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OGH · 1Ob237/02p; 1Ob204/20m; 7Ob58/26v · 24. Juni 2026

Beisatz: Danach, ob die durch die unvertretbare Auslegung verursachten unnötigen Mehrkosten (letztlich) von der unterliegenden oder der obsiegenden Partei zu tragen sind, ist nicht zu unterscheiden. § 180 Abs 3 ZPO bezweckt (ebenso) den Schutz der unterliegenden (und...

Rechtssatz24. Juni 2026ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117021

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Entscheidung

OGH · 1Ob237/02p; 1Ob204/20m; 7Ob58/26v · 24. Juni 2026

1Ob237/02p; 1Ob204/20m; 7Ob58/26v · OGH · 24. Juni 2026

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Normen

AHG §1 Bd1a