Entscheidung
Landesverwaltungsgericht Wien · VGW-106/V/077/7213/2024 · 8. November 2024
VGW-106/V/077/7213/2024 · Landesverwaltungsgericht Wien · 8. November 2024
Landesverwaltungsgericht Wien08.11.2024
08.11.2024
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Gericht
Landesverwaltungsgericht Wien
Entscheidungsdatum
08.11.2024
Geschäftszahl
VGW-106/V/077/7213/2024
Rechtssatz
Eine unwesentliche und daher bloß anzeigepflichtige räumliche Veränderung liegt nur dann vor, wenn am Standort Flächen vergrößert oder verkleinert werden, ohne dass damit gleich wesentliche Änderungen in Leistungsangebot oder apparativer Ausstattung verbunden sind, also etwa die Erweiterung einer Anstaltsküche und dergleichen.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:LVWGWI:2024:VGW.106.V.077.7213.2024