Sonstiges Bundesrecht

ADR - Beförderung von magnesium-imprägniertem Koks - Widerruf

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 2010 ADR über die Beförderung von magnesium-imprägniertem Koks mit einem durchschnittlichen Magnesiumgehalt von 42,5%, höchstens jedoch 48,0%, als Stoff der Klasse 4.3, Ziff. 1d

KIn Kraft seit 24. Juni 1994

RIS-Gesetzesnummer 10012312 · BGBl. Nr. 463/1994 · 99/03 Kraftfahrrecht · Original im RIS öffnen

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Art. 1

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Fassung: 24. Juni 1994 bis laufend