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OGH · 2Ob5/12t · 15. Mai 2012

Beisatz: Müsste in einem solchen Fall der Kläger dem Beklagten den Schaden der Insassen bezahlen, so könnte er die Zahlung gleich wieder zurückfordern, weshalb erst gar nicht bezahlt werden muss. (T1)

Rechtssatz15. Mai 2012ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127918

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Entscheidung

OGH · 2Ob5/12t · 15. Mai 2012

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