Sie sind hier:
- Ratgeber
- Rechtsgeschichte
- Matrikenführung
Bei jeder Pfarre werden Matrikel für Taufen, kirchliche Eheschließungen und Bestattungen geführt. Bis zum Jahr 1938 fungierten die Pfarren in Österreich als konfessionelle Behörden. In ihren Händen lag die Standesführung. Daher sind für Auskünfte über Geburt, Ehe und Tod katholischer Bewohnerinnen und Bewohner des Pfarrsprengels vor 1939 die Pfarrmatriken einzusehen.
Die Matrikenführung wurden mit 1. August 1938 in Österreich für Ehen von den Standesämtern übernommen. Seit 1. Jänner 1939 werden die Geburts- und Sterbeeintragungen ebenda vorgenommen.
Quellen
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Pfarren, zuletzt abgerufen am 13.11.2019