Entscheidung
OGH · 15Os15/10k; 14Fss1/14d · 5. Februar 2014
15Os15/10k; 14Fss1/14d · OGH · 5. Februar 2014
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Normen
GRBG §2StPO §9 Abs2 BStPO §177 Abs1 B
OGH
Beisatz: Die tatsächlich gegebene Verfahrensverzögerung durch die verspätete Übermittlung des kriminalpolizeilichen Untersuchungsberichts wurde ohnehin als das Beschleunigungsgebot verletzend festgestellt. (T1) Vgl auch; Beisatz: Säumnis des Oberlandesgerichts bei der Entscheidung über das Rechtsmittel könnte in unterlassener Urgenz der Aktenrückmittlung...
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Entscheidung
15Os15/10k; 14Fss1/14d · OGH · 5. Februar 2014
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