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OGH · 7Ob20/85; 7Ob28/97m · 29. Januar 1997

Veröff: SZ 58/92 = RdW 1985,374 = VersR 1987,111 nur: Voraussetzung für die Herabsetzung der Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie ist eine entsprechende Willenserklärung (Antrag) auf Herabsetzung. Die Versicherungssumme und die Prämie ermäßigen sich ab Zugang dieser...

Rechtssatz29. Januar 1997ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0080476

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Entscheidung

OGH · 7Ob20/85; 7Ob28/97m · 29. Januar 1997

7Ob20/85; 7Ob28/97m · OGH · 29. Januar 1997

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Normen

VersVG §51 Abs1

Kontext