EuGH Urteil vom 24.3.2022: Keine verpflichtende zusätzliche Speichermedienabgabe für Cloud-Dienste 

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DORDA Partner Axel Anderl erwirkt mit seinem Team eine Leitentscheidung des EuGH zum Ermessensspielraum des nationalen Gesetzgebers bei der Einhebung von SpeichermedienvergütungWien, 23. März 2022 – Speichert eine Privatperson Daten in einer Cloud, hat der Diensteanbieter keine gesonderte Speichermedienvergütung dafür zu bezahlen. Das hat der EuGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Vervielfältigung eines […]

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