalt im Gartenteich bei einer Mindestwassertiefe von 1 m und flachen Ufern geeignet

1.2.3 Chelonidis (Geochelone) chilensis (Argentinische Landschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-20 cm

über 20 cm

1-2 Tiere

1,00 m²

1,50 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,20 m²

0,40 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Strukturierung mit Steinen, Ästen und Pflanzen; Versteckplätze; Trinkmöglichkeit; HQI- und Wärmestrahler; UV-Strahler

Bodengrund:

Lehm, lehmiger Sand; zum Eingraben geeignet; flache Steine

Temperatur:

tagsüber 22-35 °C; lokale Erwärmung durch Wärmestrahler auf 35-45 °C; wärmere und kühlere Zonen einrichten; nachts 16-20 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 10-14 Stunden; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

40-60 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Einrichtung:

Bepflanzung mit schattenspendenden Sträuchern oder Stauden, dazwischen Freiflächen; beheizbares Schutzhaus oder Zugang zu Glashaus oder Wintergarten mit Wärmestrahler für kühle Tage

Bodengrund:

Lehmerde, Sand, zum Eingraben geeignet; stellenweise Schotter

Temperatur:

tagsüber mindestens 20 °C; nachts mindestens 15 °C

1.2.4. Testudo marginata (Breitrandschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 6 cm

6-12 cm

12-18 cm

über 18 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,00 m²

2,00 m²

3,00 m²

jedes weitere Tier

0,20 m²

0,40 m²

0,50 m²

0,70 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Strukturierung mit Pflanzen, Steinen und Ästen; Versteckplätze; Trinkmöglichkeit; HQI- und Wärmestrahler

Bodengrund:

Lehmerde, Sand, zum Eingraben geeignet, stellenweise Schotter

Temperatur:

tagsüber 25-30 °C; lokale Erwärmung auf 35-45 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um ca. 10 °C; Einrichtung warmer und kühler Zonen

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit 6-14 Stunden täglich; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

40-60 %; bei Jungtieren 60-80 %; täglich sprühen

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Einrichtung:

trockenes Schutzhaus mit Substrat zum Eingraben und Öffnung nach Osten bis Südosten; sonnige Plätze mit leicht abtrocknendem Bodengrund; Schattenplätze und Versteckmöglichkeiten durch kleine Büsche, Stauden, Steine und Wurzeln; Wasserstelle; bei Jungtieren als Schutz vor Vögeln und Raubtieren mit Gitter abdecken; Hügel für die Eiablage

Bodengrund:

Blumenwiese, Lehmerde, Sand, stellenweise Schotter

Temperatur:

tagsüber mindestens 15 °C; nachts mindestens 10 °C

Besondere Hinweise: Winterruhe 3-5 Monate bei 4-6 °C

1.2.5 Terrapene carolina (Carolina Dosenschidlkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

über 15 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,20 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,10 m²

0,30 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Aquaterrarium – ca. ein Drittel als flachen Wasserteil gestalten; Versteckmöglichkeiten aus Wurzeln und Pflanzen; Wärmestrahler; UV-Strahler

Bodengrund:

Mischung aus Sand, Erde und Rindenmulch; Torfmoos

Temperatur:

Sommer: 22-30 °C; unter Wärmestrahler bis 35 °C; Winter: je nach Herkunft 2-3 Monate Winterruhe bei 12-18 °C

Beleuchtungsdauer:

8-14 Stunden täglich; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Einrichtung:

kleiner, flacher, stark bepflanzter Teich; Landteil mit schattenspendenden Pflanzen und Versteckmöglichkeiten; einige vegetationsfreie Stellen zum Sonnen

Bodengrund:

Mischung aus feinem Sand, Erde und Rindenmulch, zum Eingraben geeignet

Besondere Hinweise: für den Freilandaufenthalt während des Sommers geeignet; die Winterruhe sollte nur unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden

1.2.6. Chinemys reevesii (Chinesische Dreikielschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-18 cm

über 18 cm

1-2 Tiere

300 l

500 l

750 l

Landteil

0,05 m²

0,10 m²

0,30 m²

jedes weitere Tier

100 l

150 l

250 l

Landteil

0,02 m²

0,05 m²

0,10 m²

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln, Steinen und Wasserpflanzen;UV-Strahler

Bodengrund:

Kies oder Sand

Landteil:

Einrichtung:

Wärmelampe; Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch

Temperatur:

Wassertemperatur: Sommer 22-28 °C; Lufttemperatur: unter dem Wärmestrahler 35-40 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit 6-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Wasserteil:

Einrichtung:

mit Wurzeln und Pflanzen strukturieren, um Versteckplätze zu schaffen

Bodengrund:

Sand, feiner Kies

Landteil:

Einrichtung:

mit Wurzeln und Pflanzen strukturieren, um Versteckplätze zu schaffen

Bodengrund:

Lehmerde, Sand, Rindenmulch

Besondere Hinweise: für den Aufenthalt im Gartenteich den Sommer über geeignet; Winterruhe: zwei Monate bei 4-8 °C in Wasser oder in erdfeuchtem Substrat; die Überwinterung sollte unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden.

1.2.7. Pelodiscus sinensis (Chinesische Weichschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-20 cm

20-30 cm

1 Tier

200 l

350 l

500 l

Landteil

0,10 m²

0,20 m²

0,30 m²

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

großzügiger Schwimmraum mit Wurzeln und Pflanzen strukturiert

Bodengrund:

Sand, feiner Kies

Landteil:

Einrichtung:

Strukturierung mit Wurzeln und Pflanzen; Wärmelampe

Bodengrund:

feiner Sand, zum Eingraben geeignet

Temperatur:

Sommer: 25-30 °C; Winter: 15-20 °C; je nach Jahreszeit unter der Wärmelampe 25-40 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit 8-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Wasserteil:

Einrichtung:

großzügiger Schwimmraum mit Wurzeln und Pflanzen strukturiert

Bodengrund:

Sand, feiner Kies

Landteil:

Einrichtung:

schattenspendende Sträucher oder Stauden als Versteckplätze

Bodengrund:

Lehmerde, sandige Stellen

1.2.8. Cuora trifasciata (Dreistreifen-Scharnierschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

15-20 cm

über 20 cm

1-2 Tiere

300 l

500 l

750 l

1000 l

Landteil

0,05 m²

0,10 m²

0,20 m²

0,30 m²

jedes weitere Tier

100 l

150 l

250 l

350 l

Landteil

0,02 m²

0,06 m²

0,10 m²

0,15 m²

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

mit Wurzeln und Wasserpflanzen Versteckplätze schaffen

Bodengrund:

Sand, feiner Kies

Landteil:

Einrichtung:

Strukturierung mit Wurzeln und Pflanzen, um Versteckplätze zu schaffen

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch

Temperatur:

Sommer: 25-32 °C; unter dem Wärmestrahler bis 40 °C; Winter: 20-25 °C; unter Wärmestrahler bis 40 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 10-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Besondere Hinweise: nur für Terrarien- oder Glashaushaltung geeignet

1.2.9. Pseudemys floridana (Florida-Schmuckschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

15-20 cm

über 20 cm

1-2 Tiere

300 l

500 l

750 l

1000 l

Landteil

0,05 m²

0,10 m²

0,20 m²

0,30 m²

jedes weitere Tier

100 l

150 l

250 l

350 l

Landteil

0,02 m²

0,06 m²

0,10 m²

0,15 m²

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln, Ästen und Wasserpflanzen

Bodengrund:

Sand, Kies

Landteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen; Sonnenplatz mit Wärmestrahler

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch

Temperatur:

Sommer: 24-30 °C; je nach Jahreszeit unter Wärmestrahler 25-40°C Winter: 18-25 °C; Winterruhe von 2-3 Monate bei ca. 12-18 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit täglich 8-14 Stunden; HQIStrahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen; Flachwasserbereiche

Bodengrund:

Sand, Kies

Landteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen

Bodengrund:

Lehmerde, Sand

Besondere Hinweise: für den Aufenthalt im Gartenteich während des Sommers geeignet; die Winterruhe sollte unter kontrollierten Bedingungen erfolgen

1.2.10. Cuora flavomarginata (Gelbrand-Scharnierschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

über 15 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,20 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,10 m²

0,30 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

ein Drittel des Terrariums als flacher Wasserteil; Ausstattung mit Schwimmpflanzen; Versteckplätze aus Pflanzen und Wurzeln; schattige Bereiche müssen vorhanden sein; Wärmestrahler über Landteil; UV-Strahler

Bodengrund:

Mischung aus feinem Sand, Erde und Rindenmulch; zum Eingraben geeignet

Landteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen; Sonnenplatz mit Wärmestrahler

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch

Temperatur:

Sommer: 25-30 °C; unter dem Wärmestrahler 35-35°C; Winter: zwei- bis dreimonatige Winterruhe bei 10-15 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 8-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

mindestens 60 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Einrichtung:

flacher, stark bepflanzter Teich; Landteil mit Versteckplätzen und schattenspendenden Pflanzen

Bodengrund:

Mischung aus feinem Sand, Erde und Rindenmulch, zum Eingraben geeignet

Besondere Hinweise: Freilandaufenthalt von Anfang Mai bis Anfang Oktober simuliert den natürlichen Spätsommer und Herbst, anschließend zwei- bis dreimonatige Winterruhe, danach Aufenthalt im Zimmerterrarium bis zum nächsten Sommer

1.2.11. Graptemys pseudogeographica kohnii (Mississippi-Höckerschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

15-20 cm

über 20 cm

1-2 Tiere

300 l

500 l

750 l

1000 l

Landteil

0,05 m²

0,10 m²

0,20 m²

0,30 m²

jedes weitere Tier

100 l

150 l

250 l

350 l

Landteil

0,02 m²

0,06 m²

0,10 m²

0,15 m²

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln, Steinen und Wasserpflanzen

Bodengrund:

Sand, Kies

Landteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen; Wärmestrahler

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch

Temperatur:

Sommer: 20-28 °C Wassertemperatur; unter dem Wärmestrahler je nach Jahreszeit 25-40 °C Lufttemperatur; 2-3 Monate Winterruhe bei 8-15 °C Wassertemperatur

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit 6-14 Stunden täglich; HQIStrahler für hohe Beleuchtungsintensität; UVBestrahlung täglich

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen

Bodengrund:

Sand, Kies

Landteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen

Bodengrund:

Lehmerde, Sand

Besondere Hinweise: für den Aufenthalt im Gartenteich den Sommer über geeignet; die Winterruhe sollte unter kontrollierten Bedingungen erfolgen

1.2.12. Kinosternon odoratum (Gewöhnliche Moschusschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 6 cm

6-10 cm

über 10 cm

1-2 Tiere

80 l

150 l

300 l

jedes weitere Tier

10 l

20 l

50 l

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

Aufbauten bis zur Wasseroberfläche, zahlreich Versteckplätze aus Wurzeln, Steine und Wasserpflanzen; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand, Kies

Landteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen; Wärmelampe

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch

Temperatur:

Sommer: 20-28 °C, unter dem Wärmestrahler 35-40°C; Winter: 2 Monate Winterruhe bei 8-12 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit 6-14 Stunden täglich; HQIStrahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Wasserteil:

Einrichtung:

mehrere kleine flache Teiche mit vielen Wasserpflanzen und Wurzeln als Versteckplätze

Bodengrund:

Sand, feiner Kies

Landteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Pflanzen und Wurzeln

Bodengrund:

Lehmerde, Sand, Rindenmulch

Besondere Hinweise: Für den Aufenthalt im Gartenteich den Sommer über geeignet; die Überwinterung kann in Wasser oder erdfeuchtem Substrat erfolgen, sollte jedoch immer unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden.

1.2.13. Kinixys belliana (Glattrand-Gelenkschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

über 15 cm

1-2 Tiere

1,00 m²

1,50 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,20 m²

0,40 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Strukturierung mit Ästen und Pflanzen; Trinkmöglichkeit

Bodengrund:

Sand, Erde, Rindenmulch, zum Eingraben geeignet

Temperatur:

Sommer: Aktivitätsphase ca. 9-10 Monate; 25-30 °C;mit Nachtabsenkung um etwa 5°C; unter Wärmestrahler 35-45 °C; Winter: Ruhephase etwa 3-4 Monate; 20-25 °C mit Nachtabsenkung um etwa 5°C; unter Wärmestrahler 35-40 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit 10-14 Stunden täglich; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

während des Sommers 70-90 % (Behälter gut abdecken); während der Ruheperiode um 60 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Einrichtung:

Lehmerde, Sand, Rindenmulch, zum Eingraben geeignet

Bodengrund:

schattenspendende Stauden und Sträucher, dazwischen Freiflächen; Trinkmöglichkeit; beheizbares Schutzhaus oder Zugang in Glashaus oder Wintergarten mit Wärmestrahler für kühle Tage

Temperatur:

sollt nicht für längere Zeit unter 10 °C sinken

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %

1.2.14. Testudo hermanni boettgeri (Griechische Landschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 6 cm

6-12 cm

über 12 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,00 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,20 m²

0,40 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium;

Einrichtung:

Strukturierung mit Pflanzen, Steinen und Ästen; Versteckplätze; Trinkmöglichkeit; HQI- und Wärmestrahler

Bodengrund:

Lehmerde, Sand, zum Eingraben geeignet, stellenweise Schotter

Temperatur:

tagsüber 25-30 °C; lokale Erwärmung durch Wärmestrahler mit Temperaturen von 35-45 °C; Nachtabsenkung um ca. 10 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit täglich 6-14 Stunden; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

40-60 %; bei Jungtieren 60-80 %; täglich sprühen

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Einrichtung:

trockenes Schutzhaus ausgestattet mit Substrat zum Eingraben; Öffnung des Schutzhauses möglichst nach Osten bis Südosten; sonnige Plätze mit leicht abtrocknendem Bodengrund; Hügel für die Eiablage; Versteckmöglichkeiten unter kleinen Büschen, Stauden, Steinen, Wurzeln etc; Wasserstelle; bei Jungtieren Gitterabdeckung als Schutz vor Vögeln und Raubtieren

Bodengrund:

Blumenwiese, Lehmerde, Sand, stellenweise Schotter

Temperatur:

tagsüber mindestens 15 °C; nachts mindestens 10 °C

Besondere Hinweise: Winterruhe 3-5 Monate bei 4-6 °C

1.2.15. Testudo hermanni hermanni (Griechische Landschildkröte, Westrasse)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 6 cm

6-12 cm

über 12 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,00 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,20 m²

0,40 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Strukturierung mit Pflanzen, Steinen und Ästen; Versteckplätze; Trinkmöglichkeit; HQI- und Wärmestrahler

Bodengrund:

Lehmerde, Sand, zum Eingraben geeignet, stellenweise Schotter

Temperatur:

tagsüber 25-30 °C; lokale Erwärmung auf 35-45 °C durch Wärmestrahler Nachtabsenkung um ca. 10 °C; Einrichtung von warmen und kühlen Zonen

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit täglich 6-14 Stunden; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

40-60 %; bei Jungtieren 60-80 %; täglich sprühen

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Einrichtung:

trockenes Schutzhaus mit Substrat zum Eingraben und Öffnung nach Osten bis Südosten; sonnige Plätze mit leicht abtrocknendem Bodengrund; Schattenplätze und Versteckmöglichkeiten durch kleine Büsche, Stauden, Steine und Wurzeln; Wasserstellen; bei Jungtieren als Schutz vor Vögeln und Raubtieren mit Gitter abdecken; Hügel für die Eiablage

Bodengrund:

Blumenwiese, Lehmerde, Sand, stellenweise Schotter

Temperatur:

tagsüber mindestens 15 °C; nachts mindestens 10 °C

Besondere Hinweise: Winterruhe 3-5 Monate bei 4-6 °C

1.2.16. Cuora galbinifrons (Hinterindische Scharnierschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

über 15 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,20 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,10 m²

0,30 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

ein Drittel des Terrariums als flacher Wasserteil; Ausstattung mit Schwimmpflanzen; Versteckplätzen aus Pflanzen und Wurzeln; auf dem Landteil Wärmelampen; UV-Strahler

Bodengrund:

Mischung aus feinem Sand, Erde und Rindenmulch, zum Eingarben geeignet

Temperatur:

Sommer: 20-30 °C, unter der Wärmelampe bis 35 °C;Winter: zwei- bis dreimonatige Winterruhe bei 10-15 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 8-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Einrichtung:

flaches, stark bepflanztes Wasserbecken; Landteil mit Versteckplätzen und schattenspendenden Stauden

Bodengrund:

Mischung aus feinem Sand, Erde und Rindenmulch, zum Eingraben geeignet

Besondere Hinweise: Freilandaufenthalt von Anfang Mai bis Anfang Oktober; anschließend zwei- bis dreimonatige Winterruhe; danach Aufenthalt im Zimmerterrarium bis zum nächsten Sommer

1.2.17. Kachuga tecta (Indische Dachschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

15-20 cm

über 20 cm

1-2 Tiere

300 l

500 l

750 l

1000 l

Landteil

0,05 m²

0,10 m²

0,20 m²

0,30 m²

jedes weitere Tier

100 l

150 l

250 l

350 l

Landteil

0,02 m²

0,06 m²

0,10 m²

0,15 m²

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Steine

Bodengrund:

Sand, Kies

Landteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen; Wärmestrahler

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch

Temperatur:

Sommer: 28-32 °C; Winter: 20-25 °C; unter dem Wärmestrahler je nach Jahreszeit 35-40 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit 10-14 Stunden täglich; HQIStrahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Besondere Hinweise: nur für die Haltung im Zimmerterrarium oder Glashaus geeignet.

