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OGH · 16Ok8/13 (16Ok9/13); 3Ob109/18b; 4Ob9/23m · 28. Februar 2023

Veröff: SZ 2014/9 Auch; nur: Im Außerstreitgesetz sind die Folgen eines Verstoßes gegen die Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich geregelt. Wenn nach dem Willen des historischen Gesetzgebers sogar die Entscheidung durch ein örtlich unzuständiges Gericht sanktionslos bleibt, muss dies umso...

Rechtssatz28. Februar 2023ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129324

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Entscheidung

OGH · 16Ok8/13 (16Ok9/13); 3Ob109/18b; 4Ob9/23m · 28. Februar 2023

16Ok8/13 (16Ok9/13); 3Ob109/18b; 4Ob9/23m · OGH · 28. Februar 2023

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Normen

AußStrG §56AußStrG §58GOG §33WettbG §12 Abs3AußStrG 2005 §57 Z4