Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · Ra 2022/01/0002 · 29. März 2023
Ra 2022/01/0002 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 29. März 2023
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
29.03.2023
Geschäftszahl
Ra 2022/01/0002
Rechtssatz
§ 31 Abs. 1 SPG 1991 stellt die gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung und Ermächtigung zur Erlassung von Bestimmungen im Rahmen der SPG RichtlinienV 1993 nur insoweit dar, als damit nähere Regelungen für das "Einschreiten" gegenüber "Betroffenen" von Sicherheitsorganen getroffen werden (wobei Abs. 2 leg. cit. in demonstrativer Aufzählung Mindestinhalte derartiger Regelungen enthält). Richtlinien nach § 31 SPG 1991 können nach dem Gesetzeswortlaut nur "das Einschreiten" der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zum Gegenstand haben.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022010002.L15