Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 2008/03/0075 · 3. September 2008
2008/03/0075 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 3. September 2008
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
03.09.2008
Geschäftszahl
2008/03/0075
Rechtssatz
Die rechtskräftige eisenbahnrechtliche Baugenehmigung legt die Lage und den Umfang der für die Herstellung und den Betrieb der Eisenbahn im Sinne des § 2 EisbEG notwendigen Baumaßnahmen verbindlich fest. Die Beschwerdeführerinnen konnten als Eigentümerinnen der durch den rechtskräftigen Baugenehmigungsbescheid betroffenen Liegenschaften im Enteignungsverfahren daher nicht mehr einwenden, die Inanspruchnahme liege nicht im öffentlichen Interesse (vgl das hg Erkenntnis vom 19. Dezember 2005, Zl 2003/03/0196, mwN; vgl auch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 3. Oktober 2007, B 1965/06). Fragen der Trassenführung waren im Enteignungsverfahren nicht mehr zu prüfen. Im Enteignungsverfahren war von der Behörde nur zu prüfen, in welchem Umfang eine Enteignung für die Ausführung der bewilligten Baumaßnahmen erforderlich ist.
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2008/03/0076