1.2.18. Chelonoidis (Geochelone) carbonaria (Köhlerschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-20 cm

20-30 cm

über 30 cm

1-2 Tiere

1,00 m²

1,50 m²

3,00 m²

5,00 m²

jedes weitere Tier

0,30 m²

0,50 m²

0,70 m²

1,00 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Möglichkeit zum Graben; Strukturierung mit Ästen oder Pflanzen; Versteckplätze; Trink- und Bademöglichkeit; Wärmestrahler; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Erde, Rindenmulch, Sand, zum Eingraben geeignet

Temperatur:

tagsüber 25-30 °C; lokale Erwärmung durch Wärmestrahler auf 35-45 °C; Nachtabsenkung um etwa 5 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 10-14 Stunden; HQI-Strahler für Beleuchtungsintensität verwenden; UV–Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

um 70 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage;

Einrichtung:

beheizbares Schutzhaus oder Zugang ins Glashaus oder Wintergarten mit Wärmestrahler für kühle Tage; beheizte Eiablagestelle

Bodengrund:

Bepflanzung mit schattenspendenden Sträuchern oder Stauden, dazwischen Freiflächen; Trink- und Bademöglichkeit; schnell abtrocknender Lehmerde

Temperatur:

sollte nicht für längere Zeit unter 20 °C sinken

1.2.19. Astrochelys (Geochelone) radiata (Madagassische Strahlenschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-20 cm

20-30 cm

über 30 cm

1-2 Tiere

1,00 m²

1,50 m²

3,00 m²

5,00 m²

jedes weitere Tier

0,30 m²

0,50 m²

0,70 m²

1,00 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Strukturierung mit Ästen, Steinen oder Pflanzen; Versteckplätze; Trinkmöglichkeit; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand, Lehmerde, flache Steine

Temperatur:

Regenzeit: tagsüber 28-35 °C; lokale Erwärmung auf 35-40 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um ca. 5-8 °C; Trockenzeit: tagsüber 22-30 °C; lokale Erwärmung auf 35-45 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um ca. 8-10 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 10–14 Stunden; HQI-Strahler für Beleuchtungsintensität verwenden; UV–Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

Regenzeit: 60-100 %; täglich mehrmals sprühen; Trockenzeit: 40–60 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage;

Einrichtung:

Bepflanzung mit schattenspendenden Sträuchern oder Stauden, dazwischen Freiflächen; beheizbares Schutzhaus oder Zugang ins Glashaus oder in den Wintergarten mit Wärmestrahler für kühle Tage; Trinkmöglichkeit

Bodengrund:

schnell abtrocknender Lehmerde und Sand

Temperatur:

sollte nicht dauerhaft unter 15 °C sinken

1.2.20. Testudo graeca graeca (Maurische Landschidlkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 6 cm

6-12 cm

über 12 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,00 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,20 m²

0,40 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Strukturierung mit Pflanzen, Steinen und Ästen; Versteckplätze; Trinkmöglichkeit; HQI- und Wärmestrahler

Bodengrund:

Lehmerde, Sand, zum Eingraben geeignet; stellenweise Schotter

Temperatur:

Sommer: tagsüber 25-35 °C; lokale Erwärmung auf 35-45 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um ca.15-20 °C; Winter: tagsüber 15-35 °C; lokale Erwärmung auf 25-30 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um ca. 5-10 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit täglich 6-14 Stunden; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

40-60 %; bei Jungtieren 60-80 %; täglich sprühen

Besondere Hinweise: Testudo graeca graeca halten keine Winterruhe im herkömmlichen Sinn; sie sind ganzjährig aktiv, Ruheperioden werden häufig während des Sommers eingelegt; von einer Freilandhaltung ist abzuraten; Unterbringung in einem Wintergarten oder Glashaus

1.2.21. Testudo graeca ibera (Maurische Landschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 6 cm

6-12cm

über 12 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,00 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,20 m²

0,40m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Strukturierung der Bodenfläche mit Pflanzen, Steinen und Ästen; Versteckplätze; Trinkmöglichkeit; Wärmestrahler; UV-Strahler

Bodengrund:

Lehmerde, Sand, zum Eingraben geeignet, stellenweise Schotter

Temperatur:

tagsüber 25-30 °C; lokale Erwärmung auf 35-45 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um ca. 10 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit täglich 6-14 Stunden; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

40-60 %; bei Jungtieren 60-80 %; täglich sprühen

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage;

Einrichtung:

trockenes Schutzhaus mit Substrat zum Eingraben und Öffnung nach Osten bis Südosten; sonnige Plätze mit leicht abtrocknendem Bodengrund; Schattenplätze und Versteckmöglichkeiten unter kleinen Büschen, Stauden und Steinen etc; Wasserstelle; Gehege bei Jungtieren als Schutz vor Vögeln und Raubtieren mit Gitter abdecken; Hügel für die Eiablage

Bodengrund:

Blumenwiese, Lehmerde, Sand, stellenweise Schotter

Temperatur:

tagsüber mindestens 15 °C; nachts mindestens 10 °C

Besondere Hinweise: Winterruhe je nach Herkunft 3-5 Monate bei 4-6 °C

1.2.22. Chrysemys picta belli (Zierschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

über 15 cm

1-2 Tiere

300 l

500 l

750 l

Landteil

0,05 m²

0,10 m²

0,20 m²

jedes weitere Tier

100 l

150 l

250 l

Landteil

0,02 m²

0,06 m²

0,10 m²

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln, Steine und Wasserpflanzen; HQI-Strahler; UV-Strahler

Bodengrund:

Kies oder Sand

Landteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen; Wärmestrahler

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch

Temperatur:

Sommer: Wassertemperatur 22-28 °C; Lufttemperatur unter dem Wärmestrahler 35-40 °C; Winter: zwei- bis dreimonatige Winterruhe bei 8-15°C

Beleuchtungsdauer:

im Sommer mindestens 12 Stunden täglich; im Winter 6-8 Stunden täglich; UV-Bestrahlung täglich

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Wasserpflanzen

Bodengrund:

Sand, Kies

Landteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen

Bodengrund:

Lehmerde, Rindenmulch

Besondere Hinweise: Exemplare aus dem nördlichen Teil des Verbreitungsgebietes sind für den ganzjährigen Aufenthalt im Gartenteich geeignet

1.2.23. Chelonidis (Geochelone) denticulata (Waldschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-20 cm

20-30 cm

30-40 cm

über 40 cm

1-2 Tiere

1,00 m²

1,50 m²

3,00 m²

5,00 m²

7,00 m²

jedes weitere Tier

0,30 m²

0,50 m²

0,70 m²

1,00 m²

1,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Strukturierung mit Steinen, Ästen und Pflanzen; Versteckplätze; Trink- und Bademöglichkeit; HQI- und Wärmestrahler; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Erde, Rindenmulch, Sand; zum Eingarben geeignet

Temperatur:

tagsüber 25-30 °C; lokale Erwärmung auf 35-45 °C; durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um etwa 5 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 10-14 Stunden; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

um 70 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage;

Einrichtung:

Bepflanzung mit schattenspendenden Sträuchern oder Stauden, dazwischen Freiflächen; Trink- und Bademöglichkeit; beheizbares Schutzhaus oder Zugang ins Glashaus oder Wintergarten mit Wärmestrahler für kühle Tage

Bodengrund:

schnell abtrocknende Lehmerde

Temperatur:

sollte nicht für längere Zeit unter 20 °C sinken

1.2.24. Kinosternon subrubrum (Pennsylvania-Klappschidlkröte (Anm.: richtig: Klappschildkröte))

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 6 cm

6-10 cm

über 10 cm

1-2 Tiere

80 l

150 l

300 l

jedes weitere Tier

10 l

20 l

50 l

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

Aufbauten bis zur Wasseroberfläche; zahlreich Versteckplätze aus Wurzeln, Pflanzen uns Steine; UV-Strahler

Bodengrund:

Kies, Sand

Landteil:

Einrichtung:

Wurzeln und Pflanzen als Versteckplätze; Wärmestrahler

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch

Temperatur:

Sommer: 20-28 °C, unter dem Wärmestrahler 35-40°C; Winter: 2 Monate Winterruhe bei 8-12 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit 6-14 Stunden täglich; UVBestrahlung täglich

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Wasserteil:

Einrichtung:

mehrere kleine flache Teiche mit vielen Wasserpflanzen und Wurzeln als Versteckplätze

Bodengrund:

Sand, feiner Kies

Landteil:

Einrichtung:

Pflanzen und Wurzeln als Versteckplätze

Bodengrund:

Lehmerde, Sand, Rindenmulch

1.2.25. Rhinoclemmys pulcherrima (Pracht-Erdschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

über 15 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,20 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,10 m²

0,30 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Aquaterrarium – ca. ein Drittel bis die Hälfte der Fläche als flachen Wasserteil gestalten; Versteckmöglichkeiten aus Wurzeln und Pflanzen; Wärmestrahler; UV-Strahler

Bodengrund:

Landteil: Torf mit Laubschicht; Wasserteil: Sand, feiner Kies

Temperatur:

22-30 °C; unter dem Wärmestrahler bis 40 °C

Beleuchtungsdauer:

-14 Stunden täglich; UV-Bestrahlung täglich

Besondere Hinweise: nur für die Haltung im Zimmerterrarium oder Glashaus geeignet

1.2.26. Trachemys scripta elegans (Rotwangen-Schmuckschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

15-20 cm

über 20 cm

1-2 Tiere

300 l

500 l

750 l

1000 l

Landteil

0,05 m²

0,10 m²

0,20 m²

0,30 m²

jedes weitere Tier

100 l

150 l

250 l

350 l

Landteil

0,02 m²

0,06 m²

0,10 m²

0,15 m²

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Pflanzen und Wurzeln

Bodengrund:

Sand, Kies

Landteil:

Einrichtung:

Sonnenplatz mit Wärmestrahler; Versteckplätze aus Pflanzen und Wurzeln

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch

Temperatur:

Sommer: 22-30 °C; unter Wärmestrahler 35-40 °C Winter: 2-3 Monate Ruheperiode bei 10-14 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit 8-14 Stunden täglich; HQIStrahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich.

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Pflanzen, Wurzeln und Ästen; Flachwasserbereiche

Bodengrund:

Sand, Kies

Landteil:

Einrichtung:

Versteckplätze aus Pflanzen, Wurzeln und Ästen

Bodengrund:

Lehmerde, Sand

Besondere Hinweise: für den Aufenthalt im Gartenteich den Sommer über geeignet; die Winterruhe sollte nur unter kontrollierten Bedingungen erfolgen

1.2.27. Terrapene ornata (Schmuck-Dosenschidlkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 8 cm

8-12 cm

über 12 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,00 m²

1,50 m²

jedes weitere Tier

0,10 m²

0,20 m²

0,30 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Versteckmöglichkeit aus Wurzeln, Steine und Pflanzen; Wärmestrahler; UVStrahler; Trinkmöglichkeit

Bodengrund:

Lehmerde, Sand

Temperatur:

Sommer: 22-30 °C; unter Wärmestrahler bis 35 °C; Winter: 2-3 Monate Winterruhe bei 12-18 °C

Beleuchtungsdauer:

8-14 Stunden täglich; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

40-80 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage;

Einrichtung:

Versteckmöglichkeiten aus Wurzeln, Steinen und Pflanzen; einige vegetationsfreie Stellen zum Sonnen; Trinkmöglichkeit

Bodengrund:

Lehmerde, Sand, feiner Kies

Besondere Hinweise: für den Freilandaufenthalt während des Sommers geeignet; die Winterruhe sollte nur unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden

1.2.28. Chelydra serpentine serpentine (Schnappschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 20 cm

20-30 cm

30-40 cm

über 40 cm

1-2 Tiere

150 l

300 l

500 l

800 l

Landteil

0,20 m²

0,50 m²

1,00 m²

2,00 m²

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplatz aus Wurzeln oder unter eingeklebtem Landteil; der Wasserstand muss so gewählt werden, dass die Tiere durch Heben des Kopfes die Wasseroberfläche erreichen

Bodengrund:

Kies oder Sand

Landteil:

Einrichtung:

muss dem Tier die Möglichkeit zum Aufheizen unter einer Wärmelampe bieten; Versteckplätze

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch

Temperatur:

Wassertemperatur: Sommer 22-28 °C; Winter: 4-10°C (Winterruhe 2-4 Monate); Lufttemperatur: unter dem Wärmestrahler 35-45 °C

Beleuchtungsdauer:

im Sommer mindestens 12 Stunden; im Winter 6-8 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage

Wasserteil:

Einrichtung:

Versteckplätze; Verkrautete Bereiche; Flachwasserbereiche (Wasserstand so, dass das Tier durch das heben des Kopfes die Wasseroberfläche erreichen kann)

Bodengrund:

Kies oder Sand

Landteil:

Einrichtung:

ausreichend dimensioniert; der Größe der Tiere angepasst; Versteckplätze

Bodengrund:

Lehmerde, Sand

Besondere Hinweise: Chelydra serpentina sperentina ist für den ganzjährigen Aufenthalt in Freilandanlagen geeignet; Unterarten aus südlichen Verbreitungsgebieten im Winter nicht unter 10 °C halten; Vorsicht, Bisse können schwere Verletzungen verursachen!

1.2.29. Malacochersus tornieri (Spaltenschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

über 15 cm

1-2 Tiere

1,00 m²

1,50 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,20 m²

0,40 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Spalten aus aufeinandergeschichteten und verklebten, abgerundeten Steinen Versteckplätze; Trinkmöglichkeit; UV-Strahler

Bodengrund:

grober Sand; Lehm; flache Steine

Temperatur:

Regenzeit: tagsüber 25-30 °C; lokale Erwärmung auf 35-40 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um ca. 5-8 °C; Trockenzeit: tagsüber 22-30 °C; lokale Erwärmung auf 35-45 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um ca. 8-10 °C

Beleuchtungsdauer:

unter Beibehaltung eines natürlichen Tag-Nachtrhythmus täglich 10-14 Stunden; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

Regenzeit: 5-6 Monate 60-100 %; täglich mehrmals sprühen; Trockenzeit: 6-7 Monate 40-60 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage;

Einrichtung:

Bepflanzung mit einigen schattenspendenden Sträuchern oder Stauden; dazwischen fix verankerte Steinaufbauten mit Spalten als Versteckmöglichkeiten; beheizbares Schutzhaus oder Zugang in ein Glashaus oder einen Wintergarten; Wärmestrahler für kühle Tage; Trinkmöglichkeit

Bodengrund:

schnell abtrocknender Lehm- oder Sandboden

Temperatur

sollte nicht für längere Zeit unter 18 °C sinken

1.2.30. Centrochelys sulcata (Spornschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-25 cm

25-40 cm

40-55 cm

über 55cm

1-2 Tiere

1,00 m²

2,50 m²

4,00 m²

6,00 m²

10,00 m²

jedes weitere Tier

0,30 m²

0,60 m²

1,00 m²

1,50 m²

3,00 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

mit gut verankerten Ästen und Steinen Versteckplätze schaffen; 1 x pro Woche Trinkmöglichkeit anbieten, Wärmestrahler; UV-Strahler

Bodengrund:

grober Sand, Lehm, flache Steine

Temperatur:

Regenzeit: 4-6 Monate; tagsüber 28-35 °C; lokale 35-40 °C unter Wärmestrahler; Nachtabsenkung um etwa 10-12 °C; Trockenzeit: 6-8 Monate; tagsüber 25-35 °C, lokale Erwärmung auf 38-45 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um etwa 12-15 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 10–14 Stunden; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

Regenzeit: 60-100 %, täglich mehrmals sprühen; Trockenzeit: 40–60 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage;

Einrichtung:

Bepflanzung mit schattenspendenden Sträuchern oder Stauden, dazwischen Freiflächen; beheizbares Schutzhaus oder Zugang ins Glashaus oder Wintergarten; Wärmestrahler oder Heizmatten für kühle Tage;

Bodengrund:

schnell abtrocknender Lehm- oder Sandboden

Temperatur

sollte nicht für längere Zeit unter 15 °C sinken

1.2.31. Geoclemys hamiltonii (Strahlen-Dreikielschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-15 cm

15-20 cm

über 20 cm

1-2 Tiere

300 l

500 l

750 l

1000 l

Landteil

0,05 m²

0,10 m²

0,20 m²

0,30 m²

jedes weitere Tier

100 l

150 l

250 l

350 l

Landteil

0,05 m²

0,10 m²

0,15 m²

0,20 m²

Zimmerterrarium

Wasserteil:

Einrichtung:

Strukturierung mit Ästen oder Steinen zum Herausklettern

Landteil:

Einrichtung:

Holz, Steine, Bepflanzung; Sonnenplatz mit Wärmestrahler

Bodengrund:

Sand

Temperatur:

Lufttemperatur tagsüber 25-33 °C; zusätzlich lokalen Wärmestrahler am Sonnenplatz; Wassertemperatur 24-29 °C

Beleuchtungsdauer:

unter Beibehaltung eines natürlichen Tag-Nachtrhythmus täglich 10-12 Stunden

Besondere Hinweise: eine kühlere Ruhephase von 6-8 Wochen in den Monaten November/Dezember bei Luft- und Wassertemperaturen von 20-22 °C ist empfehlenswert

1.2.32. Testudo horsfieldii (Vierzehenschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 6 cm

6-12cm

über 12 cm

1-2 Tiere

0,50 m²

1,00 m²

2,00 m²

jedes weitere Tier

0,20 m²

0,40 m²

0,50 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Strukturierung mit Steinen und Ästen; Versteckplätze; Trinkmöglichkeit; UVStrahler

Bodengrund:

Lehmerde, Sand, zum Eingraben geeignet, stellenweise Schotter

Temperatur:

tagsüber 25-30 °C; lokale Erwärmung auf 35-45 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um ca. 10 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit 6-14 Stunden täglich; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

40-60 %; bei Jungtieren 60-80 %; täglich sprühen

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage;

Einrichtung:

trockenes Schutzhaus, ausgestattet mit Substrat zum Eingraben; Öffnung des Schutzhauses möglichst nach Osten bis Südosten; sonnige Plätze mit leicht abtrocknendem Bodengrund; Versteckmöglichkeiten unter kleinen Büschen, Stauden, Steinen oder Wurzeln; Trinkmöglichkeit; bei Jungtieren Freilandterrarium als Schutz vor Vögeln und Raubtieren mit Gitter abdecken; Hügel für die Eiablage

Bodengrund:

Blumenwiese, Lehmerde, Sand, zum Eingraben geeignet, stellenweise Schotter

Temperatur

tagsüber mindestens 15 °C; nachts mindestens 10 °C

Besondere Hinweise: Steppenschildkröten vertragen unser nasskaltes Frühjahrs- und Herbstklima sehr schlecht, deshalb sollte das Schutzhaus tagsüber in kühlen Perioden auf zumindest 20 °C erwärmt werden; Winterruhe 3-5 Monate bei 4-8 °C

1.2.33. Geochelone paradalis (Pantherschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 10 cm

10-20 cm

20-35 cm

über 35 cm

1-2 Tiere

1,00 m²

1,50 m²

3,50 m²

6,00 m²

jedes weitere Tier

0,30 m²

0,50 m²

1,00 m²

1,20 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Strukturierung mit Pflanzen, Ästen und Steinen; Versteckplätze; Trinkmöglichkeit 1 x pro Woche; HQI- und Wärmestrahler; UV-Strahler

Bodengrund:

grober Sand, Lehm, zum Eingraben geeignet; flache Steine

Temperatur:

Regenzeit: tagsüber 28-35 °C; lokale Erwärmung auf 35-40 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um etwa 5-8 °C; Trockenzeit: tagsüber 22-30 °C; lokale Erwärmung auf 35-45 °C durch Wärmestrahler; Nachtabsenkung um etwa 8-10 °C

Beleuchtungsdauer:

unter Beibehaltung eines natürlichen Tag-Nachtrhythmus täglich 10-14 Stunden; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität verwenden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

Regenzeit: 6-8 Monate lang 60-100 %, täglich mehrmals sprühen; Trockenzeit: 4-6 Monate lang 40–60 %

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage;

Einrichtung:

Bepflanzung mit schattenspendenden Sträuchern oder Stauden, dazwischen großzügige Freiflächen; beheizbares Schutzhaus oder Zugang ins Glashaus oder Wintergarten; Wärmestrahler für kühle Tage;

Bodengrund:

schnell abtrocknender Lehm- oder Sandboden

Temperatur

sollte nicht für längere Zeit unter 15 °C sinken

1.2.34. Geoemyda spengleri (Zacken-Erdschildkröte)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere

bis 6 cm

6-12 cm

über 12 cm

1 Tier

0,15 m²

0,50 m²

0,80 m²

Zimmerterrarium

Einrichtung:

Versteckmöglichkeiten aus Wurzeln, Rinde und Pflanzen; Leuchtstoffröhre; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand-Erde-Gemisch, Rindenmulch, Mosspolster, Torfmoos, Laub

Temperatur:

Sommer: 20–28 °C; Winter: zwei- bis dreimonatige Ruheperiode bei 10-15 °C; sonst 20-24 °C

Beleuchtungsdauer:

je nach Jahreszeit 10-14 Stunden täglich; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

über 70 %, tägliches Sprühen notwendig

Freilandterrarium

Lage:

sonnige, windgeschützte Lage;

Einrichtung:

Schatten durch dichten Staudenbewuchs; feuchte Zonen; Versteckplätze und Rinden – oder Holzstücken

Bodengrund:

Mischung aus feinem Sand, Erde und Rindenmulch, der sich zum Eingraben eignet

Besondere Hinweise: Freilandhaltung nur von Mitte Mai bis Ende September simuliert den natürlichen Spätsommer und Herbst; anschließend 2-3 monatige Winterruhe; danach Aufenthalt im Zimmerterrarium bis zum nächsten Sommer; Geomyda spengleri ist relativ stressempfindlich; nur in großen, reich strukturierten Terrarien, wenn sie sich dem Blickbereich des Artgenossen entziehen kann, lässt sich diese Art paarweise halten

1.2.35. Geochelone gigantea (Seychellen-Riesenschildkröten) und

1.2.36 Geochelone nigra (Galapagos-Schildkröte)

Gehege/Mindestmaße

Anzahl der Tiere

1-2 Tiere

Innengehege

10,00 m²

Außengehege

20,00 m²

jedes weitere Tier

Innengehege

5,00 m²

Außengehege

10,00 m²

Innengehege

Einrichtung:

Fußbodenheizung mit Oberflächentemperaturen von 22° bis 26°C; Futterplatz auf Stein- oder Betonplatte; lokale Wärmestrahlung von oben bis 35°C; – Lampen mit Tageslichtspektrum; täglich 2 Stunden UV- Bestrahlung mit Ultra-Vita-Lux 300 W in 2 m Höhe; beheiztes Wasserbecken zum Baden mit mind. 30 cm Wasserstand und 25°c Wassertemperatur

Bodengrund:

Sand mind. 20 cm hoch

Temperatur:

22° bis 28° C Lufttemperatur

Beleuchtungsdauer:

10 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 80 % wechselnd

Außengehege

Einrichtung:

Sonnige Wiese mit einigen Schatten spendenden Büschen und Tage, wenn keine direkte Verbindung zum Innengehege und Bäumen; Unterstand mit Wärmestrahlern für kalte Nächte besteht.

