OGH

OGH · 7Ob39/02i; 10Ob31/09w · 16. Juni 2009

Vgl auch; Beisatz: Die Verlegung des Wohnsitzes der Mutter mit dem unterhaltsvorschussberechtigten Kind von Österreich in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften ändert daher an der Berechtigung zum Bezug des Unterhaltsvorschusses nach den Bestimmungen des UVG nichts. (T1)

Rechtssatz16. Juni 2009ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116316

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 7Ob39/02i; 10Ob31/09w · 16. Juni 2009

7Ob39/02i; 10Ob31/09w · OGH · 16. Juni 2009

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

UVG §2 Abs1