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OGH · 6Ob28/13f · 8. Mai 2013

Beisatz: Da das AktG vom Leitbild der börsenotierten Publikumsaktiengesellschaft geprägt ist, erscheint es gerechtfertigt, für nicht börsenotierte Aktiengesellschaften eine größere Satzungsautonomie anzuerkennen. Dies betrifft insbesondere solche Bereiche, bei denen die freie Handelbarkeit von Aktien auf der Börse keine...

Rechtssatz8. Mai 2013ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128830

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Entscheidung

OGH · 6Ob28/13f · 8. Mai 2013

6Ob28/13f · OGH · 8. Mai 2013

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Normen

AktG §17