Sonstiges Bundesrecht

ADR - Beförderung von magazinierten Treibkartuschen - Widerruf

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von magazinierten Treibkartuschen für Bolzensetzgeräte zur Direktbefestigung als Gegenstände der Klasse 1b, Ziffer 2c ADR, Zünder mit kleiner Ladung

KIn Kraft seit 4. Oktober 1991

RIS-Gesetzesnummer 10012081 · BGBl. Nr. 522/1991 · 99/03 Kraftfahrrecht · Original im RIS öffnen

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Art. 1

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Fassung: 4. Oktober 1991 bis laufend