Schlichten statt Streiten: Verbraucherinnen und Verbraucher setzten 2025 verstärkt auf außergerichtliche Lösungen

Schlichten statt Streiten: Verbraucherinnen und Verbraucher setzten 2025 verstärkt auf außergerichtliche Lösungen
Der antragsstärkste Bereich im Jahr 2025 war erneut der Handel, insbesondere der Elektro-, Kleidungs-, Möbel- und Autosektor. Hier standen vor allem Gewährleistungsstreitigkeiten im Mittelpunkt, etwa wenn Geräte defekt waren oder Leistungen nicht den Erwartungen entsprachen. Der Dienstleistungssektor folgte als zweitwichtigster Bereich, insbesondere mit Anträgen zu Problemen rund um Fahrzeugmieten oder Fitnesscenterverträge. Bei Letzteren stand meist die Kündigung im Mittelpunkt. In vielen dieser Fälle wurde durch die Schlichtung eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden.
Beispiele aus der Schlichtungspraxis zeigen die Bandbreite der Fälle: So konnte durch die Hinzuziehung eines Sachverständigen etwa geklärt werden, dass bei einem defekten Staubsauger kein Eigenverschulden der Konsumentin, sondern ein Materialfehler vorlag, was im Ergebnis zur kostenlosen Instandsetzung des Geräts führte. In einem anderen Fall konnte die doppelte Verrechnung des Kaufbetrags eines Handys aufgeklärt werden. Bei einem kaum sichtbaren Lackschaden an einem Mietauto konnte die Schlichtungsstelle schließlich eine Reduktion des vom Vermieter geforderten Betrags erreichen, wobei die gleichzeitig vereinbarte rasche Zahlung der Konsumentin auch das Unternehmen zufriedenstellte. Häufig konnte die Schlichtungsstelle aber auch bei Problemen mit Heizkostenabrechnungen, Versicherungen, (Pauschal)Reisen oder Handwerksdienstleistungen helfen.
Die Bereitschaft der Unternehmen, an den grundsätzlich freiwilligen Schlichtungsverfahren mitzuwirken, blieb auch 2025 auf sehr hohem Niveau. In mehr als 80 % der Fälle beteiligten sich Unternehmen am Verfahren. Dabei kam es in rund zwei von drei Schlichtungsverfahren zu einer Einigung. Betrachtet man ausschließlich jene Fälle, in denen sich das Unternehmen am Verfahren beteiligt hat, lag die Einigungsquote sogar bei fast 80%.
Diese Zahlen unterstreichen den hohen praktischen Nutzen der außergerichtlichen Streitbeilegung für beide Seiten und zeigen, dass konstruktive Lösungen auch bei festgefahrenen Konflikten möglich sind.
„Der neuerliche Anstieg der Fallzahlen zeigt, dass Konsumentinnen und Konsumenten unser Angebot zunehmend als echten Mehrwert wahrnehmen. Gleichzeitig ist es sehr positiv, dass die große Mehrheit der Unternehmen weiterhin bereit ist, an fairen Lösungen mitzuwirken“
, erklärt Dr. Simon Eder, Geschäftsführer und Schlichter bei der Verbraucherschlichtung Austria.
Auch im Jahr 2025 wurden in ausgewählten Verfahren wieder Sachverständige hinzugezogen, wenn zur Klärung technischer oder fachlicher Fragen besondere Expertise erforderlich war. In allen Verfahren, in denen Sachverständige eingebunden wurden, konnte letztlich eine Lösung erzielt werden.
„Die Kombination aus juristischer Vermittlung und fachlicher Expertise erhöht die Chancen auf eine Einigung erheblich. Davon profitieren sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch Unternehmen“
, betont Vereinsobmann Dr. Hermann Germ.
Konsumentinnen und Konsumenten, die mit einem Unternehmen zu keiner Lösung kommen, können sich jederzeit an die Verbraucherschlichtung Austria wenden. Die Antragstellung ist über ein Webformular unter www.verbraucherschlichtung.at/antrag oder auch per Post möglich. Alle Informationen dazu finden sich auf der Website der Einrichtung unter www.verbraucherschlichtung.at.
Seit Jänner 2016 bieten die Verbraucherschlichtung Austria sowie sieben weitere staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen kostenlose Schlichtungsverfahren auf Grundlage des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes (AStG) an. Als Auffangschlichtungsstelle deckt die Verbraucherschlichtung Austria dabei das größte Spektrum an Streitigkeiten ab – vom Handel über Versicherungen bis hin zu Reise- und Wohnproblemen. Die kontinuierlich steigenden Fallzahlen zeigen die wachsende Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung in Österreich.
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