Entscheidung
OGH · 7Ob274/03z; 7Ob67/04k; 7Ob55/04w; 7Ob28/19x; 7Ob113/24d · 23. September 2024
7Ob274/03z; 7Ob67/04k; 7Ob55/04w; 7Ob28/19x; 7Ob113/24d · OGH · 23. September 2024
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nur: Nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 889 ABGB muss sich außer den im Gesetz bestimmten Fällen bei einer teilbaren Sache jeder mit dem ihm gebührenden Teil begnügen, bei teilbarer Leistung liegt somit grundsätzlich keine Gesamthandforderung vor. Da...
ABGB §889 · VersVG §81 ffOGH · RechtssatzOGH · 7Ob274/03z; 7Ob205/06g · 20. Dezember 20067Ob274/03z; 7Ob205/06g · 20. Dezember 2006 · ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118378Auch; Beisatz: Es ist grundsätzlich das Eigentümerinteresse als versichert anzusehen. (T1)
VersVG §81 ff