Besondere Hinweise: Aufenthalt im Außengehege nicht unter 18° Bodentemperatur; immer Laub (z. B. Ficus) frisch oder getrocknet zusätzlich anbieten

2. Mindestanforderungen an die Haltung von Schlangen

2. 1. Allgemeine Haltungsbedingungen

(1) Die Mindestanforderungen gelten für die Pflege erwachsener Tiere. Zur Aufzucht von Jungschlangen können Kleinbehälter erforderlich sein, deren Abmessungen die geforderten Maße erheblich unterschreiten. Das gleiche gilt für Behälter, in denen die Schlangen zur Trocken- und Winterruhe untergebracht werden sollen.

(2) Die nachfolgenden Angaben sind Mindestmaße die das Terrarium in denen die Tiere gehalten werden aufweisen muss:

1. Schlangen-bodenbewohnend, bis 2,5m:

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m2

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m2

1- 2 Tiere, bis 20cm

0.1

0,2

0,015

1- 2 Tiere, 20-50cm

0.2

0,3

0.05

1-2 Tiere, 50-100cm

0,5

0.4

0.15

1-2 Tiere, 100-150cm

0.9

0,6

0.2

1-2 Tiere, 150-200cm

1,2

0,8

0,4

1-2 Adulte

1,5

1,2

0,6

2. Schlangen-kletternd, bis 2,5m:

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m2

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m2

1-2 Tiere, bis 50cm

0,2

0,4

0,05

1-2 Tiere, 50-100cm

0,5

0.6

0.1

1-2 Tiere, 100-150cm

0.9

1

0.2

1-2 Tiere, 150-200cm

1,2

1,5

0,4

1-2 Adulte

1,5

1,8

0,6

2.2. Spezielle Haltungsbedingungen für ungiftige Schlangen

2.2.1. Lamprophis fuliginosus (Braune Hausschlange)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m2

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m2

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,015

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,05

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,15

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; kleineres Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde, Sand

Temperatur:

tagsüber 24-28 °C; lokal bis 35 °C; nachts 20-24 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: Meist nicht notwendig, bei Tieren aus dem nördlichen oder südlichen Afrika Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-6 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-8 ºC für 2-4 Monate

2.2.2 Elaphe longissima (Äskulapnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,40

0,015

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,05

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,90

0,80

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert;Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-29 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 18-23ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Viertel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: je nach Herkunft der Tiere 3-5 Monate bei 3-8 ºC

2.2.3. Dasypeltis scabra (Afrikanische Eierschlange)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,015

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,05

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,15

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; kleineres Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf-Sand-Gemisch, Erde, Sand

Temperatur:

tagsüber 24-28 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 20-24 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: je nach Herkunft der Tiere Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-6 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-10 °C für 2-4 Monate

2.2.4. Lampropeltis pyromelana (Arizona-Bergkönigsnatter)

Terrarium/Mindestmaßen

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,015

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,05

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,15

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze aus Steinen oder Holz; Trinkgefäß; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde, Sand

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 °C; lokal bis 32 °C; nachts 18-24°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-70 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 3-4 Monate bei 8-12 °C

2.2.5. Elaphe schrencki (Amurnatter)

Terrarium/Mindestmaßen

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,40

0,015

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,05

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,15

1-2 adulte Tiere

0,90

0,60

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze aus Steinen oder Holz; günstig sind mehrere verzweigte Kletteräste; Lichtquellen, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 22-28 °C, lokal bis 35 °C; nachts 18-22°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Viertel bis die Hälfte des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 4-5 Monate bei 2-10 °C

2.2.6. Elaphe bairdi (Bairds Kletternatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,015

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,05

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,40

0,10

1-2 adulte Tiere

0,90

0,60

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 25-29 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 20-25ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Viertel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 3-4 Monate bei 8-12 ºC

2.2.7. Bothrochilus boa (Bismarckzwergpython)

Terrarium/Mindestmaßen

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,20

0,30

0,05

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,40

0,10

1-2 adulte Tiere

0,90

0,80

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze; Wasserbecken zum Baden; feuchtes Moos; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; bei Bedarf leichte Zusatzheizung; unter Umstände als Bodenheizung zur Anhebung der Luftfeuchtigkeit

Bodengrund:

tief, locker, z. B. Torf oder Erde

Temperatur:

tagsüber 30-32 °C, lokal bis 36 °C durch Strahlungswärme; nachts 25-26 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Boden im größten Teil des Beckens leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um ca. 4 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 °C

2.2.7. Python curtus (Buntpython, Blutpython)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,50

0,60

0,20

1-2 Tiere, 50-100 cm

1,0

0,80

0,40

1-2 adulte Tiere

2,0

1,20

0,60

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze, bei Jungtieren ist eine dicke Laubschicht als Versteck günstig; ein Wasserbecken zum Baden; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; bei Bedarf eine leichte Zusatzheizung

Bodengrund:

Torf oder Erde, tief und locker

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 30-32 ºC; lokal bis 36 ºC durch Strahlungswärme; nachts 25-28 ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

75-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

der größte Teil des Bodengrundes ist permanent feucht zu halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Belichtungsdauer um 3-4 Stunden

2.2.8. Dasypeltis inornata (Braune Eierschlange)

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20cm

0,10

0,40

0,015

1-2 Tiere, 20-50cm

0,20

0,60

0,05

1-2 adulte Tiere

0,50

0,80

0,15

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; kleineres Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde, Sand

Temperatur:

tagsüber 24-28 °C; lokal bis 35 °C; nachts 18-24 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-70 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Eierfresser! Überwinterung: Absenkung der Temperatur auf 15-18 °C für 3 Monate

2.2.9. Boa constrictor imperator (Abgottschlange)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,50

0,60

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,80

0,60

0,20

1-2 Tiere, 100-150 cm

1,20

0,80

0,40

1-2 Tiere, 150-200 cm

1,50

1,50

0,60

1-2 adulte Tiere

2,00

1,80

0,80

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; ausreichend dimensioniertes Wasserbecken; mehrere verzweigte Kletteräste; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; bei Bedarf leichte Zusatzheizung

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 26-32 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 20-24 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. die Hälfte des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 ºC für 6-8 Wochen

2.2.10. Elaphe (Senticolis) flavirufa (Mexikanische Nachtnatter)

Terrarium/Mindestmaße:

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,05

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,05

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,40

0,10

1-2 adulte Tiere

0,90

0,60

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz, Äste oder Zweige zum Klettern; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 25-28 ºC; lokal bis 36 ºC, nachts 20-23ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Drittel des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: im Winter für etwa 2 Monate Absenkung der Tagestemperatur um ca. 5 ºC und Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 3-4 Stunden

2.2.11. Corallus enydris (Gartenboa)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,10

0,40

0,05

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,10

1-2 Tiere, 100-150 cm

0,90

1,00

0,20

1-2 adulte Tiere

1,20

1,50

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Kletteräste, Wasserbecken, Beleuchtung als Wärmequelle, bei Bedarf leichte Zusatzheizung, unter Umstände als Bodenheizung zur Anhebung der Luftfeuchtigkeit

Bodengrund:

gut feuchtigkeitsspeicherndes Material wie z. B. Torf oder Erde

Temperatur:

tagsüber: 26-30 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 23-25 ºC

Beleuchtungsdauer:

12-14 Stunden pro Tag

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. die Hälfte des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden; Absenkung der Temperatur um 3-4 ºC und leichte Verringerung der Feuchtigkeit

2.2.12. Liasis childreni (Gefleckter Python)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,02

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,05

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,15

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; Wasserbecken zum Baden; Beleuchtung, auch als Wärmequelle; bei Bedarf leichte Zusatzheizung

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemsich oder Erde

Temperatur:

tags 25-30 ºC, lokal bis 35 ºC; nachts 23-25 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 -90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Viertel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 °C

2.2.13. Elaphe carinata (Gekielte Kletternatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,10

1-2 Tiere, 100-150 cm

0,90

0,80

0,20

1-2 adulte Tiere

1,20

1,00

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; ausreichend dimensioniertes Wasserbecken; günstig sind mehrere verzweigte Kletteräste; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 18-22ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Drittel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 3-4 Monate bei 8-15 ºC

2.2.14. Elaphe obsoleta spiloides (Graue Erdnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

0,90

0,80

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; günstig sind mehrere verzweigte Kletteräste; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 22-28 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 20-24°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Viertel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 3-5 Monate bei 7-12 ºC

2.2.15. Morelia (Chondropython) viridis (Grüner Baumpython)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,90

1,00

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Kletteräste; Wasserbecken; Beleuchtung als Wärmequelle; bei Bedarf leichte Zusatzheizung, unter Umständen als Bodenheizung zur Anhebung der Luftfeuchtigkeit

Bodengrund:

gut feuchtigkeitsspeicherndes Material wie z. B. Torf oder Erde

Temperatur:

tagsüber 29-31 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 23-25 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Boden fast im gesamten Becken feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 º; während der Paarungszeit dürfen nicht mehrere Männchen zusammen gehalten werden, da sie sonst kämpfen und einander schwere Verletzungen zufügen können

2.2.16. Corallus caninus (Grüner Hundskopfschlinger)

Terrarium/Mindestmaßen

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,10

1-2 Tiere, 100-150 cm

0,90

1,00

0,20

1-2 adulte Tiere

1,20

1,50

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Kletteräste; Wasserbecken; Beleuchtung als Wärmequelle; bei Bedarf leichte Zusatzheizung; unter Umstände als Bodenzeitung zur Anhebung der Luftfeuchtigkeit

Bodengrund:

gut feuchtigkeitsspeicherndes Material wie z. B. Torf oder Erde

Temperatur:

tagsüber 29-31 °C, lokal bis 35 °C; nachts 23-25 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Boden fast im gesamten Becken feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 °C

2.2.17. Elaphe prasina (Grüne Strauchnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,30

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,60

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Äste oder Zweige zum Klettern und als Liegeplätze; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 20-27 ºC; lokal bis 32 ºC; nachts 18-21ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Drittel des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: je nach Herkunft der Tiere Überwinterung 1-3 Monate bei 17-20 ºC und Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-6 Stunden

2.2.18. Spilotes pullatus (Hühnerfresser)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1- 2 Tiere, bis 50 cm

0,20

0,40

0,05

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,15

1-2 Tiere, 100-150 cm

0,90

1,00

0,20

1-2 Tiere, 150-200 cm

1,20

1,50

0,40

1-2 adulte Tiere

1,50

1,80

0,60

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

mehrere verzweigte Kletteräste; Wasserbecken; Versteckplätze; Beleuchtung auch als Wärmequelle; bei Bedarf leichte Zusatzheizung; unter Umstände als Bodenheizung zur Anhebung der Luftfeuchtigkeit

Bodengrund:

gut Feuchtigkeit speicherndes Material wie z. B. Torf oder Erde

Temperatur:

tagsüber 24-28 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 20-24 °C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. die Hälfte des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 ºC

2.2.19. Elaphe helena (Indische Schmucknatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 adulte Tier

0,50

0,60

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 25-28 ºC; lokal bis 36 ºC; nachts 20-23ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Drittel des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: bei Tieren aus dem südlichen Teil des Verbreitungsgebiets im Winter Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden; bei Tieren aus dem Norden Überwinterung bei ca. 15 ºC für 2-3 Monate

2.2.20. Elaphe climacophora (Inselkletternatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

0,90

0,80

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 22-28 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 18-22ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Viertel des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung je nach Herkunft der Tiere 3-5 Monate bei 5-10 ºC

2.2.21. Lampropeltis getulus californiae (Kalifornische Königsnatter)

Terrarium/Mindestmaßen

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1Tier, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1 Tier, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1 Tier, 50-100 cm

0,50

0,40

0,20

1 adultes Tier

0,90

0,60

0,30

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze aus Steinen oder Holz; Trinkgefäß; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde, Sand

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 °C; lokal bis 35 °C; nachts 18-22°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

kleinen Bereich des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: je nach Herkunft 2-5 Monate bei 8-15 °C überwintern; Achtung beim Vergesellschaften: Tiere fressen auch Schlangen und Schlangeneier! Einzelhaltung

2.2.22. Lampropeltis getulus getulus (Kettennatter)

Terrarium/Mindestmaße:

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1Tier, bis 20 cm

0,10

0,20

Einzelhaltung

1 Tier, 20-50 cm

0,20

0,30

1 Tier, 50-100 cm

0,50

0,40

1 adultes Tier

0,90

0,60

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde, Sand

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 ºC, lokal bis 35 ºC; nachts 18-22ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Drittel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: je nach Herkunft 2-5 Monate bei 5-15 ºC überwintern; Schlangenfresser

2.2.23. Python regius (Königspython)

Terrarium/Mindestmaßen

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,90

0,70

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Kletterast; Versteckplatz; Wasserbecken; Beleuchtung als Wärmequelle; bei Bedarf leichte Zusatzheizung

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch oder Erde

Temperatur:

tagsüber 29-31 °C; lokal bis 35 °C; nachts 23-25 °C

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Viertel des Bodens permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden und Temperaturabsenkung um 4-6 °C

2.2.24. Elaphe guttata (Kornnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,015

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,05

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,40

0,10

1-2 adulte Tiere

0,90

0,60

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; günstig sind mehrere verzweigte Kletteräste; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 18-22ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Viertel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 2-5 Monate bei 8-15 ºC

2.2.25. Elaphe situla (Leopardnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,50

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,60

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze aus Steinen oder Holz; Lichtquellen, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; kleineres Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 °C, lokal bis 32 °C; nachts 18-22°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-70 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 4-5 Monate bei 8-12 °C

2.2.26. Sanzinia madagascariensis (Madagaskar – Hundskopfboa)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,10

1-2 Tiere, 100-150 cm

1,00

1,00

0,20

1-2 adulte Tiere

1,50

1,50

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz, Wasserbecken; mehrere verzweigte Kletteräste; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; bei Bedarf leichte Zusatzheizung

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 26-32 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 20-24 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

je nach geografischer Herkunft der Tiere 60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Viertel bis die Hälfte des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: von Oktober bis Dezember Absenkung der Tag- und der Nachttemperatur um 4-6ºC

und Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 3-4 Stunden

2.2.27. Lampropeltis calligaster (Prärie-Königsnatter, Maulwurfsnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde, Sand

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 ºC, lokal bis 35 ºC, nachts 18-22ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Viertel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: je nach Herkunft 2 bis 5 Monate bei 7-15 ºC überwintern

2.2.28 Lampropeltis mexicana (Mexikanische Königsnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Trinkgefäß Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde, Sand

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 ºC, lokal bis 32 ºC; nachts 20-26ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-70 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 3-4 Monate bei 8-12 ºC; Futterpause

2.2.29. Elaphe volpina (Fuchsnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

0,90

0,80

0,30

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze aus Steinen oder Holz; günstig sind mehrere verzweigte Kletteräste; ausreichend dimensioniertes Wasserbecken; Lichtquellen, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 22-28 °C, lokal bis 32 °C; nachts 16-20°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. die Hälfte des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 4-5 Monate bei 4-10 °C

2.2.30. Elaphe bimaculata (Zweifleckennatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,15

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze aus Steinen oder Holz; Lichtquellen, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; kleineres Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-30 °C, lokal bis 35 °C; nachts 18-22°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: 3-4 Monate Überwinterung bei 8-12 °C

2.2.31. Heterodon platyrhinos (Östliche Hakennatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen, Rinde oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

höhere Schicht aus Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 23-28 ºC, lokal bis 35 ºC, nachts 18-20°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Drittel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: je nach Herkunft der Tiere 3-5 Monate bei 4-12 ºC

2.2.32. Thamnophis sirtalis sirtalis (Östliche Strumpfbandnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß und Bademöglichkeit

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-30 °C; lokal bis 38 °C; nachts 18-24°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Drittel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: je nach Herkunft 2-5 Monate bei 2-15 °C

2.2.33. Elaphe persica (Persische Kletternatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,60

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-29 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 18-23°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Viertel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 3-4 Monate bei 5-8 ºC

2.2.34. Elaphe erythrura (Philippinen-Kletternatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,50

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

1,00

0,80

0,30

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 25-28 ºC; lokal bis 36 ºC; nachts 18-23 ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Drittel des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: im Winter Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden

2.2.35. Bogertophis (Elaphe) subocularis (Trans-Pecos – Rattennatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 20-50cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100cm

0,50

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

0,90

0,80

0,30

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; kleines Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 20-25ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

40-70 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 3-4 Monate bei 10-15 ºC

2.2.36. Epicrates cenchria cenchria (Regenbogenboa)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,40

0,20

1-2 adulte Tiere

0,90

0,80

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze; Wasserbecken zu Baden; Beleuchtung als Wärmequelle; bei Bedarf leichte Zusatzheizung

Bodengrund:

gut feuchtigkeitsspeicherndes Material wie z. B. Torf oder Erde

Temperatur:

tagsüber 29-31 °C; lokal bis 35 °C; nachts 23-25 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. die Hälfte des Bodens feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 °C

2.2.37. Elaphe porphyracea coxi (Rote Thailand-Bambusnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen, Rinde oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

höhere Schicht aus Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 20-25 ºC; lokal bis 30 ºC; nachts 18-20°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. die Hälfte des Bodengrundes permanent feucht, aber nicht nass halten

Besondere Hinweise: im Winter Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 3-4 Stunden

2.2.38. Liasis mackloti savuensis (Savu-Python)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,40

0,40

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,80

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

1,20

0,80

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; Wasserbecken zum Baden; feuchtes Moos; Lichtquelle – die auch die notwendige Wärme produziert; Zusatzheizung; Bodenheizung, Wasserbecken zum Baden.

