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OGH · 3Ob92/07m · 23. Mai 2007

Dieser Einwand ist aber nur dann berechtigt, wenn der Verpflichtete behauptet und nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel für die Anschaffung einer zumutbaren Ersatzwohnung und für die Übersiedlung fehlen. (T1); Beisatz: Die zumutbare Ersatzwohnung muss nicht dem Standard...

Rechtssatz23. Mai 2007ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122188

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Entscheidung

OGH · 3Ob92/07m · 23. Mai 2007

3Ob92/07m · OGH · 23. Mai 2007

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