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OGH · 18OCg6/18h · 15. Mai 2019

Beisatz: Die Schiedsvereinbarung unterliegt daher nicht notwendig dem Statut des Hauptvertrags oder dem Recht, dem das Schiedsverfahren untersteht. (T1)Beisatz: Im Zweifel erfasst eine Rechtswahl für den Hauptvertrag jedoch auch die Schiedsvereinbarung. (T2)Bem: So schon 18 OCg 1/15v. (T3);...

Rechtssatz15. Mai 2019ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132970

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Entscheidung

OGH · 18OCg6/18h · 15. Mai 2019

18OCg6/18h · OGH · 15. Mai 2019

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Normen

ZPO §581 Abs1