Bodengrund:

Torf, Erde, Moos

Temperatur:

Tag 28-32 ºC; lokal bis 36 ºC; Strahlungswärme; nachts 25-27 ºC

Luftfeuchtigkeit:

90 %

Bodenfeuchtigkeit:

50 % des Bodens feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden und Absenkung der Tagestemperatur um 3-4 °C

2.2.39. Elaphe taeniura (Schönnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,40

0,10

1-2 Tiere, 100-150 cm

1,20

0,60

0,40

1-2 adulte Tiere

1,50

0,80

0,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze aus Steinen oder Holz; ausreichend dimensioniertes Wasserbecken; günstig sind mehrere verzweigte Kletteräste; Lichtquellen, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert.

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 °C, lokal bis 35 °C; nachts 18-22°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Drittel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: je nach Herkunft 2-4 Monate bei 10-15 °C; bei den tropischen Unterarten Elaphe taeniuraridleyi und Elaphe taeniura grabowskyi nur Temperaturabsenkung um 2-4 °C

2.2.40. Elaphe obsoleta obsoleta (Schwarze Erdnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,40

0,20

1-2 adulte Tiere

0,90

0,60

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; günstig sind mehrere verzweigte Kletteräste; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 22-28 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 18-22ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Viertel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 3-5 Monate bei 4-8 ºC

2.2.41. Lampropeltis triangulum sinaloae (Sinaloa-Königsnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Trinkgefäß; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde, Sand

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 22-28 ºC, lokal bis 35 ºC; nachts 18-24ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

65-85 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Viertel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: 2-3 Monate bei 10-15 ºC überwintern; Achtung beim Vergesellschaften, Tiere fressen auch Schlangen und Schlangeneier!

2.2.42. Python molurus pimbura (Sri Lanka Tigerpython)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,40

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,80

0,60

0,20

1-2 Tiere, 100-150 cm

1,20

1,20

0,40

1-2 adulte Tiere

2,00

1,80

0,80

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

starker Kletterast; Versteckplatz; ausreichend dimensioniertes Wasserbecken; Beleuchtung als Wärmequelle; bei Bedarf leichte Zusatzheizung

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch oder Erde

Temperatur:

Tag 29-31 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 23-25 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Bodenfeuchtigkeit:

die Hälfte des Bodens permanent leicht feucht halten

2.2.43. Elaphe dione (Steppennatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze aus Steinen oder Holz; Lichtquellen, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; kleineres Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-30 °C, lokal bis 35 °C; nachts 15-22°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 4-5 Monate bei 2-10 °C

2.2.44. Elaphe radiata (Strahlennatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,20

1-2 adulte Tier

1,00

0,80

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 25-28 ºC; lokal bis 36 ºC; nachts 20-23ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Drittel des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: bei Tieren aus dem südlichen Teil des Verbreitungsgebiets im Winter Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden; bei Tieren aus dem Norden Überwinterung bei ca. 15 ºC für 2-3 Monate

2.2.45. Acrantophis dumerili (Südliche Madagaskar-Boa)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

1,00

0,80

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; Wasserbecken zum Baden; starker Kletterast; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; bei Bedarf leichte Zusatzheizung

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde, unter Umständen gemischt mit Rindenmulch

Temperatur:

tagsüber 25-30 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 22-24 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. ein Drittel des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden und Absenkung der Temperatur um 4-6 ºC für 6-8 Wochen

2.2.46. Lampropeltis alterna (Transpecos-Königsnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze aus Steinen oder Holz; Trinkgefäß; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde, Sand

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 °C; lokal bis 32 °C; nachts 20-26°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-70 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 3-4 Monate bei 8-12 °C

2.2.47. Elaphe scalaris (Treppennatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

0,90

0,80

0,30

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 25-30 ºC; lokal bis 38 ºC; nachts 18-23ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 3-5 Monate bei 7-12 ºC

2.2.48. Elaphe quatuorlineata (Vierstreifennatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,40

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

0,90

0,80

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze aus Steinen oder Holz; Lichtquellen, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 °C, lokal bis 32 °C; nachts 18-22°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: 3-4 Monate bei 8-12 °C

2.2.49. Liasis albertisii (Weißlippenpython)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,40

0,10

1-2 Tiere, 100-150 cm

1,00

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

1,50

0,80

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze, Wasserbecken zum Baden, feuchtes Moos; Beleuchtung als Wärmequelle, bei Bedarf leichte Zusatzheizung

Bodengrund:

Torf oder Erde

Temperatur:

tagsüber 30-32 ºC; lokal bis 36 ºC durch Strahlungswärme, nachts 20-22 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Boden im größten Teil des Beckens feucht aber nicht nass halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um ca. 4 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 ºC; Vorsicht beim Zusammenhalten mehrerer Tiere, es können Territorialkämpfe mit daraus resultierenden Verletzungen auftreten

2.2.50. Heterodon nasicus (Westliche Hakennatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,20

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen, Rinde oder Holz; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; kleines Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

höhere Schicht aus Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 23-28 ºC, lokal bis 35 ºC, nachts 18-20°C

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50-70 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: je nach Herkunft der Tiere 3-5 Monate bei 5-12 ºC; bei Nachzucht vor Eiablage Weibchen allein halten, da die Tiere auch Schlangeneier fressen

2.2.51. Elaphe frenata (Zügelnatter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,10

0,30

0,10

1-2 Tiere, 20-50 cm

0,20

0,40

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,60

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus Steinen oder Holz; Äste oder Zweige zum Klettern und als Liegeplätze; günstig ist ein Versteck zwischen den Zweigen; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde

Temperatur:

während der Aktivitätsperiode tagsüber 20-25 ºC; lokal bis 32 ºC; nachts 18-20ºC

Beleuchtungsdauer:

während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Drittel des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Tiere trinken vorzugsweise von Tropfen, daher regelmäßig sprühen; nicht zu warm halten, da die Tiere sonst meist im Wasserbecken liegen und dadurch Hautschädigungen bekommen können; je nach Herkunft der Tiere Überwinterung 1-3 Monate bei 17-20 ºC

2.2.52. Acrantophis madagascariensis (Nördliche Madagaskar-Boa)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,20

0,30

0,10

1-2 Tiere, 50-100 cm

0,50

0,40

0,10

1-2 Tiere, 100-150 cm

0,90

0,60

0,20

1-2 Tiere, 150-200 cm

1,20

0,80

0,40

1-2 adulte Tiere

1,50

1,20

0,60

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; zum Baden ausreichend dimensioniertes Wasserbecken; starken Kletterast; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; bei Bedarf leichte Zusatzheizung

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde, unter Umständen gemischt mit Rindenmulch

Temperatur:

tagsüber 26-32 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 22-24 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

ca. die Hälfte des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 ºC für 6-8 Wochen

2.2.53. Morelia spilota (Teppichpython, Diamantpython)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 100 cm

0,50

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

1,50

1,50

0,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplätze; Wasserbecken zum Baden; starke verzweigte Kletteräste; Licht kombiniert mit Wärmestrahlung; Bodenheizung in Teilbereichen mit Oberflächentemperaturen von 22° bis 25°C;

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch oder Erde

Temperatur:

26° bis 32°C im Strahlungsbereich bis 35°C; nächtliche Abkühlung auf 20° bis 24°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Die Hälfte der Bodenfläche ist feucht zu halten.

Besondere Hinweise: Im Winter Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-4 Stunden

2.2.54. Python molurus bivittatus (Dunkler Tigerpython)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 100 cm

1,00

1,0

0,40

1-2 adulte Tiere

2,00

1,8

0,80

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Wurzeln, Steinen, starken Hölzern; Licht, kombiniert mit Wärmestrahlung; Wasserbecken zum Baden; Bodenheizung in Teilbereichen mit Oberflächentemperaturen von 22° bis 25° C

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch oder Erde

Temperatur:

24° bis 30°C, im Strahlungsbereich bis 35° C; nachts 20° bis 24°C;

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Die Hälfte des Bodens ist feucht zu halten.

2.2.55. Liasis amethystinus (Amethystpython)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 100 cm

1,00

1,20

0,40

1-2 adulte Tiere

2,00

1,80

0,80

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Wurzeln, Steinen und starken Hölzern;

Bodengrund:

Wasserbecken zum Baden; Licht kombiniert mit Wärmestrahlung; in Teilbereichen Bodenheizung mit Oberflächentemperaturen von 22° bis 25°C.

Temperatur:

Torf, Torf-Sand-Gemisch oder Erde 24° bis 30°C; im Strahlungsbereich bis 35°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Die Hälfte des Bodens ist feucht zu halten.

2.2.56. Eunectes notaeus (Gelbe oder Süd-Anakonda)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 100 cm

0,80

0,80

0,40

1-2 adulte Tiere

1,80

1,50

0,80

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Geräumiges Wasserbecken; Raumstrukturen mit Wurzeln, Steinen und starken Hölzern. Licht kombiniert mit Wärmestrahlung; in Teilbereichen Bodenheizung mit Oberflächentemperaturen von 22° bis 25° C

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch oder Erde

Temperatur:

24° bis 30°C im Strahlungsbereich bis 35°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Die Hälfte des Bodens ist feucht zu halten.

Besondere Hinweise: Die Art legt häufig im Winter eine freiwillige Futterpause ein

2.2.57. Python sebae (Felsenpython)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 100 cm

0,80

0,80

0,30

1-2 adulte Tiere

3,50

1,80

1,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Wurzeln, Steinen und starken Hölzern; Wasserbecken zum Baden; Licht kombiniert mit Wärmestrahlung; In Teilbereichen Bodenheizung mit Oberflächentemperaturen von 22° bis 25° C

Bodengrund:

Torf, Sand-Torf-Gemisch oder Erde

Temperatur:

24° bis 30° C; im Strahlungsbereich bis 35°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 80 %

Bodenfeuchtigkeit:

Die Hälfte des Bodens ist feucht zu halten

2.2.58. Python reticulatus (Netzpython)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 100 cm

1,00

1,00

0,40

1-2 adulte Tiere

3,50

1,80

1,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Wurzeln, Steinen und starken Hölzern; geräumiges Wasserbecken zum Baden; Licht kombiniert mit Wärmestrahlung; in Teilbereichen Bodenheizung mit Oberflächentemperaturen von 22° bis 25° C;

Bodengrund:

Torf, Sand-Torf-Gemisch oder Erde

Temperatur:

24° bis 30°C; im Strahlungsbereich bis 35°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Die Hälfte des Bodens ist feucht zu halten

2.2.59. Eunectes murinus (Grüne Anakonda)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 100 cm

0,80

0,80

0,40

1-2 adulte Tiere

3,50

1,80

1,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Sehr geräumiges Wasserbecken; Raumstrukturen mit Wurzeln, Steinen und starken hölzern; Licht kombiniert mit Wärmestrahlung; In Teilbereichen Bodenheizung mit Oberflächentemperaturen von 22° bis 25° C;

Bodengrund:

Torf, Sand-Torf-Gemisch oder Erde

Temperatur:

24° bis 30°; im Strahlungsbereich bis 35°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Die Hälfte des Bodens ist feucht zu halten

2.3. Spezielle Haltungsbedingungen für Giftschlangen

2.3.1. Crotalus atrox (Texas-Klapperschlange)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,40

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

2,00

1,20

0,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Steinen und Ästen; Leuchten mit Tageslichtspektrum und lokaler Wärmestrahler;Trinkgefäß

Bodengrund:

Sand oder Sand-Torf-Gemisch

Temperatur:

22°bis 25°; im Strahlungsbereich bis 35°C

Beleuchtungsdauer:

10 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50 bis 70 %

Bodenfeuchtigkeit:

Boden soll nach dem täglichen Sprühen mit Wasser wieder trocknen.

Besondere Hinweise: Je nach Herkunft ist eine entsprechende Winterpause zu ermöglichen

2.3.2.Crotalus durissus (Tropische Klapperschlange)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,40

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

2,00

1,20

0,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Steinen und Ästen; Trinkgefäß; Leuchten mit Tageslichtspektrum und lokale Wärmestrahlung.

Bodengrund:

Sand oder Sand-Torf-Gemisch

Temperatur:

24° bis 28° C; im Strahlungsbereich bis 35°C

Beleuchtungsdauer:

10 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50 bis 70 %

Bodenfeuchtigkeit:

Boden muss nach täglichen Sprühen abtrocknen

2.3.3. Bitis arietans (Puffotter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,40

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

2,00

1,20

0,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Steinen und Ästen; Trinkgefäß; Leuchten mit Tageslichtspektrum, lokale Wärmestrahlung; Wasserbecken, gelegentliches Baden muss möglich sein

Bodengrund:

Sand oder Sand-Torf-Gemisch

Temperatur:

22° bis 28°C; im Strahlungsbereich bis 35°C

Beleuchtungsdauer:

10 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50 bis 70 %

Bodenfeuchtigkeit:

Boden muss nach täglichem sprühen wieder abtrocknen.

Besondere Hinweise: Je nach Herkunft ist eine entsprechende Winterpause zu ermöglichen

2.3.4. Bitis gabonica (Gabonviper)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,40

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

2,00

1,20

0,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Steinen und Ästen; Wasserbecken, das gelegentliches Baden ermöglicht; Leuchten mit Tageslichtspektrum und lokale Wärmestrahlung.

Bodengrund:

Sand-Torf-Gemisch oder Torf mit Laubeinstreu

Temperatur:

24° bis 28°C; im Strahlungsbereich bis 35°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

70 bis 90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Die hälfte der Bodenfläche muss feucht sein

Besondere Hinweise: Typischer Waldbewohner der mit gedämpftem Licht vorlieb nimmt

2.3.5. Cerastes cerastes (Hornotter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 40 cm

0,20

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,60

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Wenig Raumstrukturen mit Steinen oder Rinden; Leuchten mit Tageslichtspektrum; lokale Wärmestrahlung;

Bodengrund:

lockerer Sand, mind. 10 cm hoch

Temperatur:

20° bis 28° C, Nachtabsenkung auf 18 ° bis 22°

Beleuchtungsdauer:

10 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

40 bis 60 %

Bodenfeuchtigkeit:

Ein viertel des Sandes muss immer feucht gehalten werden

Besondere Hinweise: Eine entsprechende Winterpause ist einzuhalten, diese Art trinkt durch Aufschlecken der Sprühtropfen auf Steinen und Körper, tägliches Sprühen von Wasser nötig

2.3.6. Sistrurus miliaris (Zwergklapperschlange)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 40 cm

0,20

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,60

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Steinen und Ästen; Leuchten mit Tageslichtspektrum und lokale Wärmestrahlung Trinkbecken;

Bodengrund:

Sand oder Sand-Torf-Gemisch;

Temperatur:

24° bis 28° C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 80%

Bodenfeuchtigkeit:

Ein viertel des Bodens muss stets feucht gehalten werden

Besondere Hinweise: Eine entsprechende Winterruhe ist einzuhalten

2.3.7. Naja naja kaouthia (Monokelkobra)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 60 cm

0,50

0,60

0,20

1-2 adulte Tiere

3,00

1,50

0,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Steinen, Wurzeln und Hölzern; Leuchten mit tageslichtähnlichem Spektrum, lokale Wärmestrahlung Bodenheizung mit Oberflächentemperaturen von 22° bis 25°C; Wasserbecken, das auch das Baden ermöglicht

Bodengrund:

Torf, Sand-Torf-Gemisch und/oder Rindenschnitzel

Temperatur:

24° bis 30°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 80 %

Bodenfeuchtigkeit:

Der Boden ist stets leicht feucht zu halten

2.3.8. Trimeresurus albolabris (Weißlippen-Lanzenotter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 40 cm

0,20

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

1,50

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Gute Klettermöglichkeit mit verzweigten Ästen: Leuchten mit Tageslichtspektrum und lokale Wärmestrahlung Trinkbecken; Kräftige Bepflanzung möglich.

Bodengrund:

Torf, Torf-Sand-Gemisch

Temperatur:

24° bis 30°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

70 bis 90%

Bodenfeuchtigkeit:

Boden muss zur Erhaltung der Luftfeuchtigkeit immer feucht sein.

Besondere Hinweise: Typischer Baumbewohner

2.3.9. Trimeresurus wagleri (Waglers Lanzenotter)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 40 cm

0,20

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

1,50

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Gute Klettermöglichkeiten mit verzweigten Ästen; Leuchten mit Tageslichtspektrum und lokale Wärmestrahlung; Trinkbecken; kräftige Bepflanzung möglich

Bodengrund:

Torf oder Torf-Sand-Gemisch

Temperatur:

24° bis 30°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

70 bis 90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Boden muss zur Erhaltung der Luftfeuchtigkeit immer feucht sein.

Besondere Hinweise: Typischer Baumbewohner

3. Mindestanforderungen an die Haltung von Echsen

3. 1. Allgemeine Haltungsbedingungen

(1) Den unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Tierarten im Jahresverlauf ist in Abhängigkeit von Alter, Reproduktionsstatus und Jahreszeit (Winterruhe, Ruhephasen bei tropischen Arten) Rechnung zu tragen.

(2) Bei der Klimatisierung der Gehege ist ein artspezifisches Mikroklima im Haltungssystem mit Temperatur- und Feuchtigkeitsgradienten, die den Tieren eine entsprechende Auswahl bieten, einzurichten.

(3) Die nachfolgenden Angaben sind Mindestmaße die das Terrarium in denen die Tiere gehalten werden aufweisen muss.

3.2. Spezielle Haltungsbedingungen

3.2.1. Physignathus lesueurii (Australische Wasseragame)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 40 cm

0,60

0,80

0,20

1-2 Tiere, 40-60 cm

1,20

1,20

0,50

1-2 adulte Tiere

2,00

2,00

1,00

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; mehrere Kletteräste; großes, auch zum Baden geeignetes Wasserbecken; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 27-30 °C; lokal bis 35 °C; nachts 20-22 °C; Wassertemperatur tagsüber um 25 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

die Hälfte des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: je nach Herkunft der Tiere Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-6 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-10 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind

3.2.2. Pogona barbatus (Bartagame)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 12 cm

0,40

0,40

0,10

1-2 Tiere, 12-20 cm

0,60

0,50

0,20

1-2 Tiere, 20-40 cm

0,80

0,60

0,30

1-2 adulte Tiere

1,00

0,80

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; Steine, die den Tieren Sichtschutz voreinander geben; Trinkgefäß; starke Lichtquelle, die auch die notwendige Wärme produziert; UVStrahler

Bodengrund:

Sand, Sand-Lehm-Gemisch

Temperatur:

tagsüber 25-33 °C; lokal bis 45 °C; nachts 18-22 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

50-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: für ca. zwei Monate Verkürzung der Beleuchtungsdauer auf 6-8 Stunden und Absenkung der Temperatur auf 15-20 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind

3.2.3. Siliqua scincoides scincoides (Blauzungenskink)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,40

0,40

0,20

1-2 Tiere, 20-35 cm

0,50

0,50

0,30

1-2 adulte Tiere

0,60

0,60

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; Steine und Wurzelstock, die den Tieren Sichtschutz voreinander geben; kleines Wasserbecken als Trinkgefäß; starke Lichtquelle, die auch die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand, Sand-Lehm-Gemisch

Temperatur:

tagsüber 25-33 °C; lokal bis 45 °C; nachts 18-22 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

50-70 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: je nach Herkunft der Tiere Absenkung der Temperatur auf 6-10 °C für 2-4 Monate; Vorsicht bei Vergesellschaftung mehrere Tiere – sie können territorial sein

3.2.4. Lguana iguana (Grüner Leguan)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 40 cm

0,60

0,80

0,20

1-2 Tiere, 40-70 cm

1,20

1,20

0,40

1-2 Tiere, 70-100 cm

2,00

1,50

0,70

1-2 adulte Tiere

3,00

1,80

1,00

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; mehrere Kletteräste; großes, auch zum Baden geeignetes Wasserbecken; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 27-30 °C; lokal bis 38 °C; nachts 22-24 °C; Wassertemperatur um 25°C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

die Hälfte Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind; Vorsicht im Umgang mit nicht an Menschen gewähnten Tieren – Verletzungsgefahr!

