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OGH · 6Ob28/08y; 6Ob98/08t; 6Ob49/09p; 6Ob31/11v; 6Ob19/19s; 6Ob93/20z · 25. November 2020

Beisatz: Nicht die Geschäftsführung schlechthin, sondern nur einzelne, bestimmte Vorgänge der Geschäftsführung können einer Sonderprüfung unterzogen werden. Sonderprüfer dürfen nicht generell mit der Kontrolle der Geschäftsführung beauftragt werden, sondern es muss sich um Vorgänge bestimmter Art handeln. (T1);...

Rechtssatz25. November 2020ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123703

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Entscheidung

OGH · 6Ob28/08y; 6Ob98/08t; 6Ob49/09p; 6Ob31/11v; 6Ob19/19s; 6Ob93/20z · 25. November 2020

6Ob28/08y; 6Ob98/08t; 6Ob49/09p; 6Ob31/11v; 6Ob19/19s; 6Ob93/20z · OGH · 25. November 2020

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