Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · Ra 2020/20/0148 · 7. September 2020
Ra 2020/20/0148 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 7. September 2020
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
07.09.2020
Geschäftszahl
Ra 2020/20/0148
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/20/0285 B 26. Juni 2019 RS 2
Stammrechtssatz
Wäre die gegenständliche Revision auch nach einer dem Gesetz entsprechenden Einbringung (vgl. § 21 Abs. 6 zweiter Satz BVwGG 2014, demzufolge ein Verstoß gegen den ersten Satz des § 21 Abs. 6 BVwGG wie ein Formmangel behandelt wird, der zu verbessern ist) mangels des Vorliegens der Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG zurückzuweisen, erweist sich im vorliegenden Fall die Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages als entbehrlich.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200148.L01