Entscheidung
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · LVwG-AV-619/001-2025 · 28. Juli 2025
LVwG-AV-619/001-2025 · Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 28. Juli 2025
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich28.07.2025
28.07.2025
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Gericht
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Entscheidungsdatum
28.07.2025
Geschäftszahl
LVwG-AV-619/001-2025
Rechtssatz
Bestehen Bedenken, ob die Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung noch gegeben sind, ist gemäß § 24 Abs 4 FSG ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 8 FSG einzuholen und dann gegebenenfalls die Lenkberechtigung einzuschränken oder überhaupt zu entziehen. Stützt sich in diesen Fällen das amtsärztliche Gutachten auf die Stellungnahme einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle, hat es sich damit nachvollziehbar auseinanderzusetzen; eine verkehrspsychologische Stellungnahme hat daher Hilfsfunktion für die ärztliche Beurteilung im Rahmen des erforderlichen amtsärztlichen Gutachtens.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:LVWGNI:2025:LVwG.AV.619.001.2025