Notwehr liegt vor, wenn ein Angriff auf ein notwehrfähiges Gut mit angemessenen Mitteln abgewehrt wird, solange der Angriff noch andauert. Der Zeitrahmen von 3 Sekunden ist hierbei nicht relevant. Wichtig ist, dass die Notwehrmaßnahmen angemessen sind und es zu keiner Überschreitung der Notwehr kommt. Laut § 3 des Strafgesetzbuches (StGB) muss die Handlung in einer Notwehrsituation stattfinden.

Ist es Notwehr, wenn ich innerhalb von 3 Sekunden nach einem Angriff zurückschlage?
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Manuel Roessler
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