3.2.5. Chlamydosaurus kinii (Kragenechse)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 40 cm

0,60

0,80

0,10

1-2 Tiere, 40-60 cm

1,20

1,20

0,20

1-2 adulte Tiere

2,00

1,80

0,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; mehrere Kletteräste; Wasserbecken als Trinkgefäß; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 27-30 °C, lokal bis 35 °C; nachts 20-24 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Viertel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind

3.2.6. Cyclura nubila (Kuba-Felsenleguan)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 40 cm

1,00

0,60

0,30

1-2 Tiere, 40-70 cm

2,00

1,00

0,50

1-2 Tiere, 70-100 cm

3,00

1,50

1,00

1-2 adulte Tiere

5,00

1,80

2,00

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

mehrere robuste, nicht durch die Tiere zerlegbare Verstecke und Steine, die den Tieren Sichtschutz voreinander geben; kleines, fest verankertes Wasserbecken; starke Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UVStrahler

Bodengrund:

Sand, Sand-Lehm-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 25-35 °C; lokal bis 45 °C; nachts 22-24 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

45-60 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: für 2 Monate Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3- Stunden und Absenkung der Tagestemperatur um 3-5 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind

3.2.7. Eublenpharis macularius (Leopardgecko)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 10 cm

0,10

0,30

0,10

1-2 Tiere, 10-15 cm

0,30

0,40

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,40

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; kleines Wasserbecken als Trinkgefäß; Lichtquelle, die auch die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand, Sand-Lehm-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 28-32 °C; lokal bis 35 °C; nachts 20-22 °C;

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

45-60 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Überwinterung: ca. 2 Monate bei 15-18 °C

3.2.8. Phelsuma madagascariensis (Madagaskar-Taggecko)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 10 cm

0,10

0,50

0,05

1-2 Tiere, 10-15 cm

0,30

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,50

0,80

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; mehrere verzweigte Kletteräste; Wasserbecken; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 27-32 °C; lokal bis 35 °C; nachts 20-22 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

die Hälfte Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind

3.2.9. Cyclura cornuta (Nashornleguan)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 40 cm

1,00

0,60

0,30

1-2 Tiere, 40-70 cm

2,00

1,00

0,50

1-2 Tiere, 70-100 cm

3,00

1,50

2,00

1-2 adulte Tiere

5,00

1,80

2,00

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

mehrere robuste, nicht durch die Tiere zerlegbare Verstecke und Steine, die den Tieren Sichtschutz voreinander geben; kleines, fest verankertes Wasserbecken; starke Lichtquelle, die auch die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand, Sand-Lehm-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 25-35 °C; lokal bis 45 °C; nachts 22-24 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

45-60 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: für 2 Monate Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Tagestemperatur um 3-5 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind

3.2.10. Varanus niloticus (Nilwaran)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

Wasseranteil m²

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

Grundfläche m²

Wasserfläche m²

1-2 Tiere, bis 30 cm

0,60

0,50

0,50

0,50

0,50

1-2 Tiere, bis 60 cm

2,00

1,00

1,00

1,00

1,00

1-2 adulte Tiere

6,00

1,50

1,80

1,00

1,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; Steinhöhle; Holz; robuste, flacher Kletterast; beheiztes Badebecken; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand, Kies, Lehm-Sand-Gemisch

Temperatur:

tagsüber 26-28 °C; lokal bis 35 °C; nachts 23-25 °C; Wassertemperatur 26 °C; nachts 24-25 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 8-12 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %

Bodenfeuchtigkeit:

Teil des Behälters leicht befeuchtet

3.2.11. Uromastyx acanthinurus (Nordafrikanische Dornschwanzagame)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 12 cm

0,40

0,40

0,20

1-2 Tiere, 12-20 cm

0,60

0,50

0,30

1-2 adulte Tiere

1,00

0,60

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

mehrere robuste, nicht durch die Tiere zerlegbare Verstecke und Steine, die den Tieren Sichtschutz voreinander geben; kleines, fest verankertes Wasserbecken; starke Lichtquelle, die auch die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand, Sand-Lehm-Gemisch

Temperatur:

tagsüber 25-35 °C; lokal bis 45 °C; nachts 18-22 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

45-60 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: für 3-4 Monate Verkürzung der Beleuchtungsdauer auf 6-8 Stunden und Absenkung der Temperatur auf 15-20 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, das die Tiere territorial sind

3.2.12. Varanus indicus (Pazifikwaran)

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

Wasseranteil m²

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

Grundfläche m²

Wasserfläche m²

1-2 Tiere, bis 30 cm

0,50

0,50

0,30

0,20

0,20

1-2 Tiere, bis 60 cm

1,50

1,00

1,00

0,50

0,50

1-2 adulte Tiere

3,00

1,60

1,80

1,00

1,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; Holz, Rinde; robuste Kletteräste; beheiztes Badebecken; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf-Rindenmulch, Moos

Temperatur:

tagsüber 25-28 °C; lokal bis 32 °C; nachts 23-25 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 8-12 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

40-50 % der Bodenfläche feucht halten

3.2.13. Physignathus cocincinus (Grüne Wasseragame)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 40 cm

0,60

0,80

0,20

1-2 Tiere, 40-60 cm

1,20

1,20

0,50

1-2 adulte Tiere

2,50

1,80

1,00

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; mehrere Kletteräste; großes, auch zum Baden geeignetes Wasserbecken; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 27-30 °C; lokal bis 35 °C; nachts 20-22 °C; Wassertemperatur tagsüber um 25°C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

die Hälfte des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind

3.2.14. Varanus timorensis (Timorwaran)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 30 cm

0,50

0,80

0,30

1-2 adulte Tiere

1,00

1,00

0,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Bepflanzung (robuste Pflanzen); Kletteräste; großes, auch zum Baden geeignetes Wasserbecken; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler; Versteckmöglichkeit

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde, Rindenmulch, Moos

Temperatur:

tagsüber 25-28 °C; lokal bis 32 °C; nachts 23-25 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 8-12 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

40-50 % der Bodenfläche feucht halten

3.2.15. Varanus prasinus (Smaragdwaran)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 30 cm

0,50

0,80

0,30

1-2 adulte Tiere

1,50

1,00

0,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Bepflanzung (robuste Pflanzen); Kletteräste; großes, zum Baden geeignetes Wasserbecken; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde, Rindenmulch, Moos

Temperatur:

tagsüber 25-28 °C; lokal bis 32 °C; nachts 23-25 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 8-12 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

40-50 % der Bodenfläche feucht halten

3.2.16. Varanus exanthematicus (Steppenwaran)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,50

0,40

0,10

1-2 Tiere, bis 40 cm

1,50

1,00

0,50

1-2 adulte Tiere

3,00

1,60

1,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz aus festverankerten Steinen oder Holz; Trinkgefäß; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand, Lehmerde

Temperatur:

tagsüber 28-30 °C; lokal 30-40 °C; nachts 23-26 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 8-12 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

50-70 %

Bodenfeuchtigkeit:

Teil des Behälters leicht befeuchtet

3.2.17. Basiliscus plumifrons (Stirnlappenbasilisk)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 20 cm

0,40

0,50

0,10

1-2 Tiere, 20-40 cm

0,60

0,80

0,20

1-2 Tiere, 40-60 cm

1,20

1,20

0,40

1-2 adulte Tiere

2,00

1,80

1,00

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; mehrere Kletteräste; großes, auch zum Baden geeignetes Wasserbecken; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 27-30 °C; lokal bis 35 °C; nachts 23-24 °C; Wassertemperatur um 25°C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

die Hälfte des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind

3.2.18. Pogona vitticeps (Streifenkopf-Bartagame)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 12 cm

0,40

0,40

0,10

1-2 Tiere, 12-20 cm

0,60

0,50

0,20

1-2 Tiere, 20-40 cm

0,80

0,60

0,30

1-2 adulte Tiere

1,00

0,80

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; Steine, die den Tieren Sichtschutz voreinander geben; kleines Wasserbecken als Trinkgefäß; starke Lichtquelle, die auch die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand, Sand-Lehm-Gemisch

Temperatur:

tagsüber 25-33 °C; lokal bis 45 °C; nachts 18-22 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

45-65 %

Bodenfeuchtigkeit:

einen kleinen Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: für ca. zwei Monate Verkürzung der Beleuchtungsdauer auf 6-8 Stunden und Absenkung der Temperatur auf 15-20 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind

3.2.19. Hydrosaurus amboinensis (Segelechse)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 40 cm

0,60

0,80

0,20

1-2 Tiere, 40-60 cm

1,20

1,20

0,50

1-2 adulte Tiere

2,00

1,80

1,00

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; mehrere Kletteräste; großes, auch zum Baden geeignetes Wasserbecken; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 27-30 °C; lokal bis 35 °C; nachts 22-24 °C; Wassertemperatur um 25°C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

die Hälfte Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Temperatur um 3-4 °C; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind

3.2.20. Coruzia zebrata (Salomonen-Riesenskink)

Terrarium/Mindestmaßen

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 35 cm

0,60

0,80

0,15

1-2 Tiere, 35-50 cm

0,80

1,20

0,30

1-2 adulte Tiere

1,00

1,50

0,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Versteckplatz; mehrere Kletteräste; Wasserbecken; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 27-30 °C, lokal bis 35 °C; nachts 23-24 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

70-90 %

Bodenfeuchtigkeit:

die Hälfte des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden

3.2.21. Varanus salvator (Bindenwaran)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 60 cm

1,00

1,00

0,40

jedes adulte Tier

3,00

1,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Steinen Wurzeln und Hölzern bei guter Verankerung; Leuchten mit Tageslichtspektrum lokale Wärmestrahlung Geräumiges Wasserbecken zum Baden; UV-Strahler; Teilbereiche mit Bodenheizung mit Temperaturen von 22° bis 25°

Bodengrund:

Sand

Temperatur:

24° bis 30° C,im Strahlungsbereich bis 35°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

70 bis 90 %

Bodenfeuchtigkeit:

Sandboden muss täglich feucht gemacht werden

Besondere Hinweise: Jungtieren müssen Klettermöglichkeiten angeboten werden

3.2.22. Varanus niloticus (Nilwaran) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II NR. 57/2012)

3.2.23. Varanus griseus (Wüstenwaran)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,60

0,80

0,30

jedes adulte Tier

2,00

1,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit Steinen oder Hölzern, Leuchten mit tageslichtähnlichem Spektrum und lokale Wärmestrahlung: UV-Strahler; geräumiges Badebecken, in Teilbereichen Bodenheizung mit Oberflächentemperaturen von 25°C

Bodengrund:

Sand

Temperatur:

24° bis 30° C im Strahlungsbereich bis 35 °C

Beleuchtungsdauer:

10 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 80%

Bodenfeuchtigkeit:

Ein Viertel des Bodens muss stets feucht sein

Besondere Hinweise: Je nach Herkunft können bei guter Versteckmöglichkeit Nachtabsenkungen der Temperatur bis 20° angebracht sein.

3.2.24. Varanus gouldi (Goulds Waran)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 50 cm

0,60

0,80

0,30

jedes adulte Tier

2,00

1,50

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Raumstrukturen mit steinen und Hölzern bei guter Verankerung; Leuchten mit tageslichtähnlichem Spektrum und lokaler Wärmestrahlung; UV-Strahler Trinkbecken

Bodengrund:

Sand

Temperatur:

24° bis 30°; im Strahlungsbereich bis 35°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

50 bis 70 %

Bodenfeuchtigkeit:

Boden muss 15 Minuten nach täglichem leichtem Sprühen wieder trocken sein

4. Mindestanforderungen an die Haltung von Chamäleons

4. 1. Allgemeine Haltungsbedingungen

(1) Die nachfolgenden Empfehlungen gelten für die Pflege erwachsener Tiere. Sie sind sinngemäß für die Aufzucht junger Tiere anzuwenden, deren Ansprüche jedoch deutlich abweichen können.

(2) Chamäleons sind für einen „Einstieg“ in die Reptilienhaltung nicht geeignet.

(3) Für die meisten Arten sind Tagestemperaturen zwischen 20°C und 30°C erforderlich. Sehr wichtig ist für zahlreiche Chamäleon-Arten eine starke Nachtabsenkung um 5°C bis 8°C. Ruhephasen verbunden mit Lichtentzug und Temperaturabsenkung sind bei einigen Arten Voraussetzung für eine Reproduktion. Für viele Arten ist lokale Strahlungswärme erforderlich.

(4) Einige Arten von Chamäleons reagieren sehr empfindlich auf die sich leicht in einem Terrarium bildende „stehende“ Luft. Dabei handelt es sich meist um ostafrikanische Hochlandarten oder um südafrikanische Arten. Sie benötigen ständig „Frischluft“ und werden deshalb am günstigsten in Drahtkäfigen oder in Terrarien mit großen Lüftungsflächen gepflegt. Ausreichende Frischluft ist in einem Terrarium vorhanden, wenn etwa zwei Stunden nach Überbrausen des gesamten Terrariums die Feuchtigkeit nahezu vollständig verdunstet ist.

(5) Die meisten Chamäleons sind Einzelgänger. Dem muss auch bei der Pflege Rechnung getragen werden. Nur wenige Arten können dauerhaft in Paarhaltung verbleiben. Die Verträglichkeit der Tiere untereinander ist unter Aufsicht zu testen.

(6) Die Versorgung der Chamäleons mit ausreichend Wasser ist schwierig. Die Terrarien sollten täglich einmal mit Wasser überbraust werden und Tiere ab einer Gesamtlänge von 20 cm mindestens einmal wöchentlich Wasser aus der Pipette erhalten. Alternativ können Chamäleons auch täglich aus der Pipette getränkt werden.

4.2. Spezielle Haltungsbedingungen

4.2.1. Furcifer lateralis (Teppichchamäleon)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 8 cm

0,05

0,50

0,05

1-2 Tiere, 8-15 cm

0,10

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,60

0,80

entfällt

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

mehrere verzweigte Kletteräste; robuste Pflanzen; Strukturen, die den Tieren Sichtschutz voreinander geben; kleines Wasserbecken bzw. Tropftränke; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 22-30 ºC; lokal bis 33 ºC; nachts 20-22 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Temperatur um 4-6 ºC; da die Tiere sehr territorial sind, können Adulte und Jungtiere meist nur einzeln, in Ausnahmefällen auch paarweise gehalten werden; tränken mit Pipette; Multivitamin – Kalzium – Lösung

4.2.2. Chamaeleo (Terioceros) jacksonii (Dreihornchamäleon)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 10 cm

0,10

0,50

0,05

1-2 Tiere, 10-20 cm

0,40

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,60

0,80

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

mehrere verzweigte Kletteräste; robuste Pflanzen, Strukturen, die den Tieren Sichtschutz voneinander geben kleines Wasserbecken bzw. Tropftränke; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 20-25 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 15-18 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %; täglich sprühen

Bodenfeuchtigkeit:

größeren Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Tagestemperatur um 6-8 °C mit Verringerung der Feuchtigkeit für ca. 2 Monate im Jahr

4.2.3. Chamaeleo (Trioceros) hoehnelii (Helmchamäleon)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 10 cm

0,10

0,50

0,05

1-2 Tiere, 10-20 cm

0,40

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,60

0,80

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

gut belüftetes Becken mit mehrere verzweigte Kletteräste; robuste Pflanzen mit dichtem Blattwerk; kleines Wasserbecken bzw. Tropftränke; Lichtquelle, die in Form von einem oder mehreren nicht zu warmen Spots, UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 20-25 ºC; punktuell bis 30 ºC; nachts 5-15 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %, nachts höher

Bodenfeuchtigkeit:

größeren Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Tagestemperatur um 8-10 °C mit Verringerung der Feuchtigkeit für ca. zwei Monate im Jahr; diese Art kann in Gruppen gehalten werden, bei Auftreten von Territorialverhalten unterlegene Tiere aus dem Becken nehmen; die Haltung in normal temperierten Wohnräumen ist nicht zu empfehlen

4.2.4. Chamaeleo (Trioceros) montium (Bergchamäleon)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 10 cm

0,10

0,50

0,05

1-2 Tiere, 10-20 cm

0,40

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,60

0,80

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

mehrere verzweigte Kletteräste; robuste Pflanzen; Strukturen, die den Tieren Sichtschutz voreinander geben; kleines Wasserbecken bzw. Tropftränke; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde, mindestens 5-10 cm hoch, da sich die Tiere manchmal eingraben

Temperatur:

tagsüber 24-27 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 15-18 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %, täglich, mehrmals sprühen

Bodenfeuchtigkeit:

größeren Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Von September bis November Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Tagestemperatur um 6-8 °C; von Dezember bis Februar Herabsetzung der Feuchtigkeit bei normaler Temperatur; da die Tiere territorial sind, können Adulte und Jungtiere meist nur einzeln, in Ausnahmefällen auch paarweise gehalten werden.

4.2.5. Chamaeleo (Terioceros) quadricornis (Vierhornchamäleon)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 10 cm

0,10

0,50

0,05

1-2 Tiere, 10-20 cm

0,40

0,60

0,10

1-2 adulte Tiere

0,60

0,80

0,20

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

mehrere verzweigte Kletteräste; robuste Pflanzen, Strukturen, die den Tieren Sichtschutz voneinander geben kleines Wasserbecken bzw. Tropftränke; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 20-25 ºC; lokal bis 33 ºC; nachts 10-15 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %; täglich möglichst mehrmals sprühen

Bodenfeuchtigkeit:

größeren Teil des Bodengrundes permanent feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Tagestemperatur um 6-8 °C mit Verringerung der Feuchtigkeit für ca. 2 Monate im Jahr; die Haltung in normal temperierten Wohnräumen ist nicht zu empfehlen; da die Tiere territorial sind, können Adulte und Jungtiere meist nur einzeln, in Ausnahmefällen auch paarweise gehalten werden

4.2.6. Chamaeleo calyptratus (Yemen-Chamaeleon)

Terrarium/Mindestmaße

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 10 cm

0,10

0,50

0,05

1-2 Tiere, 10-20 cm

0,40

0,60

0,10

1-2 Tiere, 20-35 cm

0,60

0,80

0,20

1-2 adulte Tiere

0,80

1,00

0,40

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

mehrere verzweigte Kletteräste; robuste Pflanzen; kleines Wasserbecken bzw. Tropftränke; Lichtquelle, die gleichzeitig die notwendige Wärme produziert; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tags 22-32 °C; lokal bis 35 °C; nachts 20-22 °C

Beleuchtungsdauer:

täglich 12-14 Stunden; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

50-70 %

Bodenfeuchtigkeit:

ein Viertel des Bodengrundes permanent etwas feucht halten

Besondere Hinweise: Winter: Verkürzung der Beleuchtungsdauer um 2-3 Stunden und Absenkung der Temperatur um 4-6 ºC; nicht mehr als ein adultes Männchen je Terrarium halten, da die Tiere territorial sind; tränken mit Pipette; Multivitamin-Kalzium-Lösung

4.2.7. Rhampholeum spectrum (Blattchamäleon)

Terrarium/Mindestmaße:

Anzahl und Größe der Tiere

Grundfläche m²

Höhe m

zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²

1-2 Tiere, bis 5 cm

0,05

0,30

0,03

1-2 Tiere, bis 7 cm

0,10

0,40

0,05

1-2 adulte Tiere

0,15

0,40

0,07

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

mehrere Zentimeter hoher Bodengrund, bedeckt mit welkem Laub; Rindenstücke als Verstecke; Strukturen zum Klettern vor allem in Bodennähe, in Form von Zweigen oder lebenden Pflanzen; Tropftränke, Bepflanzung; Tageslicht oder nicht zu starke Lichtquelle; UV-Strahler

Bodengrund:

Torf, Torf-Erde-Gemisch, Erde

Temperatur:

tagsüber 25-28 ºC; nachts 18-21 ºC

Beleuchtungsdauer:

täglich 12 Stunden; leichte UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

über 60 %

Bodenfeuchtigkeit:

Bodengrund permanent leicht feucht halten

Besondere Hinweise: Tiere können territorial sein, deshalb Vorsicht bei Haltung mehrerer Tiere in einem Terrarium; Tiere trinken Tropfen, deshalb täglich sprühen

(Anm.: Punkt 4.2.8. aufgehoben durch BGBl. II Nr. 193/2924)

5. Mindestanforderungen an die Haltung von Krokodilen

5. 1. Allgemeine Haltungsbedingungen

(1) Die meisten Krokodile sind für die Haltung durch Privatpersonen nicht geeignet, da sie sehr groß werden und ein Alter von 40 bis über 100 Jahre erreichen. Das muss bei der Anschaffung berücksichtigt werden.

