Sonstiges Bundesrecht

ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% - Widerruf

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)

KIn Kraft seit 23. April 1993

RIS-Gesetzesnummer 10012195 · BGBl. Nr. 262/1993 · 99/03 Kraftfahrrecht · Original im RIS öffnen

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Art. 1

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Fassung: 23. April 1993 bis laufend