Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 81/08/0032 · 27. Januar 1983
81/08/0032 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 27. Januar 1983
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
27.01.1983
Geschäftszahl
81/08/0032
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2216/78 E 18. Mai 1979 RS 2
Stammrechtssatz
Unter die Bestimmung des § 229 Abs 1 4a ASVG fallen mangels einer entsprechenden Einschränkung in der nicht nur Zeiten einer solchen Beschäftigung, die eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 1 Z 3 ASVG begründet hätten, also Zeiten, zu denen der Versicherte im Betrieb der dort genannten Personen ohne Entgelt regelmäßig beschäftigt war und keiner anderen Erwerbstätigkeit hauptberuflich nachging, sondern auch Zeiten, die eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 oder 2 ASVG begründet hätten, d. h. Zeiten, in denen der Versicherte im Betrieb seiner Eltern als Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG oder als Lehrling beschäftigt war.