(2) Das Gehege muss über einen großen Wasserteil als auch einen entsprechend großen Landteil verfügen.

(3) Da die Tier zumindest zeitweilig auch gegen Artgenossen unverträglich sein können, muss bei der Pflege mehrerer Tiere eine Absperrmöglichkeit vorhanden sein.

5.2. Spezielle Haltungsbedingungen

5.2.1. Paleosuchus palpebrosus (Brauen-Glattstirnkaiman)

Größe der Tiere 1-2 Tiere

Landteil

Wasserteil

m²

Höhe/m

m²

Tiefe/cm

bis 45 cm

1,00

1,00

1,00

25,00

45-90 cm

1,50

1,50

2,50

40,00

90-130 cm

2,00

1,50

3,00

60,00

adulte Tiere

3,00

1,50

6,00

80,00

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

gut gesicherte großblättrige Pflanzen neben dem Wasserteil (Versteck- und Schattenspender); Wurzeln; Höhle (Versteckmöglichkeit) im Wasserteil; Heizung; UV-Strahler

Bodengrund:

Fliesen (rutschgesichert), Glas, Beton, Sand, Kies, Rinde

Temperatur:

Bodenheizung lokal 28 °C; Lufttemperatur 25-27 °C; Wassertemperatur 26-28°C

Beleuchtungsdauer:

täglich 8-12 Stunden; HQI-Lampe; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %

Besondere Hinweise: Verletzungsgefahr

5.2.2. Paleosuchus trigonatus (Keilkopf-Glattstirnkaiman)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere 1-2 Tiere

Landteil

Wasserteil

m²

Höhe/m

m²

Tiefe/cm

bis 45 cm

1,00

1,00

1,00

25,00

45-90 cm

1,50

1,50

2,50

40,00

90-130 cm

2,00

1,50

3,00

60,00

adulte Tiere

3,00

1,50

6,00

80,00

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

gut gesicherte großblättrige Pflanzen neben dem Wasserteil (Versteck- und Schattenspender); Wurzeln; Höhle (Versteckmöglichkeit) im Wasserteil; Heizung; UV-Strahler

Bodengrund:

Fliesen (rutschgesichert), Glas, Beton, Sand, Kies, Rinde

Temperatur:

Bodenheizung lokal 28 °C; Lufttemperatur 25-27 °C; Wassertemperatur 26-28°C

Beleuchtungsdauer:

täglich 8-12 Stunden; HQI-Lampe; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %

Besondere Hinweise: Verletzungsgefahr

5.2.3. Osteolaemus tetraspis (Stumpfkrokodil)

Terrarium/Mindestmaße

Größe der Tiere 1-2 Tiere

Landteil

Wasserteil

m²

Höhe/m

m²

Tiefe/cm

bis 45 cm

1,00

1,00

1,00

25,00

45-90 cm

1,50

1,50

2,50

40,00

90-130 cm

2,00

1,50

3,00

60,00

adulte Tiere

3,00

1,50

6,00

80,00

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

gut gesicherte großblättrige Pflanzen neben dem Wasserteil (Versteck- und Schattenspender); Wurzeln; Höhle; Heizung; UV-Strahler

Bodengrund:

Fliesen (rutschgesichert), Glas, Beton, Sand, Kies, Rinde

Temperatur:

Bodenheizung lokal 28 °C; Lufttemperatur 25-27 °C; Wassertemperatur 26-28°C

Beleuchtungsdauer:

täglich 8-12 Stunden; HQI-Lampe; UV-Bestrahlung täglich

Luftfeuchtigkeit:

60-80 %

Besondere Hinweise: Verletzungsgefahr

5.2.4. Alligator mississippiensis (Mississippi-Alligator)

Terrarium/Mindestmaße

Für 1-2 Tiere

Landteil

Wasserteil

m²

Höhe/m

m²

Tiefe/m

adulte Tiere

15 m²

1,80

20 m²

1,20

jedes weitere Tier

5 m²

5 m²

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Landteil mit Strukturen als Sichtschutz; Liegeflächen mit Bodenheizung für Oberflächentemperaturen von 35 °C Leuchten mit tageslichtähnlichem Spektrum; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand oder Kies

Temperatur:

Luft 24° bis 30° C; Wasser 24° bis 26°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 80%

Besondere Hinweise: Eine entsprechende Winterpause mit Temperaturabsenkung bis 18°C ist zu empfehlen.

5.2.5. Crocodylus niloticus (Nilkrokodil)

Terrarium/Mindestmaße

Größe

Landteil

Wasserteil

m²

Höhe/m

m²

Tiefe/m

adulte Tiere

15 m²

1,80

20 m²

1,20

jedes weitere Tier

5 m²

5 m²

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Landteil mit Strukturen als Sichtschutz; Bodenheizung in Liegeflächen mit Oberflächentemperaturen von 35°C; Leuchten mit tageslichtähnlichem Spektrum; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand oder Kies

Temperatur:

Luft 24° bis 30°C; Wasser 24° bis 26°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 80 %

5.2.6. Crocodylus moreleti (Beulenkrokodil)

Terrarium/Mindestmaße

Größe

Landteil

Wasserteil

m²

Höhe/m

m²

Tiefe/m

adulte Tiere

12 m²

1,50

15 m²

0,80

jedes weitere Tier

3 m²

3 m²

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Landteil mit Raumstrukturen als Sichtschutz; Liegeflächen mit Bodenheizung für Oberflächentemperaturen von 35°C Leuchten mit tageslichtähnlichem Spektrum, UV-Strahler

Bodengrund:

Sand oder Kies, in der Fortpflanzungszeit Laubeinstreu

Temperatur:

Luft 24° bis 30° C; Wasser 24° bis 26°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 80%

5.2.7. Caiman crocodilus (Krokodilkaiman)

Terrarium/Mindestmaße

Größe

Landteil

Wasserteil

m²

Höhe/m

m²

Tiefe/m

adulte Tiere

12 m²

1,80

15 m²

1,00

jedes weitere Tier

3 m²

3 m²

Terrarium/Ausstattung

Einrichtung:

Landteil mit Raumstrukturen als Sichtschutz; Liegeflächen mit Oberflächentemperaturen von 35°C; Leuchten mit tageslichtähnlichem Spektrum; UV-Strahler

Bodengrund:

Sand oder Kies

Temperatur:

Luft 26° bis 30°C; Wasser 25° bis 28°C

Beleuchtungsdauer:

12 bis 14 Stunden

Luftfeuchtigkeit:

60 bis 80 %

Anl. 4

Anl. 4 Mindestanforderungen an die Haltung von Amphibien

Fassung: 1. Januar 2005 bis laufend

Mindestanforderungen an die Haltung von Amphibien

1. Mindestanforderungen für die Haltung von Schwanzlurchen

(1) Aufgrund der meist amphibischen Lebensweise der Schwanzlurche sind drei Grundtypen von Gehegen definiert und der gehaltenen Tierart entsprechend auszuwählen:

(2) Eine Vielzahl an Arten ist auch saisonal abwechselnd im Aquarium und im Terrarium zu halten.

(3) Die Gehege müssen ausbruchsicher konstruiert sein.

(4) Aufgrund des eingeschränkten Bewegungsbedürfnisses von Schwanzlurchen im Landhabitat sind Gehege mit geringen Grundflächen als Mindestanforderung anzuerkennen. Artspezifisch kann dieses Bewegungsbedürfnis im Wasserhabitat deutlich größer sein und ist entsprechend zu berücksichtigen.

(5) Die Mindestflächen gelten für zwei erwachsene Tiere für die Dauerhaltung. Jedes weitere Tier erfordert eine Erweiterung der Mindestgrundfläche um 25%. Abweichungen von diesen Mindestmaßen sind für Gehege zur Quarantäne, Nachzucht und Aufzucht zulässig.

Gesamtlänge der Tiere

Mindestgrundfläche in m2

Wassertiefe in cm

bis 10 cm

0.1 m2

Mindestens 1 x bis höchstens 3 x Gesamtlänge des Tieres

bis 20 cm

0,4 m2

bis 30 cm

0,9 m2

(6) Besondere Mindestmaße gelten für:

(7) Schwanzlurchen sind Temperaturen anzubieten, die den jahreszeitlichen und täglichen Verläufen im natürlichen Habitat entsprechen. Hibernierenden Arten ist eine Überwinterungstemperatur zwischen 3° und 6°C anzubieten. Arten, die eine Sommerruhe einhalten, ist eine entsprechende Temperatur zusammen mit relativer Trockenheit zu bieten.

(8) Den landlebenden und den saisonal landlebenden Arten ist im Gehege sowohl ein Gradient an Bodenfeuchtigkeit wie auch an Luftfeuchtigkeit zu gewähren.

(9) Direktes Sonnenlicht ist zu vermeiden. Für einen jahreszeitlichen Tag-Nacht-Wechsel ist zu sorgen. Höhlenbewohner müssen, abgesehen von unbedingt nötigen Wartungsarbeiten, in ständiger Dunkelheit gehalten werden.

(10) Die Ernährung ist den artspezifischen Bedürfnissen entsprechend vorzunehmen. Sie sollte in erster Linie aus lebenden Beutetieren bestehen. Gezüchtete Futtertiere müssen selbst von hoher Ernährungsqualität sein. Larven sollten mehrmals täglich und Jungtiere mindestens einmal täglich gefüttert werden; ein permanentes Futterangebot ist anzustreben. Adulte Tiere sind ein bis zweimal pro Woche zu füttern, wenn die Aktivität der Tiere dies erfordert.

(11) Die Haut von Schwanzlurchen ist empfindlich. Auf ein hohes Maß von Hygiene in den Behältern ist zu achten. Insbesondere sollte die Bodenreaktion für den Großteil der Arten aus gemäßigten Zonen im basisch reagierenden Bereich gehalten werden. Die Wasserqualität bei den meisten aquatilen und saisonal aquatilen Arten muss ebenso im leicht basischen Bereich gehalten werden. Auf den hohen Sauerstoffgehalt sowie die Bevorzugung leicht basischer Verhältnisse durch die meisten Arten ist zu achten.

2. Mindestanforderungen für die Haltung von Froschlurchen

2.1. Allgemeiner Teil

(1) Für die speziellen Anforderungen und Haltungsbedingungen der Froschlurche ist für viele Arten im speziellen Teil eine Artenliste aufgeführt, welche die in der Terraristik häufigsten und handelsrelevanten Arten mit Grundbedingungen der Haltung beinhaltet.

(2) Die Gehege müssen ausbruchsicher konstruiert sein.

(3) Die Gehege sind als folgende Größentypen (GTyp) definiert:

(4) Für Froschlurche sind in der artspezifischen Haltung Temperatur und Luftfeuchte untrennbare Klimafaktoren und daher einzuhalten. Entsprechend den ökologischen Grundbedingungen der Heimatgebiete werden die Gehege in Ökotypen (Ötyp) eingeteilt. Alle Gehege sind mit einem Bodengrund, der im Landbereich aus nicht faulendem Material wie Sand, Kies, Tongranulat, Torf oder Kokosfasern besteht, auszustatten. Im Wasserteil kann – wenn es die hygienischen Bedingungen zulassen – gewaschener Sand oder Kies verwendet werden, sonst ist von einem Bodengrund abzusehen. Alle Gehege mit Landbereichen sind –sofern keine saisonal benötigte Trockenphase eingehalten werden muss – täglich zweimal mit dem Lebensraum der Tierart entsprechendem Wasser zu übersprühen. Die Typen werden im einzelnen in der Artentabelle wie folgt benannt:

(5) Erwachsene Froschlurche sind Beutegreifer und es ist ausschließlich lebende Nahrung in Form von Würmern, Schnecken, Kleinkrebsen, Spinnen, Insekten und deren Larven art- und lebensraumspezifisch anzubieten. Gezüchtete Futtertiere bedürfen einer Ergänzung mit Mineralien und Vitaminen. Kaulquappen sind entsprechend ihren Nahrungsansprüchen zu ernähren. Larven und Jungtiere sind täglich, erwachsene Tiere je nach Größe zwei- bis dreimal pro Woche zu füttern.

(6) Die Schleimhaut der Froschlurche ist äußerst empfindlich. Entsprechend ist auf die notwendige Luftfeuchte sowie durch das laufende entfernen von Kot und Futterresten auf maximale Sauberkeit zu achten. Die Wasserqualität bei aquatilen, saisonal aquatilen und semiaquatilen Froschlurchen muss derjenigen, bei der Haltung durchschnittlicher Süßwasserzierfische entsprechen.

2.2. Spezieller Teil

(1) In den folgenden Tabellen sind die handels- und haltungsrelevanten Arten mit den dazugehörenden Gehegetypen bezüglich Größe und Struktur (GTyp), notwendiger ökologischer Faktoren (ÖTyp), der durchschnittlichen Kopf-Rumpf-Länge (KRL), den artspezifischen Temperaturbereichen in Grad Celsius (T°C) und der optimalen artspezifischen relativen Luftfeuchte (rF) aufgelistet.

(2) Die Beurteilung anderer Arten ist im Einzelfall und nur nach entsprechendem Literaturstudium vorzunehmen.

(3) Bei der Aufzucht, beim Züchter, der Winterruhe sowie der Therapie von Krankheiten und Parasitosen ist es zeitlich begrenzt zulässig, kleinere Terrarien als solche, die den in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Kriterien entsprechen, zu verwenden.

Name

GTyp

ÖTyp

KRL (cm)

Temp

(°C)

rF (%)

Bemerkungen

Agalychnis callidryas

4

3

8

22-30

85

Alytes obstetricans

1

4

5,5

5-25

70

Überwinterung

Atelopus varius

1

2

5

15-25

80

Atelopus flavescens

1

1

5

20-30

80

Bombina bombina

5

5

5

5-28

80

Überwinterung

Bombina maxima

5

5

8

5-28

80

Winterruhe

Bombina orientalis

5

5

6

5-28

80

(Überwinterung)

Bombina variegata

5

5

5

5-28

80

Überwinterung

Bufo bufo

2

4

11

5-25

70

Überwinterung

Bufo blombergi

8

1

25

20-30

80

Bufo calamita

1

4

8

5-25

70

Überwinterung

Bufo marinus

10

1

25

20-30

80

Bufo regularis

1

1

10

20-30

80

Bufo typhonius

1

1

8

20-30

80

Bufo viridis

1

4

9,5

5-25

70

Überwinterung

Bufo mauritanicus

3

4

12

15-28

60

Ceratophrys ornata

3

1

14

23-30

80

Ceratophrys calcarata

3

1

15

23-30

80

Chiromantis rufescens

3

1

9

25-35

70

Colostethus talamancae

1

1

2,5

20-30

80

Colostethus trinitatis

1

1

3,5

20-30

80

Colostethus inguinalis

1

1

3,5

20-30

80

Colostethus nubicola

1

1

2

20-30

80

Dendrobates auratus

1

1

4

22-30

85

Dendrobates azureus

1

1

5

22-30

85

Dendrobates fantasticus

2

1

2,5

20-30

85

Dendrobates galactonotus

1

1

5

20-30

85

Dendrobates granuliferus

2

1

2,5

22-35

85

Dendrobates histrionicus

1

2

3,5

22-25

85

Dendrobates imitator

2

1

2,5

20-30

85

Dendrobates lamasi

2

1

2,2

20-30

85

Dendrobates lehmanni

1

2

4

18-25

85

Dendrobates leucomelas

1

1

4

20-30

85

Dendrobates pumilio

2

1

2,5

22-33

85

Dendr. quinquevittatus

2

1

2,2

22-30

85

Dendrobates reticulates

2

1

2

22-30

85

Dendrobates silverstonei

1

1

5

18-28

80

Dendrobates tinctorius

1

1

6

22-30

85

Dendrobates truncates

1

1

4

22-30

85

extrem variable Art

Dendrobates variabilis

2

1

2,2

22-30

80

Discophus antongilli

1

1

9

22-30

85

Epipedobates tricolor

2

1

2,5

18-30

80

Epipedobates trivittatus

1

1

5

22-30

85

Gastrotheca peruana

1

2

6

5-22

80

Wärmeempfindlich

Gastrotheca marsupiata

1

2

6

5-22

80

Wärmeempfindlich

Gastrotheca riobambae

1

1

8

10-30

80

Hyla arborea

2

4

6

5-30

70

Überwinterung

Hyla meridionalis

2

4

6

10-30

70

(Überwinterung)

Hyla crucifer

2

4

3,5

10-30

70

Hyla graciosa

2

4

6

22-30

80

Hyla regilla

2

4

5

20-30

80

Hyla ebraccata

4

1

3,5

20-30

80

Hyla versicolor

4

4

6

22-33

70

Hymenochirus boettgeri

6

6

6

20-30

70

Hymenochirus curtipes

6

6

6

20-30

70

Hyperolius marmoratus

2

3

4

20-35

70

Kaloula pulchra

1

1

8

22-30

80

Kassina senegalensis

1

3

5

20-30

80

Litoria caerulea

4

3

13

22-30

70

Litoria infrafrenata

4

3

15

22-30

70

Mantella aurantiaca

2

2

2,5

18-28

80

Mantella viridis

2

4

3

18-28

80

Mantella madagascariensis

2

2

2,5

18-28

80

Mantella cowani

2

2

2,5

17-25

80

Megophrys nasuta

1

1

5

20-30

80

Melanophryniscus stelzneri

2

1

2,5

20-30

70

Pelobates fuscus

1

4

8

5-27

70

Überwinterung

Phyllobates aurotaenia

1

1

4

22-30

85

Phyllobates bassleri

1

1

4

22-30

80

Phyllobates bicolor

1

1

4

22-30

85

Phyllobates lugubris

2

1

3

22-30

85

Phyllobates terribilis

1

1

5

22-30

85

Phyllobates vittatus

1

1

3,5

22-30

85

Phyllomedusa lemur

8

3

5

20-35

70

Sonnenplatz

Keine Nässe !

Phyllomedusa bicolor

8

3

14

20-35

70

Sonnenplatz

Keine Nässe !

Phrynohyas venulosa

4

1

14

20-30

80

Phrynohyas resinifictrix

4

1

8

20-30

80

Phrynomantis bifasciatus

1

3

8

20-30

70

Pipa pipa

7

6

20

20-30

--

Pipa carvalhoi

6

6

6

20-30

--

Polypedates leucomystax

2

3

7

20-35

70

Pyxicephalus adspersus

8

3

25

23-30

80

Rana erythraea

1

5

8

15-28

80

Rana pipiens

3

5

8

20-28

80

Rana temporaria

3

4

9

5-25

70

Überwinterung

Rana arvalis

3

4

6,5

5-25

70

Überwinterung

Rana dalmatina

8

4

8

5-25

70

Überwinterung

Rana ridibunda

8

5

14

5-30

80

Überwinterung

Rana lessonae

8

5

6,5

5-30

80

Überwinterung

Rana esculenta

8

5

9

5-30

80

Überwinterung

Smilisca baudini

4

3

8

22-30

85

Smilisca phaeota

4

3

6

22-30

85

Xenopus laevis

7

6

10

20-30

--

Anl. 5

Anl. 5 Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen

Fassung: 28. Januar 2006 bis laufend

Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen

1. Mindestanforderungen für die Haltung von Süßwasserfischen

1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Süßwasserfischen

(1) Die angegebenen Wasserwerte sind Grenzen, innerhalb derer Fische dauerhaft gepflegt werden müssen. Zur Zucht oder zur Zuchtvorbereitung sind Abweichungen zulässig.

(2) Die Temperaturangaben in dieser Anlage sind Grenzwerte, zwischen denen die jeweiligen Arten gehalten werden müssen. Die Temperaturbereiche dürfen kurzfristig, höchstens bis zu 24 Stunden über- oder unterschritten werden. Aus technischen Gründen sind mittlere Werte anzustreben.

(3) Die Härte des Wassers wird in Grad deutscher Gesamthärte (°dGH) ermittelt. Die Bedürfnisse handelsrelevanter Arten lassen sich in zwei Bereiche, Härtebereich I: 15°dGH und Härtebereich II: 15°dGH bis 30°dGH, gliedern. Diese Werte dürfen um höchstens 3°dGH über- oder unterschritten werden. Für die dauerhafte Pflege ist ein mittlerer Wert anzustreben. Die Fische werden in der Tabelle einem dieser zwei Härtebereiche zugeordnet. Einzelne Arten tolerieren den gesamten Härtebereich. Steht extrem weiches (kalkfreies) Wasser als Ausgangswasser zur Verfügung muss eine Mindesthärte von 4-5°dGH eingerichtet werden.

(4) Die Einhaltung des pH-Wertes sorgt für Übereinstimmung mit den Verhältnissen im Heimatgewässer und ist für das Wohlbefinden der Fische unabdingbar. Aus der Praxis der Aquaristik werden in der Tabelle unter Punkt 1.2. drei Teilbereiche zugeordnet:

Bereich I: pH 5,0 bis pH 7,0

Bereich II: pH 6,0 bis pH 8,0

Bereich III: pH 7,0 bis pH 9,0

Mögliche erweiterte Toleranzbereiche sind in der Tabelle eingearbeitet. Für die dauerhafte Pflege sind Mittelwerte anzustreben.

(5) Enthält das Ausgangswasser Chlor, Schmermetalle, Nitratund/oder Phosphationen, ist dies beim Wasserwechsel zu berücksichtigen. Ammoniak/Ammonium und Nitrit darf nicht nachweisbar sein. In einem Aquarium darf der Nitratwert 50 mg/l nicht überschreiten.

(6) Durch Tageslicht oder beleuchtungstechnische Einrichtungen ist für einen eindeutigen Tag-Nacht-Wechsel zu sorgen. Eine Ausnahme bilden streng an Höhlen gebundene Arten.

(7) Die Angabe der Aquariengröße ist ein Näherungswert. Der Allgemeinzustand der Fische und des Aquariums mit Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung, Vergesellschaftung und Besatzdichte sind maßgebend für die Beurteilung des Wohlbefindens der Tiere. Die in der Anlage angeführten Angaben zur Aquariengröße sind Mindestmaße für adulte Tiere. Jungfische müssen in Aquarien der gleichen Größe wie Adulte gehalten werden. Süßwasserrochen, Knochenzüngler und Großwelse sowie andere Arten mit einer Endgröße von über 40 cm sind in Aquarien mit mindestens vier Quadratmeter Grundfläche für zwei Tiere zu halten. Jedem weiteren Tier muss ein Quadratmeter mehr zur Verfügung gestellt werden. Bei der Haltung von Kaltwasserzierfischen wie Koi, Goldfisch und Goldorfe muss die Länge der Haltungseinheit (Teich, Aquarium) mindestens das zehnfache und ihre Tiefe mindestens das dreifache der Gesamtkörperlänge des größten Fisches betragen. Dabei ist von der Gesamtkörperlänge, welche die betreffenden Fischarten im ausgewachsenen Zustand erreichen können, auszugehen.

(8) Die Angaben in der Tabelle unter Punkt 1.2. beziehen sich auf die Kantenlänge in cm von handelsüblichen Aquariengrößen (Länge x Breite x Höhe):

60 cm = 60 cm x 30 cm x 30 cm (54 Liter (l))

80 cm = 80 cm x 35 cm x 40 cm (112 l)

100 cm = 100 cm x 40 cm x 50 cm (200 l)

120 cm = 120 cm x 40 cm x 50 cm (240 l)

150 cm = 150 cm x 50 cm x 50 cm ( 375 l )

(9) Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität. Eine dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Zur Zuchtvorbereitung, Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße zulässig.

(10) Die Einrichtung der Aquarien hat sich an den ökologischen Bedürfnissen der zu pflegenden Arten zu orientieren. Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören:

(11) Verbindliche Angaben zur Besatzdichte sind aufgrund vieler Variablen nicht möglich. Alter, spezifischen Aktivitätsphasen, das Zahlenverhältnis der Geschlechter wie auch das Verhältnis der Einrichtungsgegenstände zur Grundfläche des Aquariums sind von Bedeutung. Ein kleineres aber gut strukturiertes Aquarium ist für eine höhere Besatzdichte günstiger als ein größeres aber weitgehend leeres Aquarium.

(12) Jede Fischart in einem Aquarium muss ihrer natürlichen Sozialstruktur entsprechend gehalten werden. Dem unter Punkt 1.2. genannten „Sozialverhalten“ sind folgende Kategorien zugeordnet:

(13) Das Wohlbefinden von Aquarienfischen ist regelmäßig zu kontrollieren.

(14) Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzenden Fische müssen langsam an die neue Wasserqualität angeglichen werden.

(15) In Abhängigkeit der Kontrolle der Wasserparameter ist ein regelmäßiger Teilwasserwechsel vorzunehmen, auch wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Die Temperatur ist täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren. Neueingerichtete Aquarien sind in den ersten sechs Wochen täglich auf Nitrit zu kontrollieren.

(16) Die in der Tabelle aufgeführten Fischarten sind weitgehend Allesfresser. Als Futter steht eine breite Palette an fertig- und Frostfuttersorten im Handel zur Verfügung. Regelmäßige und abwechslungsreiche Lebendfütterung ist zur Vermeidung von Mangelerscheinungen und Bewegungsarmut vorzunehmen.

(17) Jungfische sind täglich zu füttern. Es darf nur so viel gefüttert werden, wie sofort gefressen wird. Ausgewachsene Tiere vermögen ein bis zwei Tage auf Futter verzichten. Regelmäßige Fastentage bei erwachsenen Fischen sind empfehlenswert.

1.2. Haltungskriterien (Aquariengrößen) handelsrelevanter Arten von Süßwasserfischen

Arten

Härte 1)

Temp

°C

ph-Wert

2)

Bemerkungen

Sozial- verhalten

Aquarien-größe

I

II

I

II

III

O. CHARACIFORMES (Salmlerartige)

Fam. Alestidae

Arnoldichthys

spilopterus

(Afrik.

Großschuppen-salmler)

X

23-28

X)

Gesellig

100

Brycinus longipinnis

(Langflossensalmler)

X

22-28

X)

Gesellig

100

Phenogrammus

interruptus

(Kongosalmler)

X

23-28

X)

Gesellig

100

Fam. Characidae (Echte Amerik. Salmler)

Aphyocharax

anisitsi

(Rotflossensalmler)

X

20-26

X)

Gesellig

60

Gymnocorymbus

ternetzi

(Trauermantel-salmler)

X)

X)

18-28

X

Gesellig

60

Hasemania nana (Kupfermantel-salmler)

X

22-28

X

X)

Gesellig

60

Hemigrammus caudovittatus (Rautenflecksalmler)

X

X

18-28

X

X

Frisst Pflanzen

Gesellig

80

H. erythrozonus (Glühlichtsalmler)

X)

23-29

X

X)

Gesellig

60

H. ocellifer (Schlußlichtsalmler)

X

23-29

X

X)

Gesellig

60

H. pulcher (Karfunkelsalmler)

X

23-29

X

X)

Gesellig

60

H. rhodostomus (Rotmaulsalmler)

X)

23-29

X

Gesellig

80

Hyphessobrycon bentosi

(Schmucksalmler)

X

23-29

X

X)

Gesellig

60

H. callistus (Blutsalmler)

X

18-29

X

X)

Aggressivität

Gesellig

60

H. erythrostigma (Kirschflecksalmler)

X)

23-28

X

Gesellig

80

H. flammeus

(Roter von Rio)

X

20-28

X

X

Bis 25°dGH

Gesellig

60

H. herbertaxelrodi (Schwarzer Neon)

X)

23-28

X

X)

Gesellig

60

H. pulchripinnis (Zitronensalmler)

X

23-28

X

X)

Bis 25°dGH

Gesellig

60

Inpaichthys kerri (Königssalmler)

X)

23-28

X

X)

Gesellig

60

Megalamphodus megalopterus (Schwarzer Phantomsalmler)

X

22-29

X

X)

Gesellig

60

M. sweglesi

(Roter Phantomsalmler)

X

22-29

X

X)

Gesellig

60

Moenkhausia pittieri (Brilliantsalmler)

X)

22-29

X

Gesellig

80

M. sanctaefilomenae (Rotaugen-Moenkhausia)

X

20-28

X

Bis 25°dGH

Gesellig

80

Nematobrycon palmeri

(Kaisertetra)

X

22 29

X

X)

Gesellig

80

Paracheirodon axelrodi

(Roter Neon)

X)

24-30

X

X)

Gesellig

60

P. innesi

(Neonsalmler)

X

20-28

X

X)

Gesellig

60

Petitella georgiae

(Rotkopfsalmler)

X)

22-29

X

X)

Gesellig

80

Pristella maxillaris

(Sternflecksalmler)

X

X)

22-29

X

Gesellig

60

Thayeria boehlkei

(Schrägschwimmer)

X

22-29

X)

Gesellig

60

Fam. Gasteropelecidae (Beilbauchfische)

Carnegiella strigata

(Marmorierter Beilbauchfisch)

X)

23-30

X

X)

Aquarium-abdeckung

Gesellig

80

Gasteropelecus sternicla

(Silberbeilbauch-fisch)

X)

23-29

X

X)

Aquarium-abdeckung

Gesellig

80

Thoracocharax securis

(Platinbeilbauch)

X)

23-30

X

X)

Aquarium-abdeckung

Gesellig

100

Fam. Lebiasinidae (Schlanksalmler)

Nannostomus eques

(Spitzmaul-Ziersalmler)

X)

23-30

X

X)

Gesellig

60

N. beckfordi

(Längsbinden-Ziersalmler)

X

23-30

X

X)

Gesellig

60

N. marginatus

(Zwerg-Ziersalmler)

X)

23-30

X

X)

Gesellig

60

O. CYPRINIFORMES (Karpfenartige)

Fam. Cobitidae (Schmerlen, Dorngrundeln)

Acanthopsis sp.

(Pferdekopf-schmerle)

X

23-28

X

Feiner Kies (Sand) als Boden

Gesellig

100

Botia macracanthus

(Prachtschmerle)

X

23-28

X

X

Aggressiv!

Gesellig

150

Pangio spp.

(Dornaugen)

X

23-28

X

X

Feiner Kies (Sand) als Boden

Schwarm

60

Fam. Gyrinocheilidae (Algenfresser)

Gyrinocheilus

aymonieri

(Siames. Saugschmerle)

X

X)

22-28

X

Pflanzliche Kost, im Alter revierbildend

Fam. Cyprinidae (Karpfenfische)

Balantiocheilus

melanopterus

(Haibarbe)

X

X)

22-28

X

Größe!

Schwimm-bedürfnis

Gesellig

150

Brachydanio

albolineatus

(Schillerbärbling)

X

X)

20-30

X

Gesellig

60

B. frankei

(Leopardbärbling)

X

X)

18-28

X

Gesellig

60

B. rerio

X

X)

18-28

X

Gesellig

60

Crossocheilus spp.

(Algenfresser)

X

X)

22-28

X

Pflanzliche Kost

Gesellig

100

Danio aequipinnatus

(Malabarbärbling)

X

X)

20-28

X

Gesellig

100

Epalzeorhynchus

bicolor

(Feuerschwanz)

X

22-28

X

Revierbildend, nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

Einzelgänger im Alter

120

E. kallopterus

(Schönflossenbarbe)

X

24-28

X

Revierbildend,

Einzelgänger

100

E. frenatus

(Grüner Fransenlipper)

X

22-28

120

Puntius conchonius

(Prachtbarbe)

X

X

18-30

X

Gesellig

80

P. nigrofasciatus

(Purpurkopfbarbe)

X

X)

20-27

X

Gesellig

80

P. „schuberti“

(Messingbarbe)

X

X)

18-27

X

Gesellig

60

P. tetrazona

(Sumatrabarbe)

X

X)

21-28

X

Nicht mit langflossigen Fischen vergesell-schaften

Gesellig

60

P. ticto

(Odessa-, Rubinbarbe)

X

X)

16-26

X

Gesellig

60

P. titteya

(Bitterlingsbarbe)

X

22-29

X)

Gesellig

60

Rasbora heteromorpha

(Keilfleckbarbe)

X

24-29

X

Gesellig

60

Tanichthys albonubes

(Kardinalfisch)

X

X

16-30

X

Gesellig

60

O. SILURIFORMES (Welsartige)

Fam. Aridae (Kreuzwelse)

Arius seemanni

(Minihai)

X

22-26

X

Nicht geeignet als Aquarienfisch! Geschlechts-reife Tiere müssen in Meerwasser gehalten werden

150

Fam. Aspredinidae (Bratpfannenwelse)

Dysichthys bicolor

(Zweif. Bratpfannenwels)

X

22-27

X

X)

feiner Kies (Sand) als Boden

80

Fam. Callichthyidae (Schwielenwelse)

Callichthys callichthys

(Schwielenwels)

X

X)

18-28

X

X)

Gesellig

120

Corydoras aeneus

(Metallpanzerwels)

X

X)

20-30

X

X)

Gesellig

60

C. paleatus

(Marmorierter Panzerwels)

X

18-30

X

X)

Gesellig

60

C. trilineatus

(i. d. R. verkauft als C. julii)

X

22-30

X

X)

Gesellig

60

Fam.: Loricariidae (Horniswelse)

Ancistrus spp.

(Antennenwels)

X

X)

18-30

X

Pflanzliche Kost und Wurzeln

80

Farlowella acus

(Nadelwels)

X)

24-27

X

Pflanzliche Kost und Wurzeln

Gesellig

80

Glyptopterichthys

gibbiceps

(Wabenschilder-wels)

X

X)

22-30

X

X

Größe!

150

Hoplosternum thoracatum

(Gemalter Panzerwels)

X

X)

22-30

X

X

120

Hypostomus punctatus

(Punktierter Schilderwels)

X

X)

22-30

X

X

Pflanzliche Kost und Wurzeln

120

Otocinclus affinis

(Kleiner Saugwels)

X

22-30

X

X)

Pflanzliche Kost und Wurzeln

Gesellig

60

Panaque nigrolineatus

(Rotaugen-Panaque)

X

22-30

X

X)

Pflanzliche Kost und Wurzeln; Größe!

120

Peckoltia vittata

(Gebänderter Schilderwels)

X

X)

22-28

X

X

Pflanzliche Kost und Wurzeln

Gesellig

80

Rineloricaria lanceolata

(Lanzenharnisch-wels)

X

22-30

X

X)

Pflanzliche Kost und Wurzeln

80

Sturisoma aureum

(Goldbartwels)

X)

22-30

X

X)

Pflanzliche Kost und Wurzeln

120

Fam. Mochocidae (Fiederbartwelse)

Synodontis nigriventris

(Rückenschw. Kongowels)

X

22-28

X

X)

Gesellig

80

Fam. Pangasiidae (Haiwelse)

Pangasius sutchi

(Haiwels)

X

22-27

X

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

Gesellig

150

Fam. Pimelodidae (Antennenwelse)

Pimelodus pictus

(Gemalter Antennenwels)

X

22-26

X

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

120

Fam. Siluridae (echte Welse)

Kryptopterus bicirrhis

(Indischer Glaswels)

X)

23-28

X

X)

Schwarm

100

O. ATHERINIFORMES (Ährenfischartige)

Fam. Melanotaeniidae (Regenbogenfische)

Glossolepis inciscus

(Lachsroter Regenbogenfisch)

X

X)

22-28

X

Gesellig

100

Melanotaenia boesemani

(Boesemans Regenbogenfisch)

X

22-28

X

X

Gesellig

80

M. praecox

(Neon Regenbogenfisch)

X

22-28

X

X

Gesellig

80

Iriatherina werneri

(Filigranährenfisch)

X

22-28

X

Gesellig

60

O. CYPRINODONTIFORMES (Zahnkarpfen)

Fam. Cyprinodontidae (Eierlegende Zahnkarpfen)

Aphyosemion australe

(Kap Lopez)

X)

21-26

X

X)

60

Aphyosemion australe

(Kap Lopez)

X

21-26

X

X)

60

A. gardneri

(Blauer Prachtkärpfling)

X

22-28

X)

60

Aplocheilus lineatus

(Streifenhechtling)

X

22-30

X

80

Epiplatys sexfasciatus

(Querbandhecht-ling)

X

22-28

X)

80

Fam. Poeciliidae (lebendgeb Zahnkarpfen.)

Poecilia reticulate

(Guppy)

X

X

20-30

X

X)

Gesellig

60

P. sphenops

(Black Molly, Zuchtform)

X

X

25-30

X

60

P. velifera

(Segelkärpfling)

X

24-30

X)

100

Xiphophorus helleri

(Schwertträger)

X

X

22-28

X

X)

Männchen untereinander aggressiv

80

X. maculatus

(Platys)

X

X

18-28

X

X)

60

X. variatus

(Pagaeienplaty, Zuchtform)

X

X)

22-28

X

X)

60

O. PERCIFORMES (Barschartige Fische)

Fam. Belontiidae (Labyrinthfische)

Betta splendens

(Schleierkampffisch)

X

24-30

X

Artspezifische Aggressivität *

Harem

60

Colisa chuna

(Honiggurami)

X

24-30

X

60

C. labiosa

(Dicklippiger Fadenfisch)

X

24-30

X

100

C. lalia

(Zwergfadenfisch)

X

24-30

X

60

Macropodus opercularis

(Makropode)

X

X

18-30

X

80

Trichogaster

leerii

(Mosaikfadenfisch)

X

24-30

X

X)

120

T. trichopterus

(Blauer Fadenfisch)

X

X)

24-30

X

X

120

Fam. Helostomatidae (Küssende Guramis)

Helostoma temminckii

(Küssender Gurami)

X

X)

24-30

X

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

150

Fam. Cichlidae (Buntbarsche) 3)

Amerika

Aequidens pulcher

(Blaupunktbarsch)

X

23-30

X)

Paarweise

100

Apistogramma agassizii

(Agassiz‘ Zwergbuntbarsch)

X

22-30

X

X)

Harem

60

A. borelli

(Borellis Zwergbuntbarsch)

X

20-30

X

X)

Paarweise

60

A. cacatuoides

(Kakadu – Zwergbuntbarsch)

X

22-30

(X

60

A. macmasteri

(Villavicencio Zwergbuntbarsch)

X)

23-30

X

X)

Harem

60

Archocentrus nigrofasciatus

(Zebrabuntbarsch)

X

20-30

X)

Paarweise

80

Dicrossus filamentosus

(Gabelschwanz- Schachbrettcichlide)

X)

23-30

X

Paarweise

80

Laetacara curviceps

(Tüpfelbuntbarsch)

X

23-30

X

X

Paarweise

60

Nannacara anomala

(Glänzender Zwergbuntbarsch)

X)

23-30

X

X)

Harem

80

Papiliochromis ramirezi

(Schmetterlings-buntbarsch)

X

22-30

X

X)

Paarweise

60

Pterophyllum scalare

(Segelflosser)

X

24-30

X

X)

Zur Fortpflanzung in kleinere Becken

Gesellig

100

Symphysodon aequifasciatus

(Diskusbuntbarsch)

X)

26-31

X

Paarweise halten

Gesellig

120

Thorichthys meeki

(Feuermaulbunt-barsch)

X

23-30

X)

100

Westafrika

Hemichromis spp. (Rote Cichlide)

X

23-30

X

X)

Aggressivität

Paarweise

100

Pelvicachromis pulcher

(Purpurprachtbunt-barsch)

X

23-30

X

X)

Paarweise

80

P. taeniatus

(Smaragd – Prachtbuntbarsch)

X)

23-30

X

Paarweise

80

Steatocranus casuaris

(Buckelkopfbunt-barsch)

X

X

23-30

X

X

Paarweise

80

Ostafrika (Tanganjikasee) 4)

Cyphotilapia frontosa

(Tanganjikabeulen-kopf)

X

23-30

(X

Größe!

Harem

200

Julidochromis spp.

(Schlankcichliden)

X

23-30

(X

Paarweise

60

Lamprologus ocellatus

(Kleiner Schneckenbuntbarsch)

X

23-30

(X

Leere Schnecken-häuser

60

Neolamprologus brichardi

(Feenbarsch)

X

23-30

(X

Komplexe Sozialstruktur

Paarweise

80

Neolamprologus leleupi

(Tanganjika – Goldcichlide)

X

23-30

(X

80

Tropheus spp.

(Brabantbunt-barsche)

X

23-30

(X

Aufwuchs-fresser

Harem

150

Ostafrika (Malawisee) 4)

Aulonocara spp.

(Kaiserbuntbarsche)

X

X

23-30

(X

Harem

100

„Haplochromis“ spp.

(Copadichromis sp., Nimbochromis sp.)

X

X

23-30

(X

Harem

120

Labidochromis caeruleus

X

X

23-30

(X

Harem

80

Melanochromis auratus

(Türkisgoldbarsch)

X

X

23-30

(X

Innerartliche Aggressivität

Harem

100

Pseudotropheus estherae

(Roter Zebrabuntbarsch)

X

X

23-30

(X

Harem

120

Verschiedene Ordnungen und Familien

Brachygobius xanthozona

(Goldringelgrundel)

X

22-29

X

X

Gesellig

60

Carassius auratus

(Goldfisch)

X

X

4-30

X

X

Gesellig

100

Chanda ranga

(Indischer Glasbarsch)

X

24-30

X

Gesellig

60

Cyprinus carpio

(Koi, Farbkarpfen)

X

X

4-30

(X

X

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch Teichfisch!

Gesellig

200

Gnathonemus petersi

(Elefantenrüssel-fisch)

X)

24-30

X

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

Gesellig

150

Leucaspius delineatus

(Moderlieschen)

X

X

Win-ter

mind.

4 Som-

mer

max.

30

X

X

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

Schwarm

100

Leuciscus idus

(Goldorfe)

X

X

4-30

X

X

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch Teichfisch!

Schwarm

200

Tetraodon nigroviridis

(Grüner Kugelfisch)

X

22-28

X

X

Aggressiv, Salzzusatz

120

2. Mindestanforderungen für die Haltung von Meerwasserfischen

2.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Meerwasserfischen

(1) Die Wasserwerte für Meerwasseraquarien zeigen prinzipiell eine große Einheitlichkeit. Innerhalb der einzelnen Parameter sind jedoch Bereiche auszuweisen, die eine laufende Kontrolle erfordern.

(2) Für tropische Meere liegt der Temperaturbereich zwischen 22°C und 28°C. Tiere aus dem Mittelmeer sind bei Temperaturen zwischen 14°C und 20°C zu halten. Diese Temperaturen dürfen nur kurzfristig und geringfügig über- oder unterschritten werden. Aus technischen Gründen sind Mittelwerte anzustreben.

(3) Meersalzmischungen mit optimaler Zusammensetzung sind im Fachhandel erhältlich. Der Gesamtsalzgehalt unter Berücksichtigung der Temperaturkompensation ist laufend zu kontrollieren. Der Salzgehalt muss für die Salinität im Bereich zwischen 29,5°/oo bis 35°/oo, Mittelmeer höchstens 37°/oo, Rotes Meer höchstens 40°/oo, liegen. Es ist ein Mittelwert anzustreben, der mit einer Salinität von +/-0,5°/oo, nur geringfügig schwanken darf. Der Verdunstungsverlust ist mit Leitungswasser und bei mangelnder Qualität desselben mit entsalztem Wasser in möglichst kurzen Abständen auszugleichen.

(4) Der mittlere pH-Wert des Wassers von pH 8,1 und pH 8,4 darf im Meerwasseraquarium nur unwesentlich, bis pH 7,9 oder bis pH 8,5, unter oder überschritten werden.

(5) Eine Karbonathärte von 7°KH bis 9°KH darf nicht unterschritten werden. Die Haltung von Steinkorallen und anderen Kalkskelettorganismen erlaubt eine höhere Karbonathärte. Sie darf jedoch einen Wert von 14°KH nicht überschreiten.

(6) Für den Stickstoff ist die Nachweisbarkeit von Ammoniak und Ammonium zu vermeiden. Nitrit darf in der ersten Einlaufphase von zwei Wochen nur in geringen Mengen bis höchstens 0,2 mg/l NO2 nachweisbar sein. Der Nitratgehalt (NO3) darf 50 mg/l nicht überschreiten. Die Grenzwerte für die gleichzeitige Haltung von wirbellosen Tieren liegen für Nitrit bei 0,05 mg/l und für Nitrat bei 5 mg/l. Beim Einsatz von Denitrifikationsanlagen müssen die Phosphatwerte regelmäßig kontrolliert werden, da der Nitratwert als Maßstab für die Alterung des Wassers entfällt.

(7) Phosphat, darf für Fische bis 0,5 mg/l toleriert werden.

(8) Schwermetalle sind im Meerwasseraquarium strikt zu vermeiden. Der Einsatz von Schwermetallsalzen zur Therapie bei Parasitenbefall der Fische ist in separaten Aquarien vorzunehmen.

(9) Die Simulation von. Gezeiten, Wellengang und Grundströmungen ist im Aquarium notwendig.

(10) Ein tageszeitlicher Wechsel von Hell und Dunkel ist zu gewährleisten. Bei gleichzeitiger Haltung von Wirbellosen mit Zooxanthellen ist eine Lichtleistung hoher Quantität und Qualität, von zum Beispiel 10 000 Lux im Bereich der Korallen und eine Farbtemperatur von 5000°K oder darüber, zu erreichen. Fischarten mit Leuchtorganen oder strenge Höhlenbewohner sind in überwiegender Dunkelheit zu halten.

(11) Für eine dauerhafte Haltung auch kleiner Fischarten ist ein Aquarium mit mindestens 200 Liter Rauminhalt (Länge 100 cm x Breite 50 cm x Höhe 40 cm) einzurichten. Zur Therapie und Aufzucht von Jungfischen bis zur stabilen Futteraufnahme dürfen die Mindestmaße vorübergehend unterschritten werden. Kleinere Aquarien sind nur stabil, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Aquarien der Mindestgröße stehen.

(12) Die Einrichtung der Meerwasseraquarien muss sich an den ökologischen Bedürfnissen der zu pflegenden Arten orientieren. Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören:

(13) Das Gleichgewicht zwischen Parasitenbefall und Fischgesundheit wird durch Fang-, Transport- und Anpassungsstress geschwächt. Ist ein ernsthaftes Krankheitsbild die Folge, sind entsprechende Therapiemaßnahmen einzuleiten.

(14) Fische die mit Gift, meist Cyanide, gefangen wurden und schweren Stoffwechselstörungen unterliegen, sind nicht therapierbar.

(15) Das Wohlbefinden der Fische ist aus dem Gesamtzustand des Aquariums und ihrem Verhalten zu beurteilen. Eine regelmäßige Kontrolle ebenso wie die der Wasserparameter ist unerlässlich. Plötzliche starke Veränderungen der Wasserqualität sind schädlich. Die regelmäßig notwendigen Teilwasserwechsel dürfen nur mit Wasser gleicher Qualität durchgeführt werden. Die technischen Geräte sowie die Temperatur sind täglich, die übrigen Wasserparameter sind 14-tägig zu kontrollieren. Neueingerichtete Aquarien sind in den ersten sechs Wochen täglich auf die Konzentration von Nitrit zu kontrollieren.

(16) Einigen allesfressenden Arten stehen viele Nahrungsspezialisten gegenüber, die ihrem Futterbedarf entsprechend, möglichst vielseitig zu ernähren sind. Der Fachhandel stellt sowohl trockene Flocken- und Pelletfutter, sowie diverse tiefgefrorene oder lebende Nahrungsorganismen zur Verfügung.

2.2. Haltungskriterien (Aquariengrößen) handelsrelevanter Arten vonMeerwasserfischen

Familie

Art

Aquariengröße

Liter Wasser (l)

Bemerkung

Kl. KNORPELFISCHE (Chondrichthyes)

F. Katzenhaie

(Scyliorhinidae)

F. Lippenhaie

(Hemiscylliidae)

Arten bis 100 cm Länge

ab 5 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 500 l

F. Carcharhinidae

Schwarzspitzenriffhai

(Carcharhinus

melanopterus)

Weissspitzenriffhai

(Triaenodin obesus)

Ab 50 m2 freie Schwimmfläche und einem Wasserstand von 2m. Für 1-2 Tiere; jedes weitere Tier +20 m2

Riffstrukturen dürfen Schwimmfläche nicht einengen. Intensive gezeitenähnliche Strömung

F. Stachelrochen

(Dasyatidae)

Blauflecken-

Stechrochen (Taeniura

lymna)

ab 10 000 l

(min 5 m2 Fläche)

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 1 m2

Kl. KNOCHENFISCHE (Teleostei)

F. Muränen (Muraenidae)

Arten bis 1 m Länge

darüber

ab 1 000 l;

ab 5 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Röhrenaale (Heterocongridae)

Mind. 10 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Schlangenaale

(Ophichthyidae)

1-2 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Eidechsenfische

(Synodontidae)

Ab 500 l

1-3 Tiere

F. Korallenwelse

(Plotosidae)

Kl. Korallenwels

(Plotosus lineatus)

ab 1 000 l

mindestens 20 Tiere

F. Fühlerfische (Antennariidae)

Antennarius

commersoni

ab 200 l

ab 500 l

Mit Ausnahme von Antennarius commersoni

F. Soldatenfische

(Holocentridae)

ab 1 000 l

mindestens paarweise

F. Flügelrossfische

(Pegasidae)

ab 200 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Flötenfische

(Fistulariidae)

ab 5 000 l

Mind. 10 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Trompetenfische

(Aulostomidae)

ab 1 000 l

1-2 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Schnepfenmesser-fische

(Centriscidae)

ab 200 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Geisterpfeifenfische

(Solenostomidae)

ab 200 l

Mind. 10 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Pfeifenfische

(Syngnathidae)

(Seepferdchen und Seenadeln)

ab 200 l

1-2 Tiere

F. Skorpionsfische

(Scorpaenidae)

ab 500 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Sägebarsche

(Serranidae)

Arten bis 30 cm

Arten bis 60 cm

Arten über 60 cm

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

Mind. 10 Tiere

F. Fahnenbarsche

(Anthiinae)

ab 1 000 l

Ab 10 Tiere oder Harem Tiefer Bodengrund

F. Seifenbarsche

(Grammistinae)

ab 1 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Zwergbarsche

(Pseudochromidae)

ab 500 l

Mind. 10 Tiere

F. Mirakelbarsche

(Plesiopidae)

ab 500 l

1-2 Tiere

F. Fahnenschwänze

(Kuhliidae)

ab 1 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Tigerbarsche

(Teraponidae)

ab 1 000 l

Mind. 10 Tiere

F. Großaugenbarsche

(Priacanthidae)

ab 1 000 l

1-2 Tiere

F. Kardinalbarsche

(Apogonidae)

ab 500 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F: Torpedobarsche

(Malacanthidae)

ab 500 l

Mind. 10 Tiere

F. Süßlippen

(Haemulidae)

Arten bis 30 cm größere Arten

ab 5 000 l

ab 10 000 l

1-2 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Schnapper

(Lutjanidae)

Arten bis 30 cm

Arten bis 60 cm

größere Arten

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Füsiliere

(Caesionidae)

ab 1 000 l

Mind. 10 Tiere

F. Scheinschnapper

(Nemipteridae)

ab 1 000 l

1-2 Tiere

F. Straßenkehrer

(Lethrinidae)

ab 20 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Fledermausfische

(Ephippidae)

ab 10 000 l

Mind. 10 Tiere

F. Flossenblätter

(Monodactylidae)

ab 1 000 l

1-2 Tiere

F. Argusfische

(Scatophagidae)

ab 1 000 l

1-10 Tiere

F. Meerbarben

(Mullidae)

Arten bis 30 cm größere Arten

ab 1 000 l

ab 5 000 l

1-5 Tiere

F. Kaiserfische

(Pomacanthidae)

Arten bis 25 cm

größere Arten

Zwergkaiser

(Centropyge spec.)

ab 5 000 l

ab 10 000 l

ab 500 l

Einzeln oder paarweise

F. Falterfische

(Chaetodontidae)

ab 1 000 l

1-5 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Büschelbarsche

(Cirrhithidae)

Cirrhites pinnulatus

ab 300 l

ab 1 000 l

1-3 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Beilbauchfische

(Pempheridae)

Parapriacanthus spec.

ab 1 000 l

ab 500 l

In Gruppen ab 5 Tieren

F. Riffbarsche

(Pomacentridae)

Abudefduf spec.

ab 300 l

ab 1 000 l

Gattung Amphiprion und Promnas immer paarweise mit Wirtsanemone

F. Lippfische

(Labridae)

Arten bis 10 cm Länge

Arten bis 20 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

Größere Arten Napoleon

(Cheilinus undulatus)

ab 500 l

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

ab 500 000 l

Paarweise oder in Gruppen ab 5 Tieren

F. Papageifische

(Scaridae)

Arten bis 40 cm Länge

Arten bis 80 cm Länge

ab 5 000 l

ab 10 000 l

Einzeln oder paarweise

F. Sandbarsche

(Pinguipedidae)

ab 200 l

1-2 Tiere mit hoher Sandschicht

F. Sandtaucher

(Trichonotidae)

ab 200 l

1-2 Tiere mit hoher Sandschicht

F. Kieferfische (Opistognathidae)

Ab 200 l

1-2 Tiere mit hoher Sandschicht

F. Schleimfische

(Bleniidae/tropisch)

ab 300 l

Paarweise oder in Gruppen ab 5 Tieren

F. Dreiflosser

(Tripterygiidae)

ab 300 l

Paarweise oder in Gruppen ab 5 Tieren

F. Leierfische

(Callionymidae/tropisch)

ab 300 l

Paarweise

F. Grundeln

(Gobiidae/tropisch)

ab 300 l

1-5 Tiere

F. Pfeilgrundeln

(Microdesmidae)

Valencienna spec.

ab 300 l

ab 1 000 l

Paarweise ab 2 Paaren

F. Doktorfische

(Acanthuridae) und

Kaninchenfische

(Siganidae)

Arten bis 25 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

Größere Arten

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

1-3 Tiere jedes weiter Tier + 20%

F. Halfterfische

(Zanclidae)

ab 2 500 l

Einzeln oder paarweise

F. Butte

(Bothidae)

Arten bis 30 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

ab 1 000 l

ab 5 000 l

jedes weitere Tier + 20% große Sandflächen

F. Hundszungen

(Cynoglossidae)

Arten bis 30 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

ab 1 000 l

ab 5 000 l

1-3 Tiere; jedes weiter Tier + 20% große Sandflächen

F. Seezungen

(Soleidae)

Arten bis 30 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

ab 1 000 l

ab 5 000 l

1-3 Tiere; jedes weitere Tier + 20% große Sandflächen

F. Drückerfische

(Balistidae)

Arten bis 25 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

größere Arten

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

Einzelhaltung

F. Feilenfische

(Monacanthidae)

Arten bis 10 cm Länge

Arten bis 25 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

größere Arten

ab 500 l

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

Einzelhaltung

F. Kofferfische

(Ostraciidae)

Arten bis 20 cm Länge

Arten bis 40 cm Länge

ab 1 000 l

ab 5 000 l

Einzelhaltung

F. Kugelfische

(Tetraodontidae)

Arten bis 10 cm Länge

Arten bis 20 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

Größere Arten

ab 500 l

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

Einzelhaltung

F. Igelfische

(Diodontidae)

Arten bis 20 cm Länge

Größere Arten

ab 1 000 l

ab 5 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

2.3. Haltungskriterien anderer Arten von Meerwasserfischen

Vertreter von unter Punkt 2.2 nicht angeführten Familien, insbesondere solche, die wegen ihrer Größe nicht mehr angeführt werden, dürfen ausschließlich in Großaquarien gehalten werden und sind im Einzelfall zu genehmigen

_________________________________________

1) Angaben zur Wasserhärte: X es wird eine Toleranz von ±5° dGH akzeptiert; X) es wird keine Toleranz nach oben akzeptiert

2) Angaben zum ph-Wert: X es wird eine Toleranz von ±0,5 akzeptiert; (X es wird eine Toleranz von ±0,5 akzeptiert; X) es wird eine Toleranz von -0,5 akzeptiert; (X) es wird keine Toleranz akzeptiert

3) für längere Verkaufspräsentationen muss für die Einzelhaltung der Betta splendens Männchen bei täglichem halben Wasserwechsel ein Mindestwasservolumen von einem Liter Wasser zur Verfügung stehen. Außerdem sollte eine schutzgebende, stressverhindernde Dekoration wie z. B. Wasserpflanzenbüscheln oder Moorkienholz u.ä. nicht fehlen

4) Cichliden sind insbesondere während der Brutpflege aggressiv. Ihnen ist ein gut gegliedertes Becken mit Versteckmöglichkeiten für unterlegene Fische und auch für den Partner einzurichten.

5) Entscheidend ist im Bezug auf die Härte die genügend hohe Carbonhärte und dass der pH-Wert nicht unter pH = 7.0 fällt.