Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · Ra 2021/20/0042 · 20. Dezember 2023
Ra 2021/20/0042 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 20. Dezember 2023
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
20.12.2023
Geschäftszahl
Ra 2021/20/0042
Rechtssatz
Ob der Fremde eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Republik Österreich im Sinn des § 9 Abs. 2 Z 2 AsylG 2005 darstellt, erfordert eine Gefährdungsprognose. Dabei ist das Gesamtverhalten des Fremden in Betracht zu ziehen und auf Grund konkreter Feststellungen eine Beurteilung dahin vorzunehmen, ob und im Hinblick auf welche Umstände die Annahme gerechtfertigt ist, der Fremde stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Republik Österreich dar. Der Bejahung einer vom Fremden ausgehenden Gefährdung steht nicht entgegen, dass er sein Verhalten nicht schuldhaft zu vertreten hat (vgl. zum Ganzen VwGH 28.3.2023, Ra 2022/20/0137, mwN).
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021200042.L01