OGH

OGH · 10ObS68/05f; 10ObS10/08f; 10ObS23/09v; 10ObS134/15a; 10ObS33/16z; 10ObS45/26d · 30. Juni 2026

Beisatz: Eine Gleichheitswidrigkeit liegt nicht vor, weil es sich hier um eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung handelt; nämlich um eine solche zwischen Erwachsenen und Kindern bzw Jugendlichen, denen schon aus ihrer biologischen Entwicklung heraus ein in den Obsorgeregelungen des...

Rechtssatz30. Juni 2026ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120279

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 10ObS68/05f; 10ObS10/08f; 10ObS23/09v; 10ObS134/15a; 10ObS33/16z; 10ObS45/26d · 30. Juni 2026

10ObS68/05f; 10ObS10/08f; 10ObS23/09v; 10ObS134/15a; 10ObS33/16z; 10ObS45/26d · OGH · 30. Juni 2026

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

BPGG §4 Abs3oöPGG §4 Abs3EinstV §2 Abs2EinstV §2 Abs3WPGG §4 Abs3WrEinstV §1 Abs4stmkPGG §4 Abs5a