Änderungen für E-Scooter und E-Bikes, Erlaubnis von Kamerakontrollen, neue Regeln für E-Mopeds erst ab Herbst
Zwtl.: E-Scooter – Beleuchtung, Reflektoren, Blinker, Hupe und Helmpflicht bis 16 Jahre verpflichtend
Mit 1. Mai 2026 werden E-Scooter offiziell zum Fahrzeug erklärt. Sie müssen dann folgende Ausstattungen haben: eine Bremse, Hupe/Klingel, zwei weiße Rückstrahler/-folien nach vorne, zwei rote Rückstrahler/-folien nach hinten, zwei gelbe Rückstrahler/-folien zur Seite, einen gelben Blinker am Ende jedes Lenkergriffs. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zudem ein weißes ruhendes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, letzteres darf auch blinken.
Die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker:innen wird auf 0,5 gesenkt. Unter 16 Jahren gilt künftig eine Helmpflicht. Zudem regelt die Novelle ausdrücklich, dass ausnahmslos nur eine Person auf einem E-Scooter fahren darf und keine Güter, etwa an der Lenkstange, transportiert werden dürfen. E-Scooter dürfen überall dort fahren, wo Radverkehr erlaubt ist.
Zwtl.: ÖAMTC fordert gesetzliche Nachbesserung, falls Blinker-Nachrüstung nicht möglich
„Der Mobilitätsclub begrüßt, dass E-Scooter nun als vollwertiges Fahrzeug mit Ausstattungsvorschriften anerkannt werden. Sollte sich aber herausstellen, dass bei einigen Modellen etwa eine Blinker-Nachrüstung an den Lenker-Enden technisch nicht möglich ist, braucht es eine gesetzliche Nachbesserung. Eine Flexibilisierung der Regelung, sodass auch im Helm eingebaute Blinker oder Blinker an den Oberarmen erlaubt sind – oder zumindest eine Übergangsfrist –, wären ein Lösungsansatz“, hält ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf fest.
Auch für E-Bikes tritt mit 1. Mai 2026 eine erweiterte Helmpflicht in Kraft – sie gilt für Lenker:innen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Zwtl.: StVO-Novelle erlaubt Kamerakontrollen
Die 36. StVO-Novelle schafft außerdem die rechtliche Grundlage für automatisierte Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigten Zonen – wie sie z. B. für die Wiener Innenstadt geplant sind. Kameras sollen mehrspurige Fahrzeuge identifizieren, die unerlaubt in solche Zonen einfahren. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass datenschutzkonform nur Fahrzeugkennzeichen und nicht etwa Passant:innen, Rad- oder Motorradfahrende gefilmt oder aufgenommen werden. Der ÖAMTC hat im Vorfeld kritisiert, dass nicht genau definiert ist, wo eine solche Zone verordnet werden kann und dass es keine österreichweit einheitlichen Regeln gibt, wer einfahren darf und wer nicht. Der Club befürchtet, dass, ähnlich wie in Italien, manche Städte das Instrument hauptsächlich zur Generierung von Einnahmen missbrauchen könnten.
Zwtl.: Änderungen für E-Mopeds ab Oktober – Zeit aktiv zur Umstellung nutzen
Die größte Systemänderung betrifft sogenannte E-Mopeds: Ab 1. Oktober 2026 stuft die Novelle diese Fahrzeuge – oft von Lieferdiensten genutzt – als Kraftfahrzeuge ein. Sie dürfen dann nicht mehr auf Radwegen fahren und unterliegen einer vollständigen Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- und Sturzhelmpflicht. „Das spätere Inkrafttreten dieser Neuerung gibt Betroffenen die Möglichkeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Wenn sie ihre Fahrzeuge weiter nutzen wollen, brauchen die Lenker:innen einen Führerschein. Zudem müssen die Fahrzeuge zugelassen und versichert werden“, erklärt Wolf. Inwiefern das in der Praxis möglich ist, wird sich erst zeigen.
Der ÖAMTC empfiehlt allen Nutzer:innen von E-Scootern und E-Mopeds, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. E-Scooter-Fahrende müssen ihre Fahrzeuge bis 1. Mai nachrüsten. Eltern sollten sicherstellen, dass ihre Kinder beim Fahren mit E-Scootern und E-Bikes die vorgeschriebenen Helme tragen.
Aktuelle Informationen und Beratung bietet der ÖAMTC in seinen Stützpunkten und auf seiner Website unter www.oeamtc.at.





