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OGH · 8ObS12/08k; 8ObS15/11f · 22. November 2011

nur: Tatsächlich geleistete Beschäftigungszeiten, die auch nicht bei einem früheren Beendigungsanspruch berücksichtigt wurden, sind bei entsprechender vertraglicher Vordienstzeitenanrechnung im Sinn des § 3 Abs 3 2. Satz IESG für die Bemessung der Kündigungsentschädigung heranzuziehen. (T1)

Rechtssatz22. November 2011ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124303

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Entscheidung

OGH · 8ObS12/08k; 8ObS15/11f · 22. November 2011

8ObS12/08k; 8ObS15/11f · OGH · 22. November 2011

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Normen

IESG §3 Abs3