Entscheidung
Landesverwaltungsgericht Wien · VGW-111/077/7413/2026 · 15. Juli 2026
VGW-111/077/7413/2026 · Landesverwaltungsgericht Wien · 15. Juli 2026
Landesverwaltungsgericht Wien15.07.2026
15.07.2026
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Gericht
Landesverwaltungsgericht Wien
Entscheidungsdatum
15.07.2026
Geschäftszahl
VGW-111/077/7413/2026
Rechtssatz
Änderungen, die die Erscheinung des Gebäudes in seiner Gesamtheit erfassen, sind wesentliche Änderungen. In Schutzzonen kommt unter anderem einem etwaigen Zusammenwirken von Gebäuden als Ensemble besondere Bedeutung zu. Änderungen eines Gebäudes durch Anbringung einer nachträglichen Wärmedämmung an der Außenhaut, um die sich das Gebäude in seiner Breite um jeweils 20 cm (pro Fassadenfläche) vergrößert, stellen daher in Schutzzonen wesentliche Änderungen dar und bedürfen einer Baubewilligung gemäß § 60 Abs. 1 lit. c BO.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:LVWGWI:2026:VGW.111.077.7413.2026