Der Urlaub endet – doch das Kind kommt nicht zurück

Aus einer Ferienreise kann binnen eines Tages ein internationaler Kindesentführungsfall werde

Wien (OTS) – Reist ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland und verweigert anschließend die vereinbarte Rückkehr nach Österreich, kann eine internationale Kindesentführung vorliegen – selbst wenn die Reise ursprünglich erlaubt war.

„Die Zustimmung zu einer Ferienreise ist keine Zustimmung zu einem dauerhaften Umzug oder einem neuen Lebensmittelpunkt des Kindes“, erklärt Rechtsanwalt Mag. Paul Nagler, BSc, LL.M. (UCLA). Für betroffene Eltern ist rasches Handeln entscheidend, da bei grenzüberschreitenden Verfahren jeder Tag zählt und Verzögerungen die Rückführung erheblich erschweren können.

Es wird daher empfohlen, Reiseziel, Aufenthaltsort, Reisedauer und Rückkehrdatum bereits vor der Abreise schriftlich festzuhalten. Bestehen konkrete Anzeichen, dass das Kind nicht zurückgebracht werden soll, sollten umgehend rechtliche Schritte und mögliche gerichtliche Sicherungsmaßnahmen geprüft werden.

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