Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 0862/65 · 22. Dezember 1965
0862/65 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 22. Dezember 1965
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
22.12.1965
Geschäftszahl
0862/65
Rechtssatz
Seitdem die Österreichischen Bundesbahnen statt drei nur zwei Wagenklassen führen, steht Bundesbeamten (§ 1 GÜG), denen gemäß § 7 Abs 1 RGV 1955 die Vergütung nach einer höheren als der niedrigsten (3ten) Wagenklasse gebührt, die Vergütung nach der 1. Wagenklasse zu. - Der im Rahmen des Trennungszuschusses nach § 34 Abs 4 RGV 1955 zustehende Ersatz der Fahrtauslagen bestimmt sich nach der Wagenklasse, nach der gemäß § 7 Abs 1 RGV 1955 die Vergütung gebührt.