Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · Ra 2023/11/0127 · 23. Juli 2024
Ra 2023/11/0127 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 23. Juli 2024
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
23.07.2024
Geschäftszahl
Ra 2023/11/0127
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/11/0293 E 10. November 1998 RS 1
Stammrechtssatz
Hat ein Zivildienstpflichtiger (Wehrpflichtiger) bereits vor
Erfüllung der ihn treffenden Dienstleistungspflicht seine berufliche
Existenz zu verwirklichen begonnen, so können die durch die
Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit infolge der
zivildienstbedingten (präsenzdienstbedingten) Abwesenheit
verursachten wirtschaftlichen Rückschläge nicht die besondere
Rücksichtswürdigkeit geltend gemachter wirtschaftlicher Interessen
begründen (Hinweis E 23. 4. 1996, 95/11/0399).
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023110127.L02