Entscheidung
Landesverwaltungsgericht Wien · VGW-151/084/6807/2020 · 19. Juni 2020
VGW-151/084/6807/2020 · Landesverwaltungsgericht Wien · 19. Juni 2020
Gericht
Landesverwaltungsgericht Wien
Entscheidungsdatum
19.06.2020
Geschäftszahl
VGW-151/084/6807/2020
Rechtssatz
Weder aus dem (eindeutigen) Wortlaut der Bestimmung des § 19 Abs. 1 NAG noch aus der dazu ergangenen Judikatur oder aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich eine schlüssige Begründung dafür, dass diese Bestimmung teleologisch zu reduzieren und hinsichtlich des normierten formalen Erfordernisses der persönlichen Antragstellung auf Erwachsenenvertreter nicht anzuwenden wäre.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.151.084.6807.2020