OLG Wien

OLG Wien · 6R4/24p; 6R167/24h · 26. August 2024

Auch Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 57a IO sind zum Rekurs gegen die Konkurseröffnung legitimiert. (T1) Beisatz: Rekurslegitimation des Gesellschafters aufgrund eines Gewinnanspruchs gegen die Gesellschaft (T2)

Rechtssatz26. August 2024ECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001107

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Entscheidung

OLG Wien · 6R4/24p; 6R167/24h · 26. August 2024

6R4/24p; 6R167/24h · OLG Wien · 26. August 2024

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Normen

IO §69