Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · Ra 2025/02/0184 · 14. April 2026
Ra 2025/02/0184 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 14. April 2026
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
14.04.2026
Geschäftszahl
Ra 2025/02/0184
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/02/0102 E 24. Februar 2012 RS 2
Stammrechtssatz
Eine Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist dann gegeben, wenn mehrere Versuche zu keiner gültigen Messung geführt haben und das Zustandekommen eines entsprechenden Messergebnisses durch das Verhalten des Probanden verhindert wurde. Dies gilt auch dann, wenn zwar Messergebnisse vorhanden, wegen der zu großen Probendifferenz jedoch nicht verwertbar sind (vgl. E 25. November 2009, 2009/02/0107).
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025020184.L01