Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · Ra 2024/13/0051 · 18. November 2024
Ra 2024/13/0051 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 18. November 2024
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
18.11.2024
Geschäftszahl
Ra 2024/13/0051
Rechtssatz
Die Aufforderung zur Empfängerbenennung hat sich an jenen Abgabepflichtigen zu richten, der die Betriebsausgaben absetzen möchte. Da zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Empfängerbenennung das Sanierungsverfahren (ohne Eigenverwaltung) bereits aufgehoben war, konnte sich diese Aufforderung nur an den Abgabepflichtigen selbst richten, dem es oblag, zu dieser Aufforderung auch Informationen bei jenen Personen einzuholen, die im damaligen Zeitraum für ihn (bzw. die Insolvenzmasse) handelten.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